Bahnfahrer rückt sein Fahrrad aus dem Weg, damit der nächste Fahrgast vorbei kommt. Der stiehlt ihm das Smartphone vom Platz. Und gibt es nicht mehr heraus.
Es startet auf einer Fahrt der Kulturbahn zwischen Rottenburg und Horb. Und es endet vor dem Amtsgericht.
Ein Angestellter (51) erzählt: „Ich bin in Rottenburg mit meinem Fahrrad eingestiegen. Dabei hat es den Gang versperrt. Da kam der Angeklagte und wollte vorbei. Ich bin aufgestanden, habe das Rad beiseitegestellt. Im Augenwinkel habe ich gesehen, wie er an meinem Platz war. Dann war mein Smartphone weg.“
Er spricht den Mann an, will ihn abtasten. Der wird aggressiv, beide streiten sich. Der Lokführer hält an und fragt, ob er die Polizei holen soll. Der geschädigte Mann erzählt: „Mir war das zu bunt.“ Er steigt aus, ortet später dann das Smartphone. Der Bestohlene fährt am nächsten Morgen zur Adresse, alarmiert die Polizei in Horb. Die besorgt sich einen Durchsuchungsbeschluss und findet den Angeklagten im Haus. Er zieht das gestohlene Samsung Galaxy aus seinem Rucksack.
Die Erklärung des Angeklagten
Jetzt vor dem Amtsgericht sagt der Angeklagte: „Es war nicht meine Absicht, das Smartphone zu stehlen. Ich habe es gesehen – allein am Platz. Ich wollte es wie immer zum Fundbüro bringen.“
Doch warum hat der Angeklagte nicht auf den anderen Fahrgast reagiert? Der Mann: „Er war so aggressiv. Er hat mit beiden Händen meine Oberschenkel abgetastet – ich wollte nicht auf seine Erklärung warten.“
Richterin: „Das sind Schutzbehauptungen“
Der Sachverhalt, die Angaben des Angeklagten- für Richterin Sarah Krauss ist das Urteil klar: Schuldig und Geldstrafe in Höhe von 600 Euro. Sie sagt: „Ihre Einlassungen sind Schutzbehauptungen. Dass der Bestohlene aufgebracht war, ist wohl zu erwarten. Warum haben sie ihm nicht das Handy vorgezeigt, damit er es entsperrt, falls es seins ist? Und wenn sie zum Fundbüro wollten, wäre es das Erste am Morgen gewesen. Doch bis Mittags die Polizei kam, ist nichts passiert.“ Doch wie kommt es zu diesem Verhalten? Der Angeklagte hat insgesamt 20 Einträge im Bundeszentralregister. Drogen, Sachbeschädigung, Diebstahl. Er erzählt: „Derzeit ist mein Drogenkonsum in Maßen.“ Seit 2018 lebt er vom Bürgergeld, hat keinen festen Wohnsitz. Als Postadresse gibt er die seiner Eltern an.
Deshalb sagt die Richterin des Amtsgericht noch im Urteil: „Ihnen muss klar sein – sie stehen kurz vor einer Freiheitsstrafe. Schauen Sie, dass sie von den Drogen wegkommen. Und füllen sie das Bundeszentralregister nicht noch weiter auf.“
Durch das Abitur, dass er im Abendgymnasium nachgeholt habe, habe er beste Voraussetzungen, aus seinem Leben etwas zu machen.