Wegen des Vorwurfs der Brandstiftung muss sich ein Mann vor dem Landgericht in Tübingen verantworten. (Symbolfoto) Foto: stock.adobe.com/Rainer Fuhrmann

Er möchte weitere Gebäude brennen und Menschen sterben sehen. Vor Gericht zeigen sich die Abgründe eines 32-Jährigen. Wie gefährlich er trotz U-Haft noch ist, macht er mit einer Aussage deutlich.

Nun muss er sich vor dem Landgericht Tübingen verantworten – nicht zuletzt auch wegen sexualisierter Beleidigungen gegen Polizeibeamtinnen und wegen eines Vorfalls in einem Rottenburger Supermarkt. Damals bewarf er eine Verkäuferin mit einem Spitzkohl.

Am Montag war der Prozessauftakt – der Angeklagte war still, und er verfolgte emotionslos die Zeugenaussagen und die Aussage des Gutachters der Kriminaltechnik. Ein 49-jähriger Polizeihauptkommissar berichtete von den Ergebnissen der Untersuchungen am Brandort. Im November des vergangenen Jahres brannte das Wohnhaus in der Rottenburger Saint-Claude-Straße. Nach mehreren Notrufen, die damals abgesetzt worden waren, löschte die Feuerwehr den Brand – der Sachschaden beträgt wohl über 250 000 Euro. Eine Wohnung war damals unbewohnt – die Feuerwehr und Polizei öffneten alle Türen der Mietwohnungen. Einige der Bewohner hatten bis dahin nichts vom Brand mitbekommen – alle Menschen wurden evakuiert.

PS ist durchgeschmort

Der Brandstifter selbst bewohnte eine Einzimmerwohnung mit Bad und Küchenzeile. Der Experte von der Kriminaltechnik veranschaulichte mit Fotos das schreckliche Ausmaß des Brandes, der von der Wohnung des Brandstifters aus um sich griff. So wurde neben der Matratze des Täters eine Flasche Rum gefunden, mit der der 32-Jährige den Brand gelegt haben muss, wie der Kriminaltechniker ausführte. In der Flasche wurde noch ein Rest Rum gefunden.

Der PC, an dem der Angeklagte tage- und nächtelang zockte, war durchgeschmort – wegen der Hitzeentwicklung des Brandes. Das Bild des Schreckens wurde an den vielen Fotos deutlich – verkohlte Balken, verbranntes Holz von der Deckenverkleidung, verwüstete Zimmer, in denen das Feuer gewütet hatte. Einen Blitzschlag oder andere Brandursachen als die Brandstiftung schließt die Kriminaltechnik aus, ebenso Fahrlässigkeit.

Vorgetäuschte Brandursache widerlegt

Die vorgetäuschte Ursache einer vergessenen Kerze konnte ebenso widerlegt werden wie Kinderbrandstiftung. Das Gutachten der Kriminaltechnik belastet den Angeklagten also schwer – mit stoischer Miene verfolgte er die Aussage des Kriminaltechnikers. „Es bleibt also nur noch schwere Brandstiftung“, sagte der Gutachter, der auch erläuterte, dass der 32-Jährige seither in Untersuchungshaft in der Psychiatrie untergebracht ist.

Bei der Auswertung seines Handys kam heraus, dass er auch Kinderpornos besaß. Bei seiner Festnahme soll er „verwirrtes Zeug“ geredet haben, zudem griff er den Polizeibeamten damals tätlich an. Auch soll er einmal gesagt haben, dass seine Zelle „irgendwann brennen kann“.

Mehrere Brandstiftungen gingen in der Vergangenheit vom Täter aus – etwa 2007 einige Paletten, 2011 ein Jägerhochsitz, und 2021 zündete er das Haus seines Vaters in Herrenberg-Haslach an. Damals entstanden 250 000 Euro Sachschaden. 2014 zündete er in Mötzingen einen Erdbeerverkaufsstand an, 2021 seine Bettwäsche zuhause.

Alles gipfelte jetzt im November im Brand im Mehrfamilienhaus im Rottenburger Kreuzerfeld. Der Angeklagte soll damals Medikamente sowie Alkohol konsumiert haben. „Wenn Leute sterben, ist mir das scheißegal“, soll er gesagt haben. Am Donnerstag geht der Prozess vor dem Landgericht Tübingen weiter.