Ein 32-Jähriger stand in Horb vor Gericht wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbeschränkung. Jetzt muss er ins Gefängnis.
Wegen Verstoßes gegen eine Aufenthaltsbeschränkung stand ein 32-jähriger Flüchtling in Horb vor Gericht. Er ist nur geduldet, darf den Landkreis Freudenstadt deshalb nicht verlassen. Trotzdem fischt die Polizei in Stuttgart den in Horb wohnenden Mann immer wieder auf. Zum Beispiel auf der Königsstraße oder am Bahnhof. Sie verhängte sogar einmal ein dreimonatiges Aufenthaltsverbot.
Richterin Jennifer Dallas-Buob erläuterte: „Es gab schon früher ein Verfahren deswegen. Man hat es Ihnen erklärt, dass Sie sich nur im Landkreis Freudenstadt aufhalten dürfen. Was wollten Sie in Stuttgart?“
Der Angeklagte: „Ich fahre dorthin, um etwas zu kaufen. Handy oder Kleidung.“ Die Richterin erklärte: „In ihrer Duldung steht, dass Sie sich nur im Landkreis Freudenstadt aufhalten dürfen.“ Der 32-Jährige sagte: „Die Polizei hat mich aufgeklärt. Sie hat mich sogar mit aufs Revier genommen und Fingerabdrücke genommen.“
Dann liest die Richterin die Vorstrafen vor: Unerlaubte Einreise, Erschleichung von Leistungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung, falsche Angaben bei der Ausländerbehörde, versuchte räuberische Erpressung und vorsätzliche Körperverletzung. In der Befragung kam heraus, dass er zwar in Deutschland bleiben will, aber einen Sprachkurs abgebrochen und keine Arbeit hat. Das Urteil von Richterin Dallas-Buob: Sechs Monate Gefängnis. Sie sagt noch: „Sie haben schlicht nichts zu tun den ganzen Tag. Die Verstöße gegen die Aufenthaltsbeschränkung waren Ihnen egal.“