Drängeln auf der Autobahn und mehr wurde einem Schweizer Schauspieler vor Gericht vorgeworfen. Foto: Wellnhofer Designs - stock.adobe.com

Er spielt gerne Bösewichte – ist der Schweizer das auch auf den Autobahn? Er soll eine Horber Autofahrerin rechts überholt haben. Hatte er es so eilig, weil seine Schwiegermama aufs Klo musste?

War ein Schweizer Schauspieler wirklich der Raser im schwarzen BMW-Sportcoupé? Die Horber Autofahrerin (kam im AMG-Mercedes zum Gerichtstermin): „Ich war am 13. August 2024 auf dem Weg heim. Der Verkehr war zähfließend. Plötzlich hat mich ein dunkler BMW rechts überholt. Der ist so massiv reingeschnitten, dass die Notsysteme in meinem Mercedes aktiviert wurden. Bremse, Warnblinker, Gurt angezogen.“

 

Horber Autofahrerin: Schwarzer BMW hat massiv weiter gedrängelt Es ging weiter, so die Horberin: „Der schwarze BMW ist wahnsinnig aggressiv weiter gefahren. Hat andere Autos im zähfließenden Verkehr nach rechts gedrängt, rechts überholt. Deshalb habe ich die Polizei angerufen und das Züricher Kennzeichen übermittelt.“ Sie verfolgt den schwarzen BMW bis zur Baustelle vor Empfingen.

Auch die Autobahnpolizei Zimmern verfolgt das schwarze BMW-Sportcoupé. Der Polizist: „Wir sind 15 bis 20 Minuten hinterhergefahren, haben uns vor ihn gesetzt.“

Der Schauspieler drängelt sogar bei der Autobahn-Polizei Der Autobahnpolizist zeigt die Beweise – die Kamera blickt nach hinten. Der Ermittler: „Der Abstand des BMW war nur 19,8 Meter – er ist viel zu nah aufgefahren. Eigentlich wären 60 Meter normal bei dem Tempo. Zehn Minuten später haben wir in der 100-km/h-Zone noch seine Geschwindigkeit von hinten gemessen – 141 km/h.“

Der Schauspieler: „Meine Schwiegermutter hat es mit der Blase. Sie musste aufs Klo.“ Am Ziel stürzt Schwiegermutteraufs Örtchen. Die Autobahnpolizei hat eine zweite Zivilstreife gerufen. Der Polizist: „Er schimpfte zu seiner Frau über ,Gestapo-Methoden’ und bezeichnete die Anzeigeerstatterin als ,Nazi-F...’.“

Angeklagter: „Dachte, der Mercedes-Fahrer hat seine Gang gerufen“ Der Schauspieler: „Ich dachte, die Mercedes-Fahrerin hat ihre Gang gerufen, um mich einzuschüchtern. Ich wollte weder Beamte beleidigen noch die Frau.“ Dann entschuldigt er sich bei beiden. War der Schauspieler der Autobahn-Drängler? Richterin Jennifer Dallas-Buob fragt die Horberin nach dem Aussehen des BMW-Fahrers. Die Zeugin: „Er hatte einen Pferdeschwanz und ein weißes Hemd oder Oberteil.“ Der Schauspieler: „Ich trage nie Weiß. Immer nur Schwarz und Blau. Und Pferdeschwanz auch nicht.“

Verteidiger: Der Drängler war nicht der Schweizer Der Verteidiger des Schauspielers, Ingomar Kohl-Quabeck, fordert Freispruch wegen des Rechts-Überholen – es sei ein anderer Fahrer gewesen.

Der Schauspieler und seine Schwiegermama hatten ausgesagt, dass man zwar rechts einen schwarzen Mercedes überholt habe. Aber: Der Verkehr sei sehr ruhig gewesen, der Mercedes lange Zeit mit 115 km/h links gefahren. Schwiegermama: „Wenn ich im Auto sitze, fährt mein Schwiegersohn immer anständig. Das Rechts-Überholen gab es – aber da war genug Platz.“

So rettet der Pferdeschwanz den Schweizer Schauspieler Dann spricht Richterin Jennifer Dallas-Buob das Urteil: Unschuldig wegen Rechts-Überholen. Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen à 20 Euro für die Beleidigung. Die Richterin: „Es bleiben Restzweifel, ob es der Angeklagte war, der die Horberin rechts gefährlich überholt hat. Ich habe selbst viele Bilder vom Angeklagten gegoogelt. Da gibt es jede Menge – aber keins mit Pferdeschwanz.“