Foto: cineberg - stock.adobe.com

Er wohnt im Landkreis Böblingen, soll auf der A 81 bei Horb gedrängelt und den Stinkefinger gezeigt haben. Wie sich der Mann (52) vor dem Amtsgericht verteidigt.

Das hat sich Mann aus dem Landkreis Böblingen anders vorgestellt: Mit seinem Kompakt-SUV soll er eine Autofahrerin auf der Autobahn 81 bei Horb offenbar übelst bedrängt und genötigt haben.

 

Der Mann (52). Im Mai 2025 war er selbstständig und auf dem Weg in die Schweiz. Im Amtsgericht Horb sagt er: „Die ganze Geschichte ist frei erfunden.“

Der Autofahrer berichtet weiter. „Ich war Samstag morgens auf dem Weg in die Schweiz. Ich bin so 180 km/h gefahren, die Autobahn war frei. Da sehe ich ein Auto links mit gefühlt 100 km/h. Ich habe einmal die Lichthupe gegeben – weil ich dachte, dass ist für die Fahrer gefährlich. Da kommen Autos mit 200 und 250 km/h von hinten.“

Angeklagter: „Fahrerin zeigte mir Stinkefinger“

Doch die Fahrerin habe nicht reagiert. Der Angeklagte: „Ich bin rechts rüber gefahren. Ich schaute rüber, zeigte ihr mein Handy. Sie zeigte mir den Stinkefinger. Dann konnte ich endlich vorbeifahren, weil sie rüberging. Ich habe das Fenster geöffnet und ihr mit dem Zeigefinger gezeigt, dass sie rechts fahren soll.“

Plötzlich sieht er, dass die Polizei ihn verfolgt. Der Böblinger: „Die sind vor mir mit 50 km/h auf der rechten Spur gefahren. Das hat ewig gedauert. Jede Menge Autofahrer sind vorbeigefahren und haben noch ‘Daumen hoch‘ gezeigt.“

Der Mann mit dem CH-Kennzeichen: „Die freuten sich, weil ich ein Schweizer Kennzeichen habe. Wohl Schadenfreude nach dem Motto: Haben sie wieder einen erwischt.“ Privat fahre er Kleinwagen, sei kein Raser. Er gibt aber auch zu: „Das Klischee gegen Autofahrer mit CH-Kennzeichen ist nachvollziehbar.“ Auf ihn treffe das nicht zu. Spannend ist: Immer wieder stehen auch Schweizer Staatsbürger vor Gericht in Horb – so wie im Mai 2025 ein Drängler, der dem anderen Autofahrer sogar eine Bananenschale auf die Scheibe warf. Noch im selben Monat stand ein Schweizer Schauspieler vor Gericht, wurde allerdings freigesprochen.

Hat dieser Autofahrer nun aber Verständnis verdient? Die Autofahrerin (22) berichtet im Zeugenstand ganz anders als der Angeklagte: „Ich war im Auto meines Vaters unterwegs. Mit ihm, meiner Mutter und einem Freund. Wir fuhren 140 bis 150 km/h links. Dann kam der SUV von hinten. Gab dauernd Lichthupe.“ Der andere Autofahrer habe versucht, rechts zu überholen.

„Er hat mir Stinkefinger gezeigt“

Die Fahrerin habe Gas gegeben: „Es war ganz eng. Wenn ich gebremst hätte, wäre er vielleicht dran gewesen und hätte mich gerammt. Er gestikulierte, zeigte einen Vogel. Dann bin ich rechts rüber. Er hat mir den Stinkefinger gezeigt.“

Richterin Jennifer Dallas-Buob sagt zum Angeklagten: „Der Strafbefehl, den sie erhalten haben, erscheint mir sehr milde. Wollen Sie den Einspruch zurückziehen?“ Der Strafbefehl hatte 2000 Euro angeordnet und ein Monat Fahrverbot. Doch es geht weiter.

„Ich konnte seine Motorhaube nicht mehr sehen“

Der Vater der Autofahrerin (57): „Ich saß hinten rechts. Er kam angeschossen mit Lichthupe. Ich habe mich umgedreht – seine Motorhaube war nicht zu sehen, so dicht war er drauf. Der Mittelfinger war das i-Tüpfelchen.“ Der Verteidiger des Angeklagten: „Kann es ein, dass er nicht den Mittelfinger gezeigt hat, sondern mit dem Zeigefinger gestikuliert hat?“ Der Vater sagt: „Es könnte auch der Zeigefinger gewesen sein.“

Der Verteidiger bittet um ein Rechtsgespräch. Nach gut 20 Minuten zieht er im Namen seines Mandanten den Einspruch zurück. Richterin Jennifer Dallas-Buob sagt zum Angeklagten: „Im Ergebnis fahren sie besser damit.“