Der Unfall im November 2024 kostete zwei 81-Jährige das Leben. Foto: Kamera24 (Archiv)

Zwei Senioren starben bei einem Unfall auf der B 33. Vor Gericht ging es um die Frage, warum ein damals 18-Jähriger in den Gegenverkehr geriet.

In einem Punkt waren sich alle Beteiligten der Verhandlung am Amtsgericht Offenburg einig: Der Unfall, der Anfang November 2024 das Leben zweier Menschen kostete, war tragisch. Die Argumente der Verteidigung, wonach ein technischer Defekt dazu geführt haben könnte, dass der damals 18-jährige Unfallverursacher in den Gegenverkehr geriet und mit dem Wagen zweier Senioren zusammenstieß, überzeugten den Richter am Ende jedoch nicht.

 

Der heute 20-Jährige war am 8. November 2024 mit dem Fiat 500 seiner Mutter aus Richtung Haslach kommend nach Offenburg unterwegs. Auf der B 33 bei Steinach geriet er im Bereich der Kinzigbrücke nach links in den Gegenverkehr, wo er mit dem Fiat Panda eines 81-jährigen Ehepaars kollidierte. Während der Unfallverursacher schwer verletzt wurde, starben die Senioren noch an der Unfallstelle. Der junge Mann musste sich an zwei Prozesstagen wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung vor dem Amtsgericht Offenburg verantworten. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob er zum Zeitpunkt des Unfalls durch sein Handy abgelenkt war.

Ein Zeuge sagte am ersten Prozesstag aus, er habe als nachfolgender Fahrer beobachtet, wie der Angeklagte über mehrere Sekunden hinweg langsam in den Gegenverkehr geraten sei. Ersthelfer gaben zu Protokoll, dass der Unfallverursacher ihnen gegenüber erklärt habe, die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren zu haben.

Angeklagter kann sich nicht mehr erinnern

Der Angeklagte selbst kann sich nicht mehr an den Unfall und dessen Verlauf erinnern. Fest steht jedoch, dass er bis kurz vor dem Unglück während der Fahrt immer wieder sein Mobiltelefon genutzt hatte. Das ergaben Auswertungen seines Handys. Demnach verschickte er etwa eine Minute vor der Kollision die letzte Nachricht. Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt nicht.

Am zweiten Prozesstag legte zunächst Unfallgutachter Ingo Holtkötter seine Erkenntnisse zum Unfallhergang dar. Die Endstellung der Fahrzeuge deute darauf hin, dass sie frontal aufeinander zugefahren seien; auch die Spuren auf der Fahrbahn seien typisch für einen solchen Zusammenstoß. Das Fahrzeug des Angeklagten habe das andere zurückgeschoben, schlussfolgerte Holtkötter. „Nicht nur, weil es schwerer war, sondern auch, weil es schneller war“, erklärte er. Der Zusammenstoßwinkel von 160 bis 170 Grad zeige, dass der Fiat des Beschuldigten sehr weit in den Gegenverkehr geraten sein müsse und dass der Senior vermutlich noch versucht habe auszuweichen.

Der Angeklagte hatte kurz nach dem Unfall beteuert, sein Handy in der Mittelkonsole abgelegt zu haben. Dass das Mobiltelefon auf der Beifahrerseite hinter der Windschutzscheibe gefunden worden sei, sei jedoch ein typischer Fundort, wenn es zuvor in der Hand gehalten wurde, erklärte der Sachverständige. Er räumte allerdings ein: „Es ist auch möglich, dass es von der Mittelkonsole dorthin geflogen ist, etwa indem es von einem Sitz abprallte. Ich kann mir zwar nicht ganz erklären, wie das genau geschehen sein soll, aber ausschließen kann ich es nicht.“

Die Spontanaussage des Angeklagten direkt nach dem Unfall, er habe die Kontrolle über das Fahrzeug verloren, könnte laut Gutachter mit dem Spurhalteassistenten zusammenhängen. Diese Systeme wiesen eine gewisse Fehleranfälligkeit auf, erklärte Holtkötter. Sei der Fahrer jedoch aufmerksam, könne er dem entgegenwirken.

Verteidigung vermutet technischen Defekt

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass der Angeklagte eingeräumt habe, sein Handy im Auto genutzt zu haben. Zwar lasse sich ihm nicht zweifelsfrei nachweisen, dass er es unmittelbar vor dem Unfall in der Hand gehalten habe, es liege jedoch eine Pflichtverletzung vor. Zudem spreche vieles dafür, dass das Mobiltelefon den Fahrer abgelenkt habe, etwa der Auffundort des Geräts nach dem Unfall. Auch sei die App Instagram aktiv gewesen. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Dabei berücksichtigte sie unter anderem, dass der 20-Jährige nicht vorbestraft sei und aufgrund seiner geordneten Lebensverhältnisse eine günstige Sozialprognose habe. Zudem forderte sie eine Geldauflage von 2000 Euro sowie 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Die Fahrerlaubnis solle für mindestens ein Jahr entzogen werden.

Der Anwalt der Nebenklägerin, der Tochter des verstorbenen Ehepaars, schloss sich hinsichtlich des Strafmaßes den Forderungen der Staatsanwaltschaft an.

Die Verteidigung argumentierte hingegen, dass sich Apps auch durch bloßes Ablegen des Handys öffnen könnten und nicht sicher sei, dass es unmittelbar vor dem Unfall benutzt worden sei. Zudem könne ein technisches Versagen des Spurhalteassistenten nicht ausgeschlossen werden. Eine Zeugin mit demselben Fahrzeugtyp habe berichtet, an dieser Stelle bereits mehrfach Probleme mit dem System gehabt zu haben. Die Verteidigung beantragte daher einen Freispruch. Der Angeklagte müsse – ebenso wie die Nebenklägerin – ein Leben lang mit den Folgen des Unfalls leben.

Richter Bernd Krüger folgte im Wesentlichen der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Er verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Zudem verhängte er eine Geldstrafe von 3000 Euro. Die Fahrerlaubnis wurde für die Dauer eines Jahres entzogen.

Urteilsbegründung

„Zwei Menschen sind aus dem Leben gerissen worden. Egal, wie das Urteil ausfällt, es wird sich daran nichts ändern“, schickte Krüger seiner Begründung voraus. Für die Beantwortung der Frage nach der Unfallursache habe es zwar nur Indizien gegeben, aber die hätten ein bestimmtes Gesamtbild ergeben. Es sei aus diesem Grund davon auszugehen, dass der Angeklagte aufgrund einer Handynutzung unaufmerksam gewesen sei und so seine Sorgfalt verletzt habe.