Seit Dienstag steht die Frau vor Gericht. (Symbolbild) Foto: IMAGO/U. J. Alexander

Sie forderte laut Anklage ihre vierjährige Tochter auf, sich hinzusetzen und die Beine auszustrecken: Dann soll die Mutter die Beine mit heißem Wasser übergossen haben. Das Kind starb knapp zwei Wochen später.

Zur Bestrafung soll eine Mutter ihre vierjährige Tochter mit heißem Wasser übergossen haben, so dass diese lebensbedrohliche Verbrühungen erlitt. Zwölf Tage nach der Tat starb das Mädchen. Seit Dienstag muss sich die 25 Jahre alte Frau vor dem Landgericht Verden wegen Totschlags durch Unterlassen verantworten. Der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk sagte zum Prozessauftakt, dass möglicherweise auch eine Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen in Betracht komme. Als Mordmerkmale seien Habgier, Grausamkeit und die Verdeckung einer Straftat möglich.

Die Staatsanwaltschaft wirft der in Deutschland geborenen Kosovarin vor, im August 2022 in Grasberg bei Bremen das Mädchen zur Bestrafung mit mindestens 55 Grad heißem Wasser übergossen zu haben - weil es in die Windeln gekotet hatte. 35 Prozent der Körperoberfläche hätten starke Verbrennungen erlitten.

In den folgenden Tagen habe das Kind immer wieder das Bewusstsein verloren, sagte Staatsanwältin Annette Marquardt. Obwohl das Mädchen unter erheblichen Schmerzen gelitten habe, sei kein Arzt aufgesucht worden. Die Mutter soll den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen haben, um „Kosten und Schulden“ durch eine ärztliche Behandlung zu vermeiden. Die Verbrennungen seien lediglich mit Wund- und Brandsalben behandelt worden.

Erst zwölf Tage später in Klinik gebracht

Erst zwölf Tage später soll die Frau, die noch zwei weitere kleine Kinder hat, das Mädchen in eine Klinik gebracht haben. Dort starb es noch am selben Tag.

Die Verteidigung kündigte für den nächsten Verhandlungstag am 6. März eine umfangreiche schriftliche Einlassung der Angeklagten an. Diese sitzt seit August in Untersuchungshaft. Die Angeklagte lebte zur Tatzeit vom Vater der Kinder getrennt, er tritt als Nebenkläger vor Gericht auf.

Zur Verantwortung gezogen werden soll auch ein Bekannter der Frau. Der 17-Jährige ist vor dem Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Er soll regelmäßig allein auf die drei Kinder aufgepasst haben und an Bestrafungsaktionen beteiligt gewesen sein.