Während einer Schlägerei zückt ein 28-Jähriger ein Jagdmesser und sticht zu. Was er vor dem Amtsgericht Horb zu dem Vorwurf sagt und wie das Urteil ausfällt.
Im Sommer 2025 eskalierte ein Streit zwischen einem 28-Jährigen und einem 25-Jährigen vor einem Zigarettenautomaten in einem Horber Ortszteil. Laut Anklage wollte der 28-Jährige noch Zigaretten holen, als der Jüngere auf ihn zulief und ihn als „Frauenschläger“ beschimpfte. Es entwickelte sich ein zehn- bis fünfzehnminütiges Handgemenge.
Plötzlich zog der 28-Jährige ein Jagdmesser mit einer 12,5 Zentimeter langen Klinge und stach seinem Kontrahenten in den unteren Rücken. Nur der Wirbelknochen verhinderte ein tieferes Eindringen. Staatsanwalt Markus Wagner sprach von gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte gestand die Tat: „Ich war selbst geschockt, dass ich das gemacht habe.“ Zum Grund, warum er das Messer bei sich trug, machte er keine Angaben.
„Die Fäuste flogen, dann kam der Stich“
Das Opfer berichtete, der Angreifer habe ihn schon zuvor attackiert. „Ich wollte die Situation klären – dann wurde es handgreiflich. Die Fäuste flogen, dann kam der Stich. Ich habe das Teil noch blitzen sehen – es hätte auch ein Schraubenzieher sein können.“ Die Richterin Jennifer Dallas-Buob spielt Sprachnachrichten des Opfers an seinen Freund ab. Das Opfer sagt dort: „Diesen Nazi werde ich verprügeln.“
Der medizinische Sachverständige Tobias Marx berichtete über Blutwerte von rund 1,6 Promille beim Täter und 2,1 Promille beim Opfer. Zudem war der Angeklagte unter Cannabis-Einfluss. Marx bezeichnete den Messerstich als „absolute Gefährdung von Leib und Leben“.
Staatsanwalt: Justiz muss ein klares Signal senden
Staatsanwalt Markus Wagner forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren: „Wer ein Messer nimmt und auf der Straße auf jemanden losgeht, muss absitzen. Die Justiz muss ein klares Signal setzen.“ Verteidiger Rüdiger Mack plädierte auf Bewährung, argumentierte mit der U-Haft, die bereits stark auf seinen Mandanten eingewirkt habe, und betonte, dass das Opfer selbst aggressiv gehandelt habe.
Die Richterin folgte jedoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte erhielt drei Jahre Haft ohne Bewährung. „Die klare Botschaft ist: Das Messer muss zu Hause bleiben. Am Ende kann sonst jemand tot sein“, mahnte sie.