Der Ex-Spitzenpolizist muss bald wieder vor Gericht, diesmal wegen Bestechlichkeit. Vorsitzende der Strafkammer ist eine Ludwigsburger Ortspolitikerin – ein Problem?
Es ist ein Prozess, der auf großes öffentliches Interesse stoßen wird. Zum zweiten Mal verhandelt das Landgericht Stuttgart in diesem Jahr gegen den einstigen Inspekteur der baden-württembergischen Polizei. Im ersten Verfahren war der ehedem ranghöchste, derzeit suspendierte Beamte vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden. Für die zuständige Strafkammer war es nicht zu beweisen, dass er eine junge Polizistin bei einem Kneipenabend bedrängt habe. Angesichts einer Videoaufnahme, die den offenkundig einvernehmlichen Austausch von Intimitäten zeigte, hatte sie erhebliche Zweifel an deren Aussage. Vom Bundesgerichtshof wurde das Urteil später bestätigt.
Nun muss sich der Ex-Inspekteur, dessen Stelle inzwischen abgeschafft wurde, erneut vor dem Landgericht verantworten. Angeklagt ist er diesmal wegen des Verdachts der Bestechlichkeit: Bei einem Telefonat nach dem besagten Abend soll er der Beamtin zugesagt haben, sie im Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst zu fördern – und zwar „ungeachtet ihrer Leistungen“. Dies solle er „mit dem Austausch von Zärtlichkeiten und sexuellen Gefälligkeiten verknüpft haben“, heißt es in der Ankündigung des Gerichts. Die Anklage wurde inzwischen zugelassen, Termine sind noch nicht fixiert, aber zwischen Mitte Mai und Ende Juni geplant.
Prozess könnte schwierige Rechtsfragen aufwerfen
Beim zweiten Anlauf sind andere Richter zuständig als beim ersten. Das Verfahren landete bei der 14. Großen Strafkammer, mit Verena A. als Vorsitzender. Herausfordernd wird es nicht nur wegen des zu erwartenden Publikums- und Medienandrangs. Es dürften auch schwierige Rechtsfragen zu klären sein. Niemand darf in Deutschland wegen der gleichen Sache zweimal verfolgt werden; „ne bis in idem“, lautet der lateinische Grundsatz. Geht es letztlich um die gleiche Tat und ist mithin „Strafklageverbrauch“ eingetreten, wie die Juristen das nennen? Das könnte die Verteidigung thematisieren. Zudem dürfte das zentrale Beweismittel umstritten sein: Das Telefonat nämlich hat die junge Polizistin heimlich mitgeschnitten, was eigentlich verboten ist. Darf es trotzdem verwertet werden? Auch darum könnte in der Verhandlung gerungen werden.
Die Vorsitzende Richterin A. dürfte aber noch aus einem weiteren Grund kritisch beäugt werden: wegen ihres politischen Engagements. Für die Grünen sitzt sie im Gemeinderat von Ludwigsburg, neuerdings fungiert sie dort als Fraktionssprecherin. Der einstige Inspekteur hingegen ist ein Produkt der Personalpolitik im CDU-geführten Innenministerium von Thomas Strobl. Eine Grüne urteilt (zusammen mit ihren Kollegen) über einen von der CDU geförderten Spitzenbeamten – ist das nicht etwas problematisch?
Verfahren werden nicht willkürlich verteilt
Ist es nicht, sagt ein Sprecher des Landgerichts. Die Zuordnung der Fälle ergebe sich aus dem „im Voraus generell-abstrakt festgelegten Geschäftsverteilungsplan“. Damit werde das Verfassungsgebot des „gesetzlichen Richters“ garantiert. Das Verfahren landete also gleichsam zufällig bei der Kammer von Richterin A.. Auch ihr kommunalpolitisches Engagement ist laut dem Sprecher kein Problem. Nach Verfassung und Richtergesetz dürften Richter ihr Amt nicht ausüben, wenn sie dem Bundestag, einem Landesparlament oder den entsprechenden Regierungen angehörten. Die Mitgliedschaft in einem Gemeinderat werde hingegen „nahezu einhellig als mit dem Richteramt vereinbar angesehen“. A.’s Wirken in dem Ludwigsburger Gremium wird zudem als sachbezogen und eher zurückhaltend geschildert. Auch ein Parteibuch beeinträchtige nicht die richterliche Unabhängigkeit, so der Gerichtssprecher: Für sich genommen rechtfertige es nicht die Besorgnis der Befangenheit. Entsprechende Anträge alleine deshalb gelten mithin als aussichtslos.
Ein gewisses Störgefühl mag den einen oder anderen Beobachter angesichts der Konstellation gleichwohl beschleichen. Richter entscheiden alleine nach Recht und Gesetz, nicht nach Parteizugehörigkeit – das musste sogar der Staatssekretär im Stuttgarter Justizministerium, Siegfried Lorek (CDU), erst noch lernen. Der Nicht-Jurist und gelernte Polizeibeamte hatte sich in einem Instagram-Video über ein Berliner Asylurteil echauffiert, das „ein grüner Verwaltungsrichter“ gefällt habe. Es sei mithin politisch motiviert, mussten die Zuschauer folgern. Ausgerechnet der zweithöchste Mann im Ministerium von Marion Gentges (CDU) stellt die richterliche Unabhängigkeit in Frage – das entfachte hinter den Kulissen erhebliche Empörung. Lorek löschte das Video rasch wieder, in einem neuen sprach er von „aufgetretenen Missverständnissen“.
Die Verteidigerin des einstigen Inspekteurs scheint das Parteibuch der Vorsitzenden Richterin – zumindest derzeit – nicht thematisieren zu wollen. Man äußere sich derzeit nicht dazu, teilte sie auf Anfrage mit.