Knapp neun Jahre nach der Tat muss sich der Angeklagte (graues T-Shirt) vor Gericht wegen Bandendiebstahls und Sachbeschädigung verantworten. Foto: Fritsche

Vor der ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Rottweil ist am Donnerstag die öffentliche Hauptverhandlung gegen einen heute 45-jährigen rumänischen Angeklagten wegen schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung gestartet.

Rottweil/Aichhalden/Schiltach - Die Tatorte der zehn Fälle waren Aichhalden, Schiltach, Gundelfingen, Nussloch, Brühl, Ölbronn-Dürrn und Willstätt-Sand. Als Mitglied einer Bande soll der heute 45-jährige Angeklagte zwischen 22. September und 2. November 2013 in die Geschäftsräume verschiedener Betriebe eingebrochen sein und Gegenstände sowie Bargeld im Gesamtwert von 8000 Euro entwendet haben.

Aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Rottweil vom Juli 2015 sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Obwohl die Taten schon fast neun Jahre zurückliegen, hat die Staatsanwaltschaft nicht locker gelassen, weiter hartnäckig nach dem Flüchtigen gefahndet und ihn schließlich im ostenglischen Peterborough ausfindig gemacht. Zuletzt hatte der ledige Angeklagte dort in einer Wäscherei gearbeitet.

Mühsames Auslieferungsverfahren

Nach einem etwas mühsamen bürokratischen Auslieferungsverfahren, wie der Staatsanwalt berichtete, wurde er im Februar 2022 aus Großbritannien nach Deutschland überstellt – zunächst in eine Justizvollzugsanstalt nach Frankfurt, dann nach Rottweil. Der bisher letzte Prozess zu den zehn Taten gegen andere Mitglieder der Bande hatte schon am 21. Dezember 2015 stattgefunden.

Verteidigerin fällt aus

Der erste Prozesstag verlief anders als geplant. "Die Verteidigerin ist seit gestern Abend an Corona erkrankt und ich darf das hier auch mitteilen", erklärte der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer zu Beginn der Verhandlung. Man habe aber abgestimmt mit allen Prozessbeteiligten eine Lösung gesucht und gefunden: Rechtsanwalt Rasmus Reinhardt aus Rottweil sprang kurzfristig für die erkrankte Verteidigerin ein. Aufgrund diese Umstände begnügte sich Richter Münzer mit der Feststellung der Personalien des Angeklagten und der Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.

Bargeld, alte Handys, teils wertlose Notebooks

Danach ereignete sich die erste vorgeworfene Tat in der Nacht vom 22. zum 23. September 2013. Beim Landmaschinenhändler Schweikert in der Sulgener Straße in Aichhalden hebelte die Bande ein Bürofenster auf und entwendete 211 Euro Bargeld, ein altes Nokia-Handy im Wert von drei Euro, einen Fotoapparat, außerdem zapften sie 100 Liter Diesel ab. Den Schlauch dafür hatten sie von einem anderen dort abgestellten Fahrzeug abmontiert.

In der selben Nacht fuhren sie nach Schiltach und stiegen wieder über ein Bürofenster in die Grieshaber Precision am Hohenstein ein und entwendeten zwei Notebooks: eines für 584 Euro, das andere ohne Wert.

Maserati bleibt stehen

Die anderen zehn Einbrüche folgten dem gleichen Muster, mit zum Teil kuriosen Ergebnissen: In Gundelfingen erbeutete die Bande neben sechs Handys rund 200 Handy-Attrappen für Dekorationszwecke, in Willstätt-Sand einen Tresor, den sie mit Mühen im ebenfalls entwendeten Kleintransporter mitnahmen – und in dem sich nur Geschäftspapiere befanden. Einen Luxuswagen der Marke Maserati beachteten sie hingegen nicht.

Stützpunkt Campingplatz

Der Angeklagte, so der Vorwurf, soll bei allen zehn Taten dabei gewesen sein, neun Mal soll er im Gebäude drin gewesen sein, einmal habe er nur draußen aufgepasst, was den Tatbestand der Beihilfe bedeute. Operiert hat die Bande von einem Campingplatz bei Straßburg aus. Mit der Beute wollten sie ihren Lebensunterhalt dort bestreiten und Geld an ihre Familien in Rumänien schicken. Weiteres Kuriosum: Den entwendeten Transporter und ein weiteres Fahrzeug stellte die Bande nach den Diebestouren immer am selben Teich in Frankreich ab, wo ihn jedes Mal derselbe Angler dann der Polizei meldete.

Nach der Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt erklärte Richter Münzer die Anklage für zugelassen und das Hauptverfahren für eröffnet. Als nächsten Prozesstag setzte er den 1. September fest.