Ein 32-Jähriger stand in Horb vor Gericht wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbeschränkung. Jetzt muss er ins Gefängnis.
Wegen Verstoßes gegen eine Aufenthaltsbeschränkung stand ein 32-jähriger Flüchtling in Horb vor Gericht. Er ist nur geduldet, darf den Landkreis Freudenstadt deshalb nicht verlassen. Trotzdem fischt die Polizei in Stuttgart den in Horb wohnenden Mann immer wieder auf. Zum Beispiel auf der Königsstraße oder am Bahnhof. Sie verhängte sogar einmal ein dreimonatiges Aufenthaltsverbot.