Es wird eng für den Ex-Polizeipräsidenten Stumpf in Sachen Wasserwerfer-Einsatz im Zuge der Demonstration gegen Stuttgart 21 am "Schwarzen Donnerstag". Foto: dpa

Ausgerechnet die Aussagen von zwei angeklagten Polizisten sind der Grund für Ermittlungen gegen Stuttgarts früheren Behördenchef. Er soll nichts gegen den eskalierten Wasserwerfer-Einsatz gegen Stuttgart-21-Gegner unternommen haben.

Ausgerechnet die Aussagen von zwei angeklagten Polizisten sind der Grund für Ermittlungen gegen Stuttgarts früheren Behördenchef. Er soll nichts gegen den eskalierten Wasserwerfer-Einsatz gegen Stuttgart-21-Gegner unternommen haben.

Stuttgart - Der frühere Stuttgarter Polizeipräsident Siegfried Stumpf gerät fast vier Jahre nach dem umstrittenen Polizeieinsatz gegen Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 unter Druck. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung im Amt beim Wasserwerfer-Einsatz vom 30. September 2010, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Ausschlaggebend waren Aussagen zweier Polizisten, die am sogenannten Schwarzen Donnerstag bei der Räumung des Schlossgartens eingesetzt waren und wegen derselben Vorwürfe angeklagt sind.

Bei der Verhandlung im Landgericht berichtete eines der Hauptopfer, der fast erblindete Dietrich Wagner, am Freitag von gezielten Wasserwerferstrahlen gegen Projektgegner. Laut Innenministerium waren mehr als 160 Menschen verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft Stumpf vor, als Einsatzleiter seine Kräfte nicht davon abgehalten zu haben, mit den Wasserwerfern auf Köpfe von Demonstranten zu zielen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen Mappus

Im Untersuchungsausschuss Schlossgarten II bestätigte der ehemalige Vizechef der baden-württembergischen Bereitschaftspolizei, Helmut Baumann, einen Zusammenhang des Einsatzes und der Regierungserklärung des damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU), in der er zum Bahnprojekt Stellung nahm. Baumann sagte: „Mir war bekannt, dass bis zum 7. Oktober der Einsatz abgeschlossen sein soll.“ Mappus hatte am 6. Oktober 2010 seine Regierungserklärung gehalten. Er selbst dementierte stets eine Verknüpfung mit dem Schlossgarten-Einsatz. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwalt wegen Falschaussage.

Baumann sprach auch von seinen Bedenken gegen die Einsatzstrategie des Polizeipräsidiums, die aber vom Tisch gewischt worden seien. Unter anderem hätte er vorgeschlagen, den Einsatz in die Nacht zu „unchristlicher Zeit“ zu verlegen, um die Proteste klein zu halten. Zur Eigensicherung der Polizei und Absperrung des Schlossgartens zur Rodung von Bäumen habe er den Einsatz von Hochsee-Containern angeregt. Der Einsatzverlauf am 30. September 2010, gegen den er noch am Vortag bei einer Besprechung im Innenministerium versucht habe zu intervenieren, ärgere ihn: „Da ist keiner in der Polizei zufrieden.“

Gab es eine politische Einflussnahme der Polizei?

Der Leiter der Polizeihochschule, Alexander Pick, hat nach eigenen Angaben keine politische Einflussnahme auf die Polizei vor dem „Schwarzen Donnerstag“ wahrgenommen. Er erinnere sich aber daran, dass Stumpf bei einer Tagung am 10. September eine bemerkenswerte Äußerung von Mappus widergegeben habe. Tenor sei gewesen, wenn die baden-württembergische Polizei den Einsatz beim Abriss des Nordflügels des Hauptbahnhofes für S 21 nicht durchführe, würden Polizisten anderer Bundesländer hinzugezogen. Der Ausschuss soll klären, ob es politische Einflussnahme auf den Polizeieinsatz gab.

Trotz der Ermittlungen wurde Stumpf am Freitagnachmittag als Zeuge im Untersuchungsausschuss erwartet. Wegen des Ermittlungsverfahrens steht dem früheren Polizeipräsidenten ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Auf Nachfrage des Untersuchungsausschussbüros teilte Stumpf aber mit, dass er trotzdem aussagen werde.