Einem 43-jährigen Mann aus dem Kreis Freudenstadt wird vorgeworfen, den Sohn einer Bekannten mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Auch soll der Mann eine Vielzahl von Videoaufnahmen von nackten Kindern in einem Freibad und in den Toiletten zweier Nachhilfeschulen im Kreis Rottweil angefertigt haben.
Der 43-jährige Angeklagte blickt zu Boden, als die Staatsanwältin die Anklageschrift verliest. So verharrt er, fast regungslos, rund eine Dreiviertelstunde. Denn die Liste der Taten, die die Staatsanwältin vorliest ist lang – sehr lang.
So wird dem Mann vorgeworfen, in den Jahren 2022 und 2023 im Kreis Freudenstadt wieder und immer wieder das Kind einer Bekannten missbraucht und vergewaltigt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft gewann der Mann nach und nach das Vertrauen seiner Arbeitskollegin, unternahm mit ihr und ihrem Sohn Freizeitaktivitäten und gab dem Kind auch Nachhilfe.
Ebenfalls soll der Mann das Kind häufig zu Bett gebracht und ihm vorgelesen haben. Laut der Staatsanwältin nutzte der 43-Jährige das aus, um sich an dem Kind zu vergehen. Dabei fertigte er auch Fotos und Videoaufnahmen seiner Taten an, die schließlich im November 2023 bei einer Hausdurchsuchung von der Polizei sichergestellt wurden.
Kamera neben der Toilette
Darüber hinaus brachte er laut Anklage heimlich im Badezimmer der Familie eine Kamera neben der Dusche und neben der Toilette an. Mit dieser habe er mehrfach das Kind beim Duschen und beim Toilettengang gefilmt. Auch diese Aufnahmen wurden später von der Polizei sichergestellt.
Doch bei der Durchsuchung im vorvergangenen Jahr stellten die Beamten noch eine Vielzahl weiterer kinderpornografischer Videos und Fotos sicher. Einen Teil der Aufnahmen soll der Angeklagte selbst angefertigt haben.
Denn die Staatsanwaltschaft wirft dem 43-Jährigen ebenfalls vor, in einem Freibad im Kreis Rottweil in der Herrendusche nackte Kinder gefilmt zu haben. Und auch das in einer ganzen Reihe von Fällen zwischen 2022 und 2023. Darüber hinaus soll er auch in den Einzelumkleiden des Freibads heimlich gefilmt haben.
Offenbar ist aber nicht nur ein Freibad im Kreis Rottweil betroffen, sondern auch zwei Nachhilfeschulen im selben Landkreis. Auch hier soll er mehrere Videoaufnahmen von nackten Jugendlichen gemacht haben, die er später auf seinem Computer gespeichert habe.
Urteil Ende März
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten daher beim Prozessauftakt am Montagmorgen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in mehreren Fällen, die Herstellung kinderpornografischer Inhalte und den Besitz kinderpornografischer und jugendpornografischer Inhalte vor.
Für die Verhandlung vor dem Landgericht Rottweil sind in den kommenden Wochen mehrere Termine angesetzt. Allerdings wurde die Öffentlichkeit – und damit auch die Presse – nach der Anklageverlesung von der Verhandlung ausgeschlossen. Erst bei der Urteilsverkündung ist die Öffentlichkeit wieder zugelassen. Voraussichtlich Ende März kann mit einem Urteil gerechnet werden.