Das Berufungsverfahren zur Freiheitsberaubung und Körperverletzung eines Verlobten in einer Schramberger Wohnung wurde am Landgericht Rottweil verhandelt. (Archivfoto) Foto: Nädele

Ein Fall von Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Körperverletzung war am Landgericht Rottweil Thema eines Prozesses.

Die Staatsanwaltschaft warf den drei Angeklagten, einer 60-jährigen und einer 35-jährigen Frau sowie einem 37-jährigen Mann türkischer Abstammung vor, im März 2020 den damaligen Verlobten ihrer Tochter bzw. Schwester unter Vorwand in die Wohnung der Familie in Schramberg gelockt und diesen dort überwältigt, betäubt und im Keller des Hauses eingesperrt zu haben.

 

Nachdem der Geschädigte aus seiner Ohnmacht erwacht sei, habe der 37-jährige Angeklagte mit einem Baseballschläger auf den Kopf des Opfers eingeschlagen und ihm vorgeworfen, er wolle seine Schwester nur wegen einer Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland heiraten.

Vorige Verhandlung

Im Februar 2023 wurde die Familie bereits in einer ersten Hauptverhandlung freigesprochen, da „keine ausreichende Überzeugung einer Tatschuld“ vorgelegen habe. Ein weiteres angeklagtes Familienmitglied war zur Revisionsverhandlung nicht vor Gericht erschienen und habe seinen Wohnsitz nach Angaben der Verteidigung in die Türkei verlegt.

Richterin Corinne Schweizer trennte das Verfahren gegen den Abwesenden daraufhin ab.

Beteuerung von Unschuld

Im Anschluss äußerte sich die 35-jährige Angeklagte und beschwerte sich über die andauernden Belästigungen und Anschuldigungen durch den Geschädigten, welcher mittlerweile ihr Schwager sei. Sie und ihre Familie seien unschuldig und sie wolle ein Schmerzensgeld von 30 000 Euro für die erlittene, jahrelange Strafverfolgung gerichtlich durchsetzen.

Anschließend wurde der 32-jährige Geschädigte in den Zeugenstand gerufen, welcher angab, dass er keine weiteren Aussagen zu den Vorgängen mehr machen wolle.

Die 38-jährige Frau des Geschädigten machte daraufhin ebenfalls von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch und sagte nicht gegen ihre Mutter und die Geschwister aus.

Die Staatsanwaltschaft nahm nach einer kurzen Unterbrechung die Berufung zurück und das Verfahren wurde eingestellt.