Der Prozess um die Messerstecherei in Nagold vor gut einem Jahr treibt skurrile Blüten. Das Opfer hat sich in Luft aufgelöst, ist verschwunden. Derweil schlug im Schwurgerichtssaal des Tübinger Landgerichts die Stunde der Kriminaltechniker.
Nagold/Tübingen - Er hätte eigentlich schon am ersten Prozesstag befragt werden sollen, der 40-jährige Mann, dessen Nationalität nicht geklärt ist und dem im Juli 2021 im Nagolder Stadtpark nach einem Streit in den Rücken gestochen worden ist. Der Tat beschuldigt wird ein junger Afghane, der sich deshalb seit vergangener Woche vor dem Schwurgericht des Tübinger Landgerichts verantworten muss.
Doch schon am ersten Prozesstag wartete der Vorsitzende Richter Armin Ernst vergeblich auf das Opfer der angeklagten Tat. Also lud man den Mann zum nächsten Prozesstag am Montag vor. Doch der 40-Jährige war nicht mehr an seiner Wohnadresse anzutreffen. Eine beauftragte Sicherheitsfirma konnte vor Ort nur noch feststellen, dass das Opfer verschwunden ist. Wohin, das ist die große Frage.
Überwachungsvideo gibt deutliche Hinweise
Richter Armin Ernst ging mangels Tatopfer als Zeuge zu den Befragungen der ermittelnden Polizeibeamten von Polizeirevier Nagold, Kripo Calw und Kriminaltechnik über. Präsentiert wurde dabei ein Bild aus einem Video der Überwachungskamera des Edeka-Marktes Nagold. Dort hatte sich vor der eigentlichen Messerstecherei eine Schlägerei abgespielt, an der das spätere Opfer und der beschuldigte Afghane beteiligt waren. Nach der Schlägerei war der Angeklagte nach eigenen Angaben im Edeka einkaufen gegangen. Auf dem Bild aus dem Supermarkt-Video ist der Mann mit einer auffälligen Uhr und einer ungewöhnlichen Tasche zu sehen.
Ein Tag nach der Tat wurde eben jene Tasche unweit des Tatorts im Stadtpark Kleb gefunden. In der Tasche fand sich ein Schlüssel, der zum Zimmer des Angeklagten in der Asylbewerberunterkunft passte. Und man fand ein Messer, das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Tatwaffe ist. Denn das Landeskriminalamt Baden-Württemberg fand bei einer DNA-Untersuchung des Messers DNA-Spuren sowohl vom Opfer als auch vom Angeklagten.
Auskunftsbereitschaft des Opfers "nicht überragend"
Ein weiterer Polizeibeamter berichtete von der ersten Vernehmung des Opfers im Krankenhaus. Die konnte man wegen der Schwere der Verletzung – ein Lungenflügel war kollabiert, es bestand Lebensgefahr – erst fast zwei Wochen nach den Vorgängen vornehmen. Dabei sei die Auskunftsbereitschaft des Opfers "nicht überragend" gewesen, wie es der Beamte vor Gericht formulierte. Das habe vermutlich daran gelegen, dass der Streit, der der Messerstecherei vorausging, sich um ein Betäubungsmittelgeschäft drehte.
Das Opfer habe ausgesagt, dass es zunächst die Messerstiche des Beschuldigten habe abwehren können – davon künden auch Schnittwunden an seinen Händen. Daraufhin sei es den Begleitern der "Streithähne" kurz gelungen, den Afghanen festzuhalten. Das Opfer versuchte wegzurennen, wurde aber von dem angeklagten Mann, der sich schnell habe losreißen können, verfolgt und nach nur wenigen Metern Flucht eingeholt und in den Rücken gestochen worden, wie der Polizist die Aussage des Opfers zusammenfasste.
Wollte der Angeklagte ein weiteres Mal zustechen?
Ein anderer Polizist schilderte die Aussage eines weiteren Zeugen, der davon berichtet habe, dass er durch sein Eingreifen sogar noch Schlimmeres verhindert habe. Dieser Zeuge habe ihm gesagt, so berichtete der Polizist vor Gericht, dass er den beschuldigten Afghanen nach dem ersten Stich in den Rücken habe festhalten können. Damit habe er verhindert, dass der Mann ein weiteres Mal zusticht und das Opfer tötet, hieß es in der Aussage des Zeugen.
Der Prozess wird noch in dieser Woche fortgesetzt. Dann ist auch mit einem Urteil zu rechnen.