Vier Vollzugsbeamte mussten den herumbrüllenden Mann aus dem Gerichtssaal bringen. Foto: dpa/Marcus Brandt

„Er hat mit dem Finger einen Kehlenschnitt angedeutet“, berichtete eine Zeugin vor dem Amtsgericht. Der Mann, der sie bedroht hatte, muss wegen einer Reihe verschiedener Straftaten hinter Gitter und in eine Entzugsanstalt.

In der Anklage ging es um Vorfälle vom 10. April und 13. Mai vergangenen Jahres an der Tankstelle und in einem Kleiderladen in Geislingen.

 

Der Angeklagte, der ein paar Minuten zu spät vor Gericht erscheint – Kurzhaarschnitt, rotes Sweatshirt, Jeans, Sneakers – ist sichtlich aufgeregt, als er die Vorwürfe hört: Bedrohung, Körperverletzung, Beleidigung.

Er habe „extrem viele Probleme“, sagt er. Er werde zu Unrecht als pädophil bezeichnet, als Brandstifter, als Nazi. „Die Bullen kommen in der Nacht und schikanieren mich“, redet er sich in Rage.

Frage der Richterin lässt ihn ausflippen

Die Leute an der Tankstelle habe er gar nicht gesehen, habe nicht mit ihnen geredet. Und der Mann im Kleiderladen habe ihn „in seiner Sprache beschimpft – keine Ahnung, was das war, Arabisch oder Syrisch“ – und ihn angefasst.

Als die Richterin fragt, ob er tatsächlich Kinder um ein paar Cent angepumpt habe, flippt er endgültig aus: „Bullshit“, schreit er und springt auf, „das sind Lügen!“

Unter Amphetamin und Alkohol

Den Mann im Laden habe er geschubst und wohl auch gesagt, dass er ihm das Genick brechen werde. Amphetamin habe er genommen, Alkohol getrunken. Jetzt sei er auf Entzug, wolle sich helfen lassen. Das, was geschehen sei, tue ihm furchtbar leid.

Er redet sich immer mehr in Rage, brüllt herum, und auf Anweisung der Richterin wird er von vier Vollzugsbeamten aus dem Saal geführt. Die Aussage eines 45-Jährigen und seiner 43-jährigen Lebensgefährtin, die sich an der Tankstelle bedroht gefühlt und Anzeige erstattet haben, hört er nicht mehr. Auch nicht die eines 30-jährigen Filialleiters und seiner 24-jährigen Mitarbeiterin.

Beleidigungen an der Tankstelle

Sie habe an der Tankstelle etwas zu trinken geholt, sagt die 43-Jährige, und beim Hinausgehen den Angeklagten gesehen, „der um unser Auto rumgelaufen ist. Er wurde richtig laut.“

Er habe mit dem Finger einen Kehlenschnitt angedeutet und eine Beleidigung gerufen. Er habe wohl unter Drogen gestanden.

Hausverbot im Textildiscounter

Sie kenne den Beschuldigten vom Sehen. Er sei stadtbekannt, laufe mit Stahlhelm durch Geislingen, tanze mit einer Vorhangstange auf der Straße, sei oft mit dem E-Roller unterwegs.

Er habe einen Cent-Betrag mit der Karte bezahlen wollen, was nicht geklappt habe, sagt der 30-jährige Filialleiter. Dann habe er den ganzen Betrag mit der Karte bezahlt und randaliert. Er habe ihm Hausverbot erteilt und gesagt, dass er die Polizei rufen wolle.

„Ich bring’ dich um, wenn ich dich auf der Straße seh!“

„He, Junge, ich bring’ dich um, wenn ich dich auf der Straße seh!“, habe der rabiate Mann gerufen und ihn derartgeschubst, dass er zu Boden gegangen sei. Der 24-jährigen Mitarbeiterin habe er gedroht, dass sie der Teufel holen werde.

Der Bewährungshelfer, der den Angeklagten seit einer früheren Verurteilung im Februar 2024 betreut, ist überzeugt, dass jener seine Probleme kenne und seine ambulante Suchttherapie weitermachen wolle. Der psychologische Gutachter bezweifelt jedoch den Erfolg der ambulanten Therapie Der 34-Jährige leide unter Verfolgungswahn, spreche von Rache. Mindestens sechs Monate in einer geschlossenen Anstalt wären nötig, um von dem Gift loszukommen.

Urteil „das mildeste Mittel“

Der Verteidiger plädiert auf Freispruch mit Auflagen – um, wie er sagte, dem Angeklagten zu helfen. Die Richterin sieht das jedoch anders und folgt dem Antrag des Staatsanwältin. Eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung mit Unterbringung in einer Entzugsanstalt sei angesichts der vielen Eintragungen im Bundeszentralregister, der noch laufenden Bewährungsfrist und des Suchtproblems das „mildeste Mittel“, sagte sie.