Ein Mann hält ein Parfüm in der Hand. In Rottenburg versuchte ein 27-Jähriger, hochpreisige Parfüms zu entwenden. Foto: Pixabay

Ein junger Mann soll in einem Drogeriemarkt aus Verzweiflung geklaut haben. Die Richterin hinterfragt dabei allerdings, warum der Angeklagte kein Essen mitgehenlassen hat. So hat das Gericht zum Schluss entschieden.

Der Gerichtsbeginn war ursprünglich auf 9 Uhr angesetzt. Allerdings konnte erst nach 10 Uhr begonnen werden. Grund: Der Angeklagte musste erst von der Polizei abgeholt werden, nachdem sich herausstellte, dass er seit einiger Zeit nicht mehr an seiner Wohnadresse wohne.