Das Amtsgericht in Horb. Hier mussten sich zwei jugendliche Gewalttäter verantworten. Foto: Spotts

Die erste Nacht im eigenen Wohnmobil wird für Horber zum Horror: Überfall, der Mann wird krankenhausreif geschlagen. So kommen die Täter davon.

Es ist eigentlich der stolzeste Moment im Leben eines Campers: Zum ersten Mal das Wohnmobil testen. Daheim vor der Tür in dem Fahrzeug übernachten, schauen, ob die Betten auch bequem sind. Für einen 38-Jährigen aus dem Kreisgebiet wird das zum Horror. Aktenzeichen 2 Ds 31 Js 4048/25, Amtsgericht Horb.

 

Der 38-Jährige und seine Freundin übernachten in der Nacht vom 1. Mai 2021 in dem Wohnmobil vor dem Haus. Drei Jugendliche sind im Dorf unterwegs. Sie sehen das Wohnmobil vor dem Haus. Zwei im Kapuzenpullover dringen vorne ein, fischen Geldbörse mit 200 Euro Bargeld und Sonnenbrille raus.

Mit Metallstange zugeschlagen

Der Mann wacht auf, läuft hinterher. Er erwischt einen – das Mädchen. Die beiden Jugendlichen (15,17) kommen zurück, prügeln den Camper zu Boden. Als er sich wieder aufrappelt, schlagen die beiden Jungs den Mann mit einer Metallstange auf den Hinterkopf. Die Freundin hört die Schreie, kommt aus dem Sprinter und macht die Taschenlampe auf dem Handy an. Sie sagt vor dem Amtsgericht: „Ich dachte, sie töten ihn. Gott sei Dank flüchteten die Täter, als sie das Leuchten sahen!“

Der 38-Jährige sagt: „Da hätte noch ein Schlag gereicht, und es wäre vorbei gewesen. Bis heute verfolgen uns Alpträume und Schlafstörungen. Wir waren in ganz Europa unterwegs – nur vor der eigenen Haustür bist du in deinem Wohnmobil nicht mehr sicher.“ Richterin Jennifer Dallas-Buob betroffen: „Diese Nacht hat sich eindrücklich bei Ihnen eingebrannt.“

Das sagen die Angeklagten

Das Mädchen sagt: „Wir wollten in der Nacht Dummheiten machen.“ Die Angeklagten gestehen. Sagen aber: „Er hatte unsere Freundin im Schwitzkasten. Wir dachten, sie kriegt keine Luft mehr. Wir entschuldigen uns bei beiden Opfern. Wir hatten getrunken.“

Der jüngere Angeklagte, inzwischen 19 Jahre alt, wurde am 25. Februar 2025 wieder auffällig: Nachts auf der Straße schlug er einen Jugendlichen (18) nach einer Party nieder.

Reicht eine Einstellung des Verfahrens?

Doch wie sind die beiden zu bestrafen? Die Jugendgerichtshilfe: „In den letzten fünf Jahren seit der Tat gab es einen Entwicklungsprozess von beiden Angeklagten. Der Ältere macht heute einen vernünftigen und reflektierten Eindruck.“ Es reiche eine Verwarnung mit Einstellungs des Verfahrens aus. Verteidigung und Staatsanwalt schlossen sich an. So kam der Ältere gegen eine Zahlung von jeweils 500 Euro an die Schwarzwald-Werkstätten und den 38-Jährigen davon. Der Jüngere mit 100 Arbeitsstunden.

Der 38-Jährige sagt nach dem Prozess zu dieser Redaktion: „Eine Katastrophe. Die können wohl ungestraft machen, was sie wollen. Deprimierend, dieser Tag.“

Albrecht Trick, ehemaliger Vorsitzender des Amtsgerichts Horb, hatte gesagt: „Justizia hat ein scharfes Schwert. Beim Jugendrecht ist es stumpf.“