Am Tübinger Landgericht muss sich ein Ehepaar verantworten, welches ein kleines Mädchen über Jahre vernachlässigt und geschlagen haben soll. Die beiden bestreiten das. Doch der Fall beschäftigt die Justiz nicht zum ersten Mal.
Was ein kleines Mädchen vom September 2017 bis November 2021 im östlichen Kreis Calw erlebt haben soll, hat es in sich. Die Staatsanwaltschaft wirft dessen Pflegeeltern am Tübinger Landgericht vor, das anfangs zweijährige Mädchen in vielen Fällen körperlich misshandelt und insgesamt vernachlässigt zu haben. Das Mädchen habe letztlich viele Narben und Wunden am ganzen Körper gehabt, darunter auch im Gesicht, wie Oberstaatsanwältin Rotraud Hölscher erklärte. Die Verletzungen führt sie auf Schläge durch die Pflegeeltern zurück.
Diese hätten auf das kleine Kind nicht aufgepasst. Denn das Mädchen habe sich mit heißem Wasser verbrüht und dadurch ebenfalls Narben davon getragen. Auch gehungert habe das Mädchen. „Das Kind erhielt weder ausreichend Nahrung noch Zuwendung“, formulierte es Hölscher. Um den Zustand zu verschleiern, hätten sie es am Besuch von Kindergarten und Schule gehindert. Das habe auch der geistigen Entwicklung des Kindes geschadet.
Aufgefallen war der Zustand des Mädchens aber eines Tages in der Schule. Es wollte nicht mehr heim, wie eine Zeugin berichtete. Das Kind habe erzählt, dass es geschlagen werde. Daraufhin hätten die Lehrer das Jugendamt eingeschaltet, dieses schließlich die Polizei. Das Kind wurde aus der Familie genommen und anderweitig untergebracht.
Pflegeeltern bekamen 700 Euro pro Monat
Doch warum schaltete sich das Jugendamt erst so spät ein? Und warum landete das kleine Mädchen überhaupt bei Pflegeeltern, die es mutmaßlich misshandelten? Das Mädchen stammt demnach aus schwierigen Verhältnissen. Die leibliche Mutter lebt in England. Das dortige Jugendamt hatte ihr zwei ältere Kinder schon weggenommen, letztlich auch die kleine Tochter. Die war schon dort vernachlässigt worden. Die Verwandtschaft suchte nach einer Lösung – und fand diese in Deutschland. 2017 wurden die hier lebenden Verwandten zu den Pflegeeltern des Mädchens. Die hatten schon drei ältere Kinder.
Weil das englische Jugendamt sein OK gegeben hatte und es sich um Verwandtschaft gehandelt habe, hätte auch das deutsche Jugendamt dem Pflegeverhältnis zugestimmt, so eine hiesige Mitarbeiterin. Allerdings habe man die Pflegeeltern darauf hingewiesen, dass das Kind einen erhöhten Förderbedarf habe und entsprechende Angebote gemacht. Darauf seien die Pflegeeltern letztlich nicht eingegangen. 700 Euro im Monat hätten sie für die Pflege aber bekommen.
Mädchen war unterentwickelt
Eine andere Sozialarbeiterin berichtete vom Zustand des Kindes, als es den Pflegeeltern weggenommen wurde. Das habe traumatisiert gewirkt und sei unterentwickelt gewesen. Das damals sechsjährige Mädchen sei auf dem Stand einer Dreijährigen und durch die Unterernährung auch sehr klein gewesen. Untersuchungen bei verschiedenen Ärzten hätten viele Verletzungen gezeigt. Das Mädchen habe angegeben, von den Pflegeeltern mit einem Kabel geschlagen worden zu sein.
Wie glaubwürdig ist das Kind?
Die Pflegeeltern ließen durch ihre Anwälte Cindy Hermelink und Sebastian Gauss vor Gericht mitteilen, dass sie sich nicht äußern wollen. In früheren Befragungen hatten sie die Vorwürfe jedoch abgestritten. Das Mädchen sei tollpatschig, stürze oft und verletze sich selbst, so das Ehepaar. Daher und durch Spielen mit den Geschwistern seien die Verletzungen entstanden. Das Mädchen erzähle nur von Gewalt durch die Pflegeeltern, um Aufmerksamkeit von anderen Erwachsenen zu bekommen.
Der Prozess war im vergangenen Jahr gestartet, dann aber ausgesetzt worden, weil Fragen nach der Glaubwürdigkeit des geistig eingeschränkten Mädchens aufkamen. Nachermittlungen wurden angestellt. Bei der Fortsetzung zeigten sich die Pflegeeltern teilweise desinteressiert. Der Mann nickte mehrmals kurz ein. Die Frau schüttelte bei manchen Vorwürfen vehement den Kopf. Das Mädchen wird vor Gericht nicht aussagen, wie der Anwalt der Nebenklage Günter Schaible erklärte.
Wie geht es weiter?
Insgesamt elf Verhandlungstage sind angesetzt. Ein Urteil ist momentan Ende Juli geplant. Bis dahin sollen noch einige Zeugen gehört werden, unter anderem die aktuellen Pfleger des Kindes. Dem Mädchen gehe es zwischenzeitlich besser, berichtete eine Sozialarbeiterin. Sie sei in einer Wohngruppe untergebracht, habe sich gut entwickelt. „Sie ist nicht wieder zu erkennen“, meint die Sozialarbeiterin über das Mädchen. Das wolle nun Fahrrad fahren lernen.