Mit Corona-Teststationen konnte schnelles Geld verdient werden. Foto: Gollnow

Vor dem Amtsgericht wird der Betrieb mehrerer Corona-Testationen in Lahr und Umgebung juristisch aufgearbeitet. Angeklagt ist die Ehefrau des früheren Betreibers.

Im Frühjahr 2021 lief die Corona-Pandemie schon knapp ein Jahr. Jetzt gab es aber zum ersten Mal Schnelltests, um das Virus aufzuspüren, deshalb brauchte es nun zügig genügend Testmöglichkeiten. Die schossen daraufhin wie Pilze aus dem Boden, denn den Betreibern winkte leicht verdientes Geld. Sie mussten nicht mehr tun, als Tests bei den kassenärztlichen Vereinigungen zu melden. Dann floss die Vergütung – ohne effektive Kontrolle. Die Folge: Vielerorts wurden mehr Tests abgerechnet, als tatsächlich gemacht worden waren.

 

Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat den starken Verdacht, dass so ein Betrug in großem Stil auch in Lahr verübt worden ist, von einem Fußballfunktionär, der seit dreieinhalb Jahren in Dubai lebt. Der Fall wird seit Ende Januar vor dem Lahrer Amtsgericht verhandelt, am Montag sagte ein weiterer Ermittler des Polizeipräsidiums Offenburg aus. Der Mann hatte die Finanzbuchhaltung einer Kosmetikfirma unter die Lupe genommen, die unter dem Namen des Verdächtigen lief.

Plötzlich ist von mehr Geld die Rede als am ersten Verhandlungstag

Er habe in den Monaten bis Juni 2021 Buchungen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) über mehr als fünf Millionen Euro gefunden, so der Polizist – Geld, das der Lahrer Unternehmer für Corona-Tests erhalten hatte. Die Summe ließ Prozessbeobachter aufhorchen, denn am ersten Verhandlungstag war „nur“ von gut vier Millionen Euro die Rede gewesen, die der Lahrer für angeblich ausgeführte Schnelltests abgerechnet hatte.

Der Betrieb von Teststationen war auch mit Ausgaben verbunden – für Schnelltest-Kits, Handschuhe, Masken oder Schutzkleidung. In dem Bereich wurde der Finanzermittler aber weniger fündig, in der Finanzbuchhaltung der Kosmetikfirma habe er lediglich eine Buchung über 5035 Euro für Material gefunden. Das hätte für maximal 1500 Schnelltests gereicht, lautete seine Einschätzung. Tatsächlich hatte der Verdächtige aber Tests in ganz anderen Größenordnungen abgerechnet, teils sollten es 115 000 in einem Monat gewesen sein.

Es ist ein kompliziertes Verfahren, bei dem auch am Montag noch kein Urteil gesprochen wurde. Zu den Besonderheiten des Prozesses zählt dabei, dass nicht der Mann vor Gericht steht, der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bei der Abrechnung von Schnelltests betrogen hatte – er hält sich ja in Dubai auf, wo er für die deutsche Justiz nicht greifbar ist. Auch an sein Geld kommen die Behörden nicht heran, das hat er nach Dubai oder auf Kryptoplattformen überwiesen, wie zu Verhandlungsbeginn bekannt geworden war.

Angeklagt ist vielmehr seine Frau, die aber in den Betrieb der Testzentren in Lahr und Umgebung gar nicht involviert war. Der Vorwurf gegen sie lautet auch nicht auf Betrug, sondern auf Geldwäsche. Denn im Dezember 2021 hatte ihr Mann ihr 250 000 Euro überwiesen, die er als Erbschaftsvorauszahlung deklariert hatte. Außerdem überschrieb er ihr seine Hälfte (Wert: 500 000 Euro) am gemeinsamen Eigenheim.

Der Verteidiger will Lahrer Geschäftsleute in den Zeugenstand holen

Die Frau kann allerdings nur dann wegen Geldwäsche verurteilt werden, wenn die Staatsanwaltschaft beweisen kann, dass die 250 000 Euro von ihrem Mann durch krumme Geschäfte eingenommen worden waren. Am ersten Verhandlungstag hatte ein Ermittler dafür den Begriff „böses Geld“ geprägt – Geld, um das die KVBW laut Anklage betrogen worden sein soll. Weil es die Gegenleistung – Corona-Schnelltests – nie gegeben habe, zumindest nicht in dieser enormen Zahl.

Die Überlegung des Verteidigers: Wenn nicht bewiesen ist, dass bei den Corona-Testzentren betrogen wurde, kann seine Mandantin auch nicht wegen Geldwäsche verurteilt werden. Deshalb stellte der Jurist am Montag zahlreiche ähnliche Beweisanträge: Er will Menschen in den Zeugenstand holen, die belegen sollen, dass der Lahrer Unternehmer tatsächlich mehrere Testzentren betrieb. Ein früherer Mitarbeiter der Lahrer Stadtverwaltung soll bestätigen, dass es ein Testzentrum am Stadtpark gegeben hatte, der Geschäftsführer eines Lebensmittelmarktes im Lahrer Westen soll bezeugen, dass vor seinem Laden ein Schnelltestzentrum gestanden hatte. Eine weitere Aussage soll vom Chef eines Lahrer Sportgeschäfts kommen, neben dessen Eingangstür laut Verteidigung ebenfalls eine Corona-Teststation betrieben wurde.

Außerdem will der Verteidiger Mitarbeiter der Kosmetikfirma des Lahrer Unternehmers laden lassen, damit sie aussagen, dass sie in Corona-Testzentren für ihn tätig waren, etwa im Gewerbegebiet Friesenheim oder vor dem Haupteingang des Europa-Parks. Ein Mitarbeiter soll bezeugen, dass für die Teststation am Freizeitpark ein Zelt gekauft wurde.

Der Verteidiger nannte noch ein weiteres Argument für seine Theorie, dass bei den Teststationen alles sauber abgelaufen sei: Facebookeinträge des Lahrer Unternehmers würden belegen, dass der bereits vor sieben Jahren Geschäftskontakte nach Dubai geknüpft habe. Richter Tim Richter bekam bei der Verhandlung einen Screenshot der Social-Media-Plattform ausgehändigt, der den Lahrer Unternehmer 2019 in der Metropole am Golf zeigt – „mit Daumen hoch und Herzchen kommentiert“, bestätigte der Vorsitzende Richter.

Der Mann sei nicht ausgewandert, um sich vor der deutschen Justiz in Sicherheit zu bringen, so der Verteidiger seiner Frau. Vielmehr habe er schon vorher Geschäfte in Dubai gemacht. Als er am 30. September 2022 seinen Lahrer Wohnsitz bei der Stadtverwaltung abmeldete, sei außerdem noch gar nicht gegen ihn ermittelt worden. Also keine Flucht vor den deutschen Behörden, sondern nur ein Umzug.

Jedoch: Sonderlich beeindruckt von den Beweisanträgen des Verteidigers schienen weder der Vorsitzende Richter noch der Staatsanwalt zu sein. Richter kündigte an, er werde sich Gedanken machen, ob und wenn ja welche Zeugen noch angehört werden. Der Staatsanwalt meinte, dass die hohe Zahl der von dem Lahrer gemeldeten Corona-Tests „so nicht darstellbar“ sei.

Die Frau sagte am Montag nichts vor Gericht. Am ersten Verhandlungstag hatte sie betont, dass sie mit den Corona-Teststationen ihres Mannes nichts zu tun gehabt habe. Die 250 000 Euro habe er ihr ohne ihr Wissen überwiesen.

So geht es weiter

Weiter verhandelt wird am Donnerstag, 9. April, ab 13.30 Uhr. Ob die vom Verteidiger geforderten Zeugen dann aussagen werden, stand am Montag noch nicht fest.