Ein Tablet aus Schuleigentum wurde privat verkauft. Es folgte ein Prozess in Horb. (Symbolbild) Foto: Rostislav Sedlacek - stock.adobe

In der ersten Verhandlung in Horb platzte der Richterin der Kragen, warf dem Angeklagten dreiste Lügen vor. Jetzt kam der iPad-Dieb (25) fast davon.

Hat der iPad-Dieb (25) doch nicht gelogen? In der zweiten Auflage des Prozesses um ein gestohlenes Tablet kommt kurzzeitig Hoffnung für den Angeklagten auf.

 

Richterin Jennifer Dallas-Buob: „Weil die Frist abgelaufen ist, ehe wir die Zeugen laden konnten, ist es ein komplett neues Verfahren. Wollen Sie etwas Neues erklären?“

Der Angeklagte und sein Verteidiger Russius Gerhard – er ist auch im Reichsbürger-Prozess in Stuttgart im Einsatz – schweigen. Vielleicht besser so: Am ersten Prozesstag war der Richterin der Kragen geplatzt, weil sie die Geschichte des Angeklagten für dreiste Lügen hielt.

So soll der Verkauf abgelaufen sein Er soll ein Schultablet nicht zurückgegeben haben und über Ebay-Kleinanzeigen mit Übergabe am Bahnhof Horb für 185 Euro verkauft haben. Jetzt entspannt sich eine Geschichte, die zeigt, wie sorglos mit Steuergeldern umgegangen wird. Durch Schlamperei.

Der Käufer berichtet vor Gericht: „Als der Sperrvermerk auf dem Tablet aufploppte, habe ich die Polizei alarmiert. Ich habe dann die Schule angerufen, die hat es mir entsperrt. Seitdem nutze ich es.“ Er könne das Tablet behalten, so die Polizei.

„Bei der Rückgabe wurde nichts protokolliert“

Der Klassenlehrer des Angeklagten sagt ebenfalls aus: „Die Schule hatte die Tablets kurz vor dem Schul-Lockdown vom Land bekommen.“ Der Angeklagte hatte gesagt, dass er das iPad zurückgegeben hatte. Der Lehrer: „Ich könnte mir den Allerwertesten aufreißen. Bei der Rückgabe wurde nichts protokolliert. Das iPad konnte ohnehin nur mit Schul-Apps genutzt werden – alles andere war gesperrt.“

Bemerkenswert. Der Lehrer: „Das Zeugnis gab es erst, wenn man den Schülerausweis und anderes abgegeben hatte. Die Rückgabe des iPads spielt aber keine Rolle.“

Klassenlehrer hat Probleme, sich zu erinnern Der Angeklagte fragt den Klassenlehrer im Gerichtssaal: „Können Sie sich daran erinnern, dass ich nach dem Ladekabel bei der Rückgabe gefragt hatte?“ Der Klassenlehrer geht in sich. Sagt dann: „Er hat was vom Ladekabel erwähnt. Dann muss er mir den Karton zurückgegeben haben.“

Gab es eine Rückgabe?

Die Richterin fragt nach. Der Lehrer wird unsicherer: „Ich kann die Hand nicht ins Feuer legen, dass er das Tablet zurückgegeben hat.“ Verteidiger Russius Gerhard: „Kann es sein, dass er nur einen leeren Karton mit Kabel zurückgeben hat?“ Der Lehrer: „Das hätte ich am Gewicht gemerkt.“

Dann die Plädoyers. Die Anklage plädiert auf schuldig. Verteidiger Russius Gerhard sagt dagegen: „Im Zweifel für den Angeklagten. Der Lehrer konnte sich an die Nachfrage nach dem Ladekabel erinnern. Daran, dass er den Karton mit dem iPad in der Hand gehalten hat. Mein Mandant hat es zurückgegeben.“

So lauter das Urteil Richterin Jennifer Dallas-Buob spricht den Angeklagten schuldig: 40 Tagessätze à 10 Euro Geldstrafe. Dallas-Buob: „Der Verkauf lief über das Kleinanzeigenkonto mit dem Namen, Mail und Handy-Nummer des Angeklagten. In den Verkaufsprotokollen gibt es keinen Bruch, der auf ein gehacktes Konto hinweist.“ Das hatte der Angeklagte im ersten Verfahren behauptet.

Die Richterin: „Alles ging über das Konto. Wie soll jemand Fremdes so etwas verkaufen, ohne dass der Angeklagte was merkt?“ Die Erinnerungen des Lehrers an eine mögliche Rückgabe bezeichnet sie als „wolkig“.