Eine Tagesbaustelle auf der A 81 Richtung Horb/Singen. Ein Baustellendrängler stand jetzt vor dem Amtsgericht Horb. Er fuhr durch die Rettungsgasse, überholte rechts per Autobahnparkplatz. Foto: Jürgen Lück

Ein Audi A 8-Fahrer (25) fährt durch die Rettungsgasse. Er überholt rechts über den Autobahnparkplatz auf der Autobahn bei Horb. Dann stößt er mit einem Lkw zusammen. Muss er dafür ins Gefängnis?

Audi A 8. Sportliche Fahrweise. Schon in der Schweiz wurde ihm der Führerschein abgenommen. Und auf der A 81 bei der Autobahnbrücke Weitingen legte ein 25-Jähriger ein riskantes Fahrmanöver hin. Jetzt stand der Autobahn-Drängler vor dem Amtsgericht Horb.

 

Eine Frau (71) aus Horb sagte: „Ich war auf dem Weg Richtung Stuttgart. Durch eine Tagesbaustelle war Stau, in der Mitte war eine Rettungsgasse. Erst hat er mich auf der linken Spur von hinten bedrängt. Machte Lichthupe. Ich bin dann auf die rechte Spur gewechselt. Als ich wieder ein bisschen nach links fahren wollte, um hinter dem Lkw nach vorne zu schauen, stand der schwarze Audi plötzlich neben mir. Er fuhr durch die Rettungsgasse und zwei Autos vor mir rechts rein.“

Drängler rast durch Parkplatz

Der Autobahnparkplatz Hirtenhaus auf der A 81 Richtung Horb. Hier raste der Baustellen-Drängler durch, um den Stau zu umgehen. Foto: Jürgen Lück

In Höhe des Parkplatzes Hirtenhaus das nächste, rücksichtslose Fahrmanöver. Die Zeugin aus Horb: „Ich habe gesehen, wie er durch den Parkplatz mit Vollgas durch ist, um uns rechts zu überholen. Am Ende kam er nicht rein, musste kurz stoppen.“ Dahinter war dann Richtung Rottenburg die Baustellen-Wand auf dem Lkw der Straßenmeisterei aufgeklappt. Die Horberin: „Dort hat er versucht, sich in die Lücke zwischen der Baustellenwand rechts und dem Lkw links sich rein zu drängen.“ Hier kam es zum Zusammenstoß. Die Polizei nahm den Unfall auf dem nächsten Autobahnparkplatz auf – Geyern vor Herrenberg.

Muss der Baustellen-Drängler ins Gefängnis?

Für den Staatsanwalt ist klar: ein rücksichtslose Fahrmanöver. Die Anklage lautet: Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs. Laut Paragraf 315c des Strafgesetzbuches (StGB) kann das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Im Strafbefehl, gegen den der Fahrer Einspruch eingelegt hatte, hatte die Staatsanwaltschaft zunächst 2500 Euro Geldstrafe und Führerscheinentzug gefordert. Auch, weil es unter anderem um ein durchgehendes verbotenes Überholen rechts geht.

Der Angeklagte kommt eine Stunde später mit einer Zeugin – seiner Schwester (27). Er sagt: „Ich glaube, ich bin durch den Parkplatz durchgefahren. Aber nur mit 20 bis 30 km/h. Danach bin ich weiter gefahren. Ich habe den Blinker links gesetzt, geschaut, da war noch genug Platz beim Lkw. Ich war schon auf meiner Fahrbahn, als es gekracht hat.“

Baustellen-Drängelei wegen Termin in Stuttgart

Wie ist der Unfall entstanden, will die Richterin wissen. Der Angeklagte: „Das weiß ich nicht.“ Seine Schwester: „Ich saß auf dem Beifahrersitz, habe mich mit meiner Cousine unterhalten. Dabei habe ich gesehen, dass die Lücke groß genug war zum reinfahren.“ Auch sie bestätigt, dass man über den Parkplatz gefahren sei, um schneller voran zu kommen. Wegen eines Termins in Stuttgart.

Richterin Dallas-Buob: „Es waren bestimmt genügend Autofahrer im Stau, die alle ihren Termin verpasst haben.“

Wegen Drogen – Angeklagter hat derzeit keinen Führerschein

Den Führerschein habe er in der Schweiz verloren, so der Angeklagte: „Ich saß bei einem Bekannten im Auto. Der hat mir was ins Getränk getan. Der Drogentest bei der Polizei zeigte dann Abbauprodukte. Ich war seitdem regelmäßig beim Arzt und habe Haar- und Urintest gemacht. Dazu war ich beim verkehrsmedizinischem Amt. Ich bin sauber.“ Derzeit kämpft er vor dem Verwaltungsgericht Freiburg für seinen Führerschein.

Sein Verteidiger Tobias Warncke: „Ein verkehrswidriges Überholen, das die Gefahr des Unfalls verursacht hat, liegt nicht vor. Im Stau darf man auch rechts überholen. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der vermeintlichen Rücksichtslosigkeit und der Gefährdung durch den Unfall. “

Verteidiger: „Fahrt in Rettungsgasse ein unterdurchschnittlicher Verstoß“

Der Verteidiger weiter: „Bei der Rettungsgasse ist das Durchfahren verboten. Selbst die Zeugin beschreibt, dass mein Mandant nicht durchgefahren ist, um schneller nach vorne zu kommen. Dass er eine kurze Strecke gefahren ist, um rechts einzuscheren, ist ein so unterdurchschnittlicher Verstoß, dass eine Verhängung eines Fahrverbots nicht infrage kommt.“

Nach vier Stunden und zehn Minuten Verhandlung verkündet die Richterin das Urteil: 500 Euro Geldbuße, einen Monat Entzug der Fahrerlaubnis. Jennifer Dallas-Buob: „Der Lkw-Fahrer konnte von seiner Position aus den Audi nicht sehen – er guckt eher nach vorne und nicht in den Spiegel für den toten Winkel rechts.“ Allerdings hat der Angeklagte die Rettungsgasse verbotswidrig befahren. Die Richterin: „Man darf nicht durch die Rettungsgasse fahren und gucken, ob man irgendwo rechts reinkommt.“

Dallas-Buob: „Erst gedrängelt mit Lichthupe, dann auf dem Parkplatz Gas gegeben und in der Baustelle ganz vorne einfach rein – so verhält man sich nicht im Straßenverkehr!“