Diebstahl im Drogeriemarkt. In Horb stand ein Mann vor Gericht, der Parfüm gestohlen hatte. Foto: KSCHiLI - stock.adobe.com

Ein Mann (29) klaut zehn Packungen Parfüm im Drogeriemarkt. Seine Ausrede: „Ich bin Parfüm-Fan“. Ob ihm die Richterin das glaubt?

Auch kleinere Fälle vor dem Amtsgericht können krass sein. Besonders die kuriosen Erklärungen mancher Angeklagten.

 

Prozess vor dem Amtsgericht Horb. Angeklagt: Ein Mann (29) aus der Raumschaft. Er soll zehn Packungen Parfüm aus einem Drogeriemarkt geklaut haben. Wert: 624 Euro. Laut Anklage soll er die Packungen im September 2024 mit auf das Kundenklo genommen und dort eingesteckt haben.

Der Polizist, der den Fall ermittelte: „Auf dem Video der Überwachungskamera sieht man, wie er fünf bis sechs Packungen auf seinem Arm gestapelt hatte. Er läuft von Gang zu Gang und schaut, ob Angestellt in der Nähe sind.“

Die Putzfrau liefert den endgültigen Beweis

Die Putzfrau fand die leeren Packungen auf dem Klo. Der Polizist erkannte den Täter, konfrontierte ihn mit der Tat. Er sagt: „Sechs Packungen brachte er zurück. Eine fanden wir bei der Durchsuchung. Drei fehlen bis heute.“

Und was ist die Ausrede des Täters? Er sagt: „Das war eine Dummheit.“ Richterin Jennifer Dallas-Buob: „Wollten Sie das Parfüm verkaufen?“ Der Angeklagte: „Nein. Ich wollte die für mich. Ich bin Parfüm-Fan.“ Ob er damit an die Frau in der Richterin appellieren wollte?

Der Dieb prahlte in Whatsapp

Richterin Dallas-Buob blieb jedenfalls hart. Liest noch Whatsapp-Chats des Angeklagten mit seinem Bruder. Die Parfüms auf der roten Badezimmerablage des Angeklagten – Text: „Eins würde 59 beim Drogeriemarkt kosten. Für Dich umsonst.“

Dann die Einträge aus dem Bundeszentralregister: Zweimal Diebstahl, Fahrerflucht und diverse Verkehrsdelikte.

Doch was steckt hinter dem Ladendieb? Er sagt: „Ich haben zur Zeit keine Arbeit. Ich pflege Vollzeit meinen schwerkranken Vater und bekomme dafür 975 Euro im Monat.“

Der Staatsanwalt fordert fünf Monate – ohne Bewährung. Sagt: „Kein Mensch braucht so eine Menge Parfüm. Nach der Tat war er stolz und hat geprahlt.“

Richterin: „So kauft niemand Parfüm“

Dann das Urteil. Richterin Jennifer Dallas-Buob verhängt drei Monate auf Bewährung. Dazu 80 Stunden gemeinnützige Arbeit. Die Ausrede mit dem Parfüm-Fan zog bei ihr nicht: „Der Videobeweis ist nicht nur im Fußball wichtig. Sie hatten zumindest im Hinterkopf, eine oder mehrere Flaschen zu verkaufen. Das Video zeigt Sie mit den Packungen auf dem Arm – so kauft niemand Parfüm. Weil Sie Ihren Vater pflegen, zeigen Sie Verantwortung. Es muss Ihnen klar sein – das ist Ihre letzte Chance.“

Der „Parfüm-Fan“: „Das verspreche ich Ihnen. Ich akzeptiere das Urteil.“