Ein Gastronom soll im großen Stil Steuern hinterzogen haben. Foto: Jens Kalaene/dpa/Jens Kalaene

Der Besitzer eines Rottweiler Dönerladens und seine Frau müssen sich wegen Steuerhinterziehung in 15 Fällen verantworten.

Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Angeklagten, einem 61-jährigen Gastronomen aus Rottweil und seiner 58-jährigen Ehefrau, welche als Buchhalterin ihres Mannes fungierte, vor, in den Jahren 2013 bis 2017 in insgesamt 15 eigenständigen Fällen im großen Stil Steuern hinterzogen zu haben.

 

Zu Beginn des zweiten Sitzungstages beanstandete die Verteidigung, dass in den Unterlagen des Jahres 2013 keine stichhaltigen Belege für eine Steuerhinterziehung ihres Mandanten vorlägen. Auch für das Jahr 2014 sei vollkommen unklar, ob der Karlsruher Lieferant seine Rechnungen nicht im Nachhinein verfälscht habe.

Die Tourenlisten des Lieferanten gäben ohnehin keinerlei Auskunft über genaue Auslieferungsmengen an einzelne Kunden. Auch sei zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung beim Angeklagten 2018 eine nur unvollständige Steuererklärung von dessen Steuerberater verfrüht abgegeben worden. Dies sei ohne Wissen oder Billigung des Beschuldigten Gastronomen geschehen.

Zeugen kommen zu spät

Im Anschluss sollten weitere Zeugen vernommen werden. Da jedoch niemand erschienen war, wurde die Sitzung zur Klärung der Umstände unterbrochen.

Mit einer Verspätung von fast einer Stunde konnte schließlich der 46 Jahre alte Neffe des Angeklagten vernommen werden. Dieser habe über einen Zeitraum von zehn Jahren als Hilfskraft im Laden seines Onkels gearbeitet. Von Unregelmäßigkeiten bei Bestellungen habe er aber nichts mitbekommen, obwohl er manchmal das von seinem Onkel bereitgelegte Bargeld an Lieferanten übergeben habe.

Das sagen ehemalige Mitarbeiter

Anschließend wurde ein ehemaliger Mitarbeiter des Karlsruher Lieferanten gehört, der ab 2016 unter anderem für die Ausstellung von Rechnungen verantwortlich war. Der 38-Jährige sagte aus, dass Kunden sowohl in bar als auch bargeldlos bezahlt hätten und Rechnungen aus diesem Grund je nach Fall unterschiedlich oder überhaupt nicht ausgestellt worden seien.

Nach einer gewissen Zeit habe der Arbeitgeber eingeführt, dass nur noch 60 Prozent der Kosten einer Bestellung auf der Rechnung aufgeführt werden sollen.

Direktverkauf nur bar

Für die restlichen 40 Prozent habe es ein eigenes Konto gegeben, auf welches auch regelmäßig Gelder aus „Direktverkäufen“ mit Barzahlung und ohne Rechnung eingezahlt worden seien.

Anschließend sagte eine weitere ehemalige Mitarbeiterin des Lieferanten aus, welche für Kundenkontakt und Bestellungsaufnahme zuständig war. Sie sagte aus, dass sie „naiv“ gewesen sei und den Steuerbetrug erst im Nachhinein mitbekommen habe. Daraufhin habe sie umgehend gekündigt.

Die Verhandlung wird am Mittwoch, 5. Februar, fortgesetzt.