Ort des Unfalls: das zu Untertürkheim gehörende Werk Mettingen Foto: 7aktu/de

Ein altgedienter Vorarbeiter wird in Mettingen in einer Maschine zerquetscht. Nun stand der Kollege, der den falschen Knopf drückte, vor Gericht. Welchen Anteil haben er, der Getötete und der Konzern an dem Unfall?

Die Traueranzeige im „Trierischen Volksfreund“ enthielt keinerlei Hinweis auf die Todesursache. Warum Jörg K. nur 57 Jahre alt geworden war, blieb offen; auch die gerne benutzte Formel „plötzlich und unerwartet“ fehlte. Wichtiger war es den Angehörigen, ein besonderes Wesensmerkmal ihres Sohnes, Bruders, Vaters, Großvaters und Paten herauszustreichen: seinen Humor, seine ansteckende Fröhlichkeit. „Lachen ist die beste Medizin, und dein Lachen wird uns fehlen“, stand unter den Lebensdaten.

 

Nur in der Online-Version wurde der Ort erwähnt, an dem der heimatverbundene Trierer am 25. Oktober 2021 gestorben war: Esslingen am Neckar. Im dortigen Klinikum konnte er an jenem Montag nicht mehr gerettet werden, nachdem es am Morgen an seiner Arbeitsstelle in Mettingen, einem Teil des Daimler-Werks Untertürkheim, zu einem fatalen Unfall gekommen war. Beim Versuch, eine Störung an einer begehbaren Maschine zu beheben, wurde er von einem beweglichen Schlitten eingeklemmt und an Bauch und Brust schwer verletzt. Ein Kollege am Bedienpult hatte den falschen Knopf gedrückt. Als Jörg K. aufschrie, war es schon zu spät. Er kam noch ins Krankenhaus, aber die Ärzte konnten nichts mehr für ihn tun.

Nach 36 Jahren noch gerne bei der Arbeit

So tragisch endete ein Arbeitsleben, das ganz im Zeichen von Daimler und Mercedes stand. 36 Jahre war Jörg K. für den Autobauer tätig gewesen, und das, wie Angehörige schildern, noch immer mit Freude. Unter der Woche wohnte er in einer Werkswohnung, die Wochenenden verbrachte er bei Familie und Freunden im heimischen Trier. Zuletzt war er für eine sogenannte Kernschießmaschine zuständig, in der mit hohem Druck Sandkerne für die Gießerei hergestellt werden; dort sorgen sie, vereinfacht gesagt, für den Hohlraum in Zylinderköpfen. Mit Maschinen kannte sich Jörg K. aus, überhaupt hatte er ein Faible für Technik und Tüfteln. Immer überlegte er, was sich verbessern ließe; mehrfach wurden seine Vorschläge mit Prämien belohnt.

Als „Systemführer“, einer Art Vorarbeiter, war es seine Aufgabe, neue Beschäftigte an der raumgroßen Maschine einzulernen. Auch das tat er gerne, klagte aber manchmal über wenig Vorkenntnisse und Verständnis. Jörg K. machte deutliche Ansagen – das war auch nötig in der lauten Halle –, blieb dabei aber zugewandt und freundlich. Bei der Trauerfeier im rheinland-pfälzischen Trier zeigte sich, wie beliebt er gewesen war: 60 Kollegen kamen dazu mit dem Bus aus Stuttgart angereist, darunter auch Vorgesetzte. Man habe ihn „sehr geschätzt, fachlich genauso wie menschlich“, hieß es später im Kondolenzschreiben von Daimler, und werde ihn „in dankbarer Erinnerung behalten“.

Traurige Reihe von tödlichen Unfällen

Nun ist er ein Fall mehr in der Statistik der tödlichen Arbeitsunfälle, die bei Daimler – heute Mercedes-Benz – immer wieder vorkommen. Insgesamt acht gab es nach Unternehmensangaben seit 2020, mal fünf pro Jahr, mal zwei, auch mal gar keinen. Ein Arbeiter wurde zwischen Abfallcontainern eingeklemmt, ein anderer von einem umstürzenden Roboter erdrückt, einer von einem Gabelstapler überfahren; ein weiterer lag aus bis heute ungeklärten Gründen tot neben einer Leiter.

Der letzte Fall in dieser traurigen Reihe ereignete sich in diesem Jahr am 13. September. Ein Mercedes-Mitarbeiter wurde in der Vakuumkammer innerhalb der Untertürkheimer Kurbelgehäusefertigung eingeklemmt und erlitt tödliche Verletzungen. Die Ermittlungen zu diesem Unfalltod sind noch nicht abgeschlossen. Dabei geht es um die bisher offenbar ungeklärte Frage, wie die Anlage anlaufen konnte, während sich eine Person im Gefahrenbereich aufhielt.

Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung

Stets kommt die Polizei, um die Umstände zu ergründen, doch nur selten hat ein Unfall ein strafrechtliches Nachspiel wie bei Jörg K. Es endete erst jetzt mit einem Prozess vor dem Amtsgericht Esslingen, zumindest vorläufig. Gegen den Daimler-Mann, der den falschen Knopf gedrückt hatte, war wegen fahrlässiger Tötung ermittelt worden. Schließlich erwirkte die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Strafbefehl über acht Monate Haft auf Bewährung. Der junge Familienvater, eingesetzt in einer Art Springer-Pool, legte Einspruch ein, es kam zur Verhandlung. Publikum gab es keines, niemand hatte von dem ungewöhnlichen Prozess erfahren.

Schon am ersten Tag sondierte die Richterin, ob das Verfahren wegen geringer Schuld gegen eine Geldzahlung eingestellt werden könne. „Unter keinen Umständen“, befand der Trierer Rechtsanwalt Thomas Julien, der die drei Kinder des Getöteten als Nebenkläger vertrat. Der Daimler-Werker habe sich nach eigenem Bekunden mit der gefährlichen Maschine kaum ausgekannt und sich daran nicht wohl gefühlt, er hätte sie nie in Gang setzen dürfen. Selbst in der Verhandlung konnte er anhand eines Fotos des Bedienfeldes nicht sagen, welche Tasten er hätte drücken sollen. Auch die Staatsanwaltschaft legte sich zunächst quer.

Verfahren wird gegen Geldauflage eingestellt

Am zweiten Tag kam der Sinneswandel. Nunmehr stimmten die Ankläger zu, was Julien empörte: In der Sache und rechtlich habe es keine neuen Erkenntnisse gegeben. Doch, erläutert ein Sprecher der Ermittlungsbehörde im Nachhinein: Weitere Zeugenaussagen hätten verdeutlicht, dass den Verunglückten „ein weit überwiegendes Verschulden traf“. Eine Mitverantwortung sah am Ende auch das Gericht, wie ein Sprecher erläuterte. Jörg K. hätte sich nicht in die Maschine hinein begeben dürfen. Gegen 3000 Euro, zu zahlen an eine Hilfsorganisation für krebskranke Kinder, wurde das Verfahren eingestellt. Das Veto der Nebenkläger spielte keine Rolle. Der Angeklagte, vertreten von einem bekannten Strafverteidiger aus der Region, ist damit nicht vorbestraft. In der Verhandlung hatte er sein Bedauern über das Geschehene geäußert, den Blickkontakt zu den Kindern des Kollegen aber vermieden.

In der Verantwortung sahen die Nebenkläger indes nicht nur den Mitarbeiter, sondern auch das Unternehmen. Am Tag des Unfalls habe ein „unheimlicher Druck“ geherrscht, referiert der Anwalt Julien, der Aufenthalt im Innenbereich der Maschine sei „von oben“ geduldet worden. Es habe keine Sicherung dagegen gegeben, elektronische Schlösser seien erst nach dem Unglück ausgegeben worden. Auch andere Verfahrensbeteiligte hatten den Eindruck, dass der Arbeitsschutz nicht allzu streng gehandhabt wurde. Zweifel daran hörten die Hinterbliebenen auch von Kollegen ihres Vaters; doch diese hätten offenbar nicht offen reden können.

Justiz erkennt keine Verantwortung von Mercedes

Mercedes-Benz indes stand in Esslingen nicht vor Gericht. Man habe zunächst „in alle Richtungen“ ermittelt, sagt die Staatsanwaltschaft, aber für eine Verantwortlichkeit von Vorgesetzten oder ein „Organisationsverschulden“ hätten sich keine ausreichenden Anhaltspunkte ergeben. Die Hinterbliebenen können das nicht nachvollziehen. Sie erwägen nun straf- und zivilrechtliche Schritte gegen den Konzern – und suchen über ihren Anwalt den Kontakt zu Angehörigen anderer Unfallopfer.

Mercedes-Benz bestreitet eine Mitverantwortung für den Unfall – und sieht sich dabei von den Ermittlern und der Berufsgenossenschaft bestätigt. Beide seien nach Auswertung aller Informationen zu dem Schluss gekommen, dass die Anlage dem Stand der Technik entsprochen habe. Systematische Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften seien bei einer externen Überprüfung ausgeschlossen worden.

Man habe die Mitarbeitenden des Bereichs noch einmal geschult, wie sie sich bei der Instandhaltung selbst sichern sollten. Keinesfalls werde der Arbeitsschutz aus Gründen der Profitabilität vernachlässigt, betont ein Sprecher: „Sicherheit geht bei uns vor Stückzahlen.“ Alle tödlichen Unfälle verliefen sehr individuell, man sehe keine gemeinsamen strukturellen Ursachen. Insgesamt habe sich die Unfallhäufigkeit seit 2020 verringert – von 6,4 pro einer Million geleisteter Arbeitsstunden auf 4,8 im vorigen Jahr.

Betriebsräte fordern bessere Vorsorge

Auch örtliche Betriebsräte hatten bei einer ersten Begehung den Eindruck, die Anlage habe einen hohen Sicherheitsstandard. Doch der „Faktor Mensch“ müsse mit bedacht werden, mahnten sie in der Belegschaftszeitung „Alternative“ – keineswegs ein Organ von Rechten, sondern von Arbeitnehmervertretern, denen der Kurs der IG Metall zu sanft ist. Der fragliche Schlitten laufe mit 1,3 Metern pro Sekunde viel zu schnell, monierten sie. Zudem müsse technisch überwacht werden, dass sich niemand im Gefahrenbereich befinde. Die Firmenvertreter hätten jedoch nur von der modernen Maschine geschwärmt und sich stur gestellt, hieß es enttäuscht.

Beide Vorschläge habe nun auch die Berufsgenossenschaft gemacht, berichteten die Betriebsräte später. Radarsensoren sollten Personen im Inneren erkennen, der Schlitten solle sich fünfmal langsamer bewegen. Diesem Rat folge der Konzern hoffentlich. Tatsächlich wurden die Vorschläge nun umgesetzt, wie ein Mercedes-Sprecher mitteilte. Mit den zusätzlichen Sicherungen hoffe man, „die Unfallwahrscheinlichkeit an der Maschine weiter zu verringern“.

Vom Betriebsrat kam auf Anfrage unserer Zeitung nur eine allgemeine offizielle Stellungnahme. „Natürlich ist jeder Arbeitsunfall einer zu viel und besonders tragisch, wenn dadurch Menschenleben gefährdet werden“, schrieb eine Sprecherin. Um die Zahl der Vorfälle möglichst gering zu halten, würden die Beschäftigten „regelmäßig zu Themen, die Arbeitssicherheit betreffend, geschult“. Ansonsten verwies sie auf die Angaben des Unternehmens, denen man „nichts hinzuzufügen“ habe.

Für Jörg K. kommen die jetzt umgesetzten Maßnahmen zu spät. „Niemand kann dich ersetzen“, schrieb eine seiner Töchter zum ersten Jahrestag seines Todes ins Online-Trauerbuch. Stets habe er sich für andere verantwortlich gefühlt. Wie der Kapitän eines großen Schiffes hätte ihr Vater „jeden Einzelnen in den sicheren Hafen gebracht, und du wärst wahrlich als letzter von Bord gegangen“.