Das Landgericht Offenburg hat am Dienstag einen 29-Jährigen vom Vorwurf "schwerer Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" freigesprochen Foto: Hartmann

Das Landgericht hat am Montag einen 29-Jährigen wegen einer Reihe von Taten zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Einen Freispruch gab es für den Vorwurf, seine minderjährige Freundin zur Prostitution gezwungen zu haben.

Offenburg - Der Mann musste sich nun vor dem Landgericht Offenburg verantworten (wir berichteten). Das Gericht erlegte dem 29-Jährigen auf, für einen Bewährungszeitraum von vier Jahren keine Drogen mehr zu nehmen und innerhalb der kommenden sechs Monate eine stationäre Drogentherapie zu beginnen. Bis dahin müsse er sich regelmäßig bei einer Drogenberatungsstelle melden. Darüber hinaus muss er bis zu drei Mal pro Quartal unter Aufsicht Urinproben abgeben. Bei Zuwiderhandlung muss der Angeklagte die Strafe im Gefängnis absitzen.

Für den Hauptanklagepunkt der Staatsanwaltschaft Offenburg – "schwerer Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" – erließ das Gericht einen "vollständigen Freispruch". Der 29-Jährige sollte laut Anklage seine damalige minderjährige Freundin 2015 in mindestens drei Fällen gegen Geld für Sex an Männer vermittelt haben. Bis zu 150 Euro soll er laut Anklage dafür verlangt und einbehalten haben. Dass tatsächliche Alter seiner Freundin habe er den Freiern verschwiegen, sein Opfer unter anderem mit Schlägen misshandelt.

Das Gericht habe diesen Sachverhalt nicht verifizieren können, erläuterte Richter. So kam etwa die zuständige Sachverständige zum Schluss, dass die Aussage des mutmaßlichen Opfers "nicht einzige Grundlage für das Urteil" sein dürfe. Denn bei ihrer nicht-öffentlichen Aussage vor Gericht hätten sich "erhebliche Abweichungen" zu den ursprünglichen Angaben ergeben. Auch die dazu gehörten Zeugen hätten die Vorwürfe nicht ausreichend bekräftigen können, so das Gericht.

"Es waren aber ja noch einige andere Taten übrig", betonte Richter. In diesem Zusammenhang bezeichnete er den Prozess am Dienstagnachmittag als "ein ungewöhnliches Verfahren". Die Liste der Vorwürfe war in der Tat lang: Verhandelt wurde unter anderem über mehrfache Körperverletzung, Widerstand gegen Polizeibeamte, Drogenbesitz und -handel in nicht geringer Menge, Diebstahl, Sachbeschädigung, Beleidigung, Morddrohung, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Unfallflucht. Alles soll sich im Zeitraum zwischen 2015 und 2019 ereignet haben.

Das Gericht sah es unter anderem als erwiesen an, dass der 29-Jährige seine damalige Freundin – die als Nebenklägerin auftrat – 2018 mehrfach mit Schlägen aus dem Schlaf gerissen und bedroht habe. "Das haben Sie im Einzelnen nicht eingeräumt, aber erklärt, dass es so gewesen sein könnte", rekapitulierte Richter an den Angeklagten gewandt. Auch die weiteren Vorwürfe habe der 29-Jährige im Wesentlichen eingeräumt.

Im Ergebnis kam das Gericht zum Schluss, den Angeklagten ohne Haftstrafe davonkommen zu lassen: mit einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung – unter den genannten Auflagen. Einem Sachverständigen, der die Voraussetzungen für die zwangsweise Unterbringung des Angeklagten in eine Fachklinik erfüllt sah, folgte das Gericht dabei nicht. Aufgrund seiner zuletzt positiven Entwicklung, sahen die Richter und Schöffen keine "Gefahrenprognose". Nach einer ersten Therapie 2019 hätten sich keine Gewalttaten mehr ereignet, so Richter. Man könne ihm im Gegenteil – "gerade noch so" – eine positive Prognose stellen. Mildernd komme auch die lange Verfahrensdauer hinzu, die nicht der Angeklagte zu verantworten habe. Abschließend wandte sich Richter mit persönlichen Worten an den 29-Jährigen: "Wenn Sie nochmals eine Straftat begehen, dann wird es das Gefängnis werden. Das muss Ihnen bewusst sein."