Eine rote Leine wie diese sperrte den Schwimmer- vom Nichtschwimmerbereich ab. Foto: imago//Christoph Hardt

Ein siebenjähriger Junge ertrinkt im Schwimmunterricht in einem Konstanzer Hallenbad. Jetzt stehen seine Lehrerinnen vor Gericht. Viele Lehrer zweifeln daran, dass das fair ist.

Für Hridhaan ist es die allererste Schwimmstunde. Zusammen mit 20 anderen Zweitklässlern springt er in das Becken des alten Konstanzer Hallenbads. Wassergewöhnung steht auf dem Programm. Die Kinder tollen herum, beim Signal „Autowaschanlage“ wird sich gegenseitig nass gespritzt. Dann ruft die Lehrerin die Schüler zurück an den Beckenrand; alle folgen, nur Hridhaan nicht. Regungslos treibt er jenseits der Absperrleine im Schwimmerbereich. „Oh, mein Gott“, ruft die Referendarin, und die Lehrerin springt ins Wasser. Verzweifelt zieht sie ihn heraus und beginnt mit der Mund-Nase-Beatmung. Der Junge hat blassgraue Haut und blaue Lippen. Die Referendarin drückt den Notfallknopf.

 

Eineinhalb Jahre später sitzen die beiden Frauen im Großen Schwurgerichtssaal des Konstanzer Landgerichts, wohin Amtsrichter Dennis Fandrousi die Verhandlung wegen des großen Zuschauerinteresses verlegt hat. Viele Lehrer sind im Saal. Denn bei dem Prozess, so der Eindruck vieler, geht es nicht nur um den tragischen Unfall, bei dem am 28. September 2023 ein siebenjähriger Junge sein Leben verloren hat. Es geht um den Schmerz der Eltern, aber auch um die Frage, welche Verantwortung und welches Risiko Lehrer heutzutage tragen müssen.

Das 1937 eröffnete Kur- und Hallenbad wird noch heute für den Schwimmunterricht genutzt. Foto: Eberhard/ Wein

„Oft stehen wir doch mit einem Bein im Gefängnis“, äußert ein Lehrer in einer der vielen Verhandlungspausen. Das Gefühl treibt viele seiner Kolleginnen und Kollegen um. Gerade erst hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung von zwei Lehrerinnen aus Nordrhein-Westfalen bestätigt, nachdem eine zuckerkranke Schülerin bei einer Klassenfahrt nach London gestorben war. Auch dieses Urteil hat viele Lehrer beschäftigt. „Es kann doch nicht die Konsequenz sein, dass wir gar nichts mehr machen“, sagt der Lehrer.

Die Anklage hätte den Prozess gerne vermieden

Es sei ein Prozess, der nur Verlierer kenne, sagt die Oberstaatsanwältin Claudia Fritschi im Konstanzer Schwurgerichtssaal. Gerne hätte die Staatsanwaltschaft ihn vermieden. Beim Amtsgericht hatte sie Strafbefehle wegen fahrlässiger Tötung beantragt: neun Monate für die Lehrerin, sechs Monate für die Referendarin, beides ausgesetzt zur Bewährung. Man sei davon ausgegangen, dass die beiden Angeklagten schwer unter dem Unfall litten. Doch offenbar fehle es am Schuldbewusstsein, sodass die Strafbefehle nicht akzeptiert worden seien und nun eine öffentliche Verhandlung stattfinden müsse.

Geht es nach der Staatsanwaltschaft, könnte dies die Angeklagten teuer zu stehen kommen. Auf 14 und elf Monate hat Fritschi ihre Strafforderung erhöht. Bei Freiheitsstrafen oberhalb von einem Jahr droht Beamten in der Regel die Entlassung. Für die Referendarin wäre eine Übernahme ins Beamtenverhältnis in Anbetracht einer Vorstrafe ohnehin in weite Ferne gerückt. Sie arbeitet inzwischen in der Schweiz – notgedrungen. Und doch gehe für sie das Leben normal weiter, sagt Fritschi, anders als für die Eltern. „Sie vermissen ihren Sohn jeden Tag – schon beim Frühstück.“ Dass die Lehrerin längst weiter an ihrer alten Schule unterrichte, sei für die Eltern schwer zu akzeptieren, sagt der Nebenklägeranwalt Dubravko Mandic.

Alles an dem Schwimmunterricht sei falsch gewesen, ist Fritschi überzeugt. Obwohl die Lehrerinnen gewusst hätten, dass Hridhaan und fünf weitere Kinder nicht schwimmen konnten, habe man alle zusammen und ohne Schwimmhilfen ins Wasser geschickt. Das wilde Aufwärmspiel habe das Risiko vergrößert. Zudem sei das abfallende Becken in dem 1937 eröffneten Hallenbad am Rhein kaum für den Schwimmunterricht einer zweiten Klasse geeignet gewesen. Zwar sollten die Kinder im Nichtschwimmerbereich bleiben. Doch schon in Höhe des roten Trennseils betrug die Wassertiefe 1,32 Meter. Hridhaan war 1,25 Meter. Seine Nasenöffnung lag bei 1,09 Meter.

Immer weniger Grundschüler können schwimmen

„Kein Elternteil würde unter diesen Umständen sein Kind zum Schwimmunterricht schicken“, sagt Fritschi. Doch der Fall ist umstritten. Seitenweise legt die Verteidigung in dem Prozess Handreichungen und Bestimmungen des Kultusministeriums zum Schulschwimmen vor. An alle diese Richtlinien habe sich seine Mandantin gehalten, sie sogar übertroffen, sagt Rechtsanwalt Gerhard Zahner. Schon dass die Betreuungspersonen zu zweit gewesen seien, sei nicht gefordert. Auch beim Schwimmunterricht liegt der Klassenteiler in Baden-Württemberg bei 28 Kindern pro Lehrkraft. Und auch die Wassergewöhnung ohne Schwimmhilfen sei üblich. „Alle machen es genau so, auch die DLRG.“

Wie lange das Kind im Wasser trieb, ist unklar. Waren es zehn Sekunden, waren es mehrere Minuten? Beides ist möglich. Hätten die Lehrerinnen überhaupt schneller reagieren können? Was kann man von Lehrern überhaupt erwarten? Die Wiederbelebung scheiterte offenbar daran, dass der Junge auch Erbrochenes eingeatmet hatte. Zahner erinnert aber auch daran, dass der Schwimmunterricht in der Grundschule zum Pflichtprogramm gehöre. „Früher war es Usus, dass Eltern ihren Kindern schwimmen beigebracht haben“, sagt Zahner. Doch heute treffe das auf immer weniger Kinder zu – selbst am Bodensee. Immer öfter müsse die Schule einspringen.

Kultusministerium will sich nicht äußern

Das Kultusministerium will sich aus Gründen des Personenschutzes nicht zu dem Fall äußern. „Nicht nur als Lehrerin, auch als Mutter fühle ich mit den Eltern“, sagt die angeklagte Lehrerin am Ende unter Tränen. Auch ihr gehe der Unfall nahe – jeden Tag denke sie daran, sagt die Referendarin. Ins Konstanzer Hallenbad kommen weiterhin die umliegenden Grundschulen zum Schwimmunterricht. Seit einiger Zeit werden die Sportlehrer durch eine zusätzliche Fachkraft vom Schwimmverein Sparta unterstützt. Um die Schwimmfähigkeit zu überprüfen, lasse man die Kinder in der ersten Schwimmstunde höchstens zu zweit ins Wasser, sagt die Schwimmtrainerin Juliane Oswald. Amtsrichter Fandrousi wird am kommenden Dienstag sein Urteil verkünden.