Ein Mann steckt zwei Flaschen Schnaps in einem Supermarkt ein und wird erwischt. Deshalb steht er vor Gericht. Der Marktleiter: „Wie er sich verhalten hat, ist nicht alltäglich.“
Die Richterin fragt zum Prozessauftakt: „Haben Sie getrunken?“ Der Angeklagte: „Ja, einen Jägermeister. Mir war kalt.“ Das fängt ja schon gut an.
Die Anklage vor dem Schöffengericht: räuberischer Diebstahl und Beleidigung. Der Tatort: ein Supermarkt in Horb. Die Staatsanwaltschaft: „Am 1. August gegen 15.30 Uhr wurde er hinter der Kassenzone vom Ladendetektiv angesprochen. Der wollte ihn zu Boden bringen, da hielt sich der Dieb am T-Shirt fest – es zerriss. Vier Mitarbeiter wollten ihn stoppen. Er beleidigte sie als ‘Arschloch‘ und ‘Hurensohn‘.“
Der Angeklagte: „Das war nicht so. Ich wusste nicht, wer die waren. Sie haben mich festgehalten. Als die Polizei kam, war ich ruhig.“ Er hatte seine Kapuze unten, so dass er kaum etwas erkennen konnte.
Whisky-Flasche in Hose und Rucksack
Der Ladendetektiv (26): „Er hatte eine Flasche ganz unten im Rucksack, sodass die Kassierin das nicht sehen konnte. Die andere hatte er in die Hose gesteckt.“
Der Marktleiter: „Der Ladendetektiv hatte mich alarmiert, ich bin mit ein paar Mitarbeitern gleich runter. Als er den Dieb angesprochen hatte, wollte der nur raus.“ Mit drei Kollegen habe er eine Art Wand gebildet, um ihn an der Flucht zu hindern. Der Marktleiter: „Er schrie uns die ganze Zeit Beleidigungen entgegen – das hat man im ganzen Laden gehört. Das war nicht normal.“
Marktleiter spricht von „hitziger Situation“
Der mutmaßliche Ladendieb. Sein Verteidiger Lars Willems will wissen, ob sich der Marktleiter bedroht gefühlt habe. Er sagt: „Nein. Es war eine hitzige Situation, aber er hat nicht gezielt geschubst oder geschlagen.“
Dann äußert Richterin Jennifer Dallas-Buob im rechtlichen Hinweis Zweifel, ob der Anklagepunkt räuberischer Diebstahl aufrecht erhalten werden kann.
Das fordern Anklage und Verteidiger Willems
Wie kam es zu dem Diebstahl? Der Angeklagte sagt, dass er jetzt in Substitution ist (Heroin wird durch nicht berauschendes Medikament ersetzt, d. Red.). 2024 habe er wegen der Trinkerei seine Arbeit verloren.
Dann die Plädoyers. Die Anklage fordert acht Monate. Weil die Gewalt spontan war und nicht geplant, sei es kein räuberischer Diebstahl. Verteidiger Willems: „Die Gewalt ging unstrittig vom Ladendetektiv aus. Mein Mandant hat nicht geschlagen. Es bleibt Diebstahl und Beleidigung.“ Er fordert eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 10 Euro.
So fällt das Urteil gegen den Pöbel-Ladendieb aus
Dann das Urteil des Schöffengerichts: sechs Monate auf Bewährung. Richterin Dallas-Buob: „Wenn man klaut, weiß man, um was es geht, wenn man vom Ladendetektiv angesprochen wird. Im Zweifel liegt hier keine Gewalt als Tatbestand vor.“
Zwar liegen, so das Bundeszentralregister, vor und nach der Tat weitere Diebstahls-Verfahren gegen den 43-Jährigen vor. Dennoch gibt es Bewährung. Die Richterin: „Bis zum Jahr 2009 war der Angeklagte in Haft. Dann gibt es eine große Lücke. Wir gehen davon aus, dass der Eindruck der Hauptverhandlung Ihnen heute den Schub gibt, etwas aus Ihrem Leben zu machen.“ Als Auflage muss er fünf Stunden zur Suchtberatung in Horb gehen und 120 Sozialstunden abarbeiten.