Ein 27-Jähriger ist wegen versuchten Mordes angeklagt. Er hat mit einem Metallpoller zwei Frauen in Horb angegriffen. Foto: Jürgen Lück

Paukenschlag im Landgericht Rottweil: Plötzlich ist „verminderte Steuerungsfähigkeit“ des Angeklagten im Spiel. Warum das Gericht daran Zweifel hat.

Bei der Vernehmung eines Polizisten werden noch einmal Screenshots des Videos gezeigt, das ein Nachbar in der Tatnacht gemacht hatte. Zu sehen: Die Frau – das 42-jährige lebensgefährlich verletzte Hauptopfer – liegt gekrümmt auf dem Boden, Blut läuft in den Gully. Der Täter aufrecht, Zigarette im Mundwinkel, den Poller in der Hand. Zweimal hatte er mit dem Poller auf die Frau eingeschlagen. Entscheidet dieses Video, wie hart die Strafe wird?

 

Landgericht Rottweil. Kurz vor 15 Uhr. Richter Karlheinz Münzer erlaubt dem 35-jährigen Bruder des Angeklagten, ihm noch mal die Hand zu geben. Kurz vorher wurde eine Sprachnachricht des 27-jährigen Eritreers um 2.05 Uhr (die Poller-Attacke war gegen 1.40 Uhr) an den Bruder verlesen: „Ich habe mich lange nicht gemeldet. Sie suchen mich jetzt. Wenn sie mich finden, komme ich ins Gefängnis und bleibe dort ein Jahr.“

Der Bruder – angereist aus der Schweiz – umarmt den Angeklagten, sein Körper wird vom Schluchzen geschüttelt. Der Angeklagte – angeklagt wegen versuchten Mordes – wirkt unbeteiligt.

Gibt es mildernde Umstände für den Angeklagten?

Der psychiatrische Sachverständige Ralf Kozian sagt, er müsse seine Diagnose verändern. Der Grund: Das Protokoll der Blutentnahme und der Gewahrsamsuntersuchung im Krankenhaus Freudenstadt. Kozian hatte es erst kurz vor dem Prozesstag auswerten können.

Der Sachverständige: „Die Zeugen sagen, dass sie beim Angeklagten keine objektivierbaren Verhaltensveränderung durch Alkohol bemerkt haben. Dann kommt jetzt das Protokoll vom Krankenhaus. Hier vermerkt der Internist: leichte Alkoholintoxikation, leichtes Schwanken im Romberg-Test und schwankender Gang. Deshalb kann ich eine mögliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nicht mehr ausschließen.“

Richter: Tatvideo und Untersuchung widersprechen sich

Das wäre ein Strafmilderungsgrund. Der Vorsitzende Richter Münzer: „Wir haben das Video, wo er wegläuft und nicht schwankt. Da hatte er ungefähr 1,2 Promille. Als Nicht-Mediziner fällt es mir schwer, dass bei 0,22 Promille zum Zeitpunkt der Blutabnahme plötzlich Schwanken erkannt wird.“

Kozian: „Der Angeklagte ist Alkohol gewohnt – das macht die Ausfallerscheinungen bei 0,22 Promille noch unwahrscheinlicher.“

Verteidiger: Zeugen in enger Kneipe nicht so präzise wie Facharzt

Verteidiger Benjamin Waldmüller: „Es ist ein Riesen-Unterschied zwischen den Beobachtungen von Laien, die in dunklen Kneipen sind und der Untersuchung durch einen Facharzt in der Klinik.“

Die Berichterstatterin in der Schwurgerichtskammer fragt noch mal nach: „Mit 0,22 Promille schwankt er wegen Alkoholisierung. Mit 1,2 Promille geht er so wie auf dem Video. Wäre so etwas möglich?“ Der Sachverständige: „Das ist nicht plausibel. Aber ich müsste mich über das Urteil eines Oberarztes hinwegsetzen.“

Warum Sachverständiger selbst Zweifel hat

Richter Münzer will wissen, ob solche Gangstörungen auch andere Ursachen haben können. Kozian: „Wenn man drei Tage nichts isst oder nicht schläft, schon. Es muss was dazukommen. 0,22 Promille und Schwanken über vier Stunden nach der Tat wären nicht allein auf Alkohol zurückführen.“ Für ihn seien eher Übermüdung und Aufregung nach der Tat plausible Ursachen der Gangstörungen.

Muss der Internist aussagen? Richter Münzer: „Die Kammer hält das für nicht erforderlich.“ Verteidiger Waldmüller: „Ich sehe das anders. Wir haben einen Facharzt, der das diagnostiziert. Auch der Sachverständige kann das grundsätzlich nicht ausschließen.“ Er wolle sich mit seinem Mandanten besprechen, ob der Internist noch als Zeuge geladen wird.