Der 25-jährige Angeklagte soll mit Drogen gehandelt haben (Symbolfoto). Foto: cendeced – stock.adobe.com

Ein 25-Jähriger aus Bad Liebenzell wurde vom Landgericht Tübingen zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der Vorwurf: bewaffneter Drogenhandel.

Für ein geringeres Strafmaß wäre der inzwischen 25-jährige Bad Liebenzeller sicher nicht undankbar gewesen.

 

Doch auch die jetzt erfolgte Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, die der vorsitzende Richter Christoph Kalkschmid am Ende des Schwurgerichtsprozesses am Landgericht Tübingen unter anderem wegen des bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln (BTM) verkündete, war für den in Calw geborenen Mittzwanziger offenbar annehmbar.

Während Kalkschmid das Strafmaß begründete, ließ mehrfaches Kopfnicken des Angeklagten offenbar werden: viele der Schlüsse, die das Gericht infolge der Beweise im Zuge seiner Beratung gezogen hatte, waren alles andere als aus der Luft gegriffen.

Bewaffneter Handel mit Marihuana und Amphetaminen

Dass Gericht ist am Ende des zwei Prozesstage umfassenden Prozesses zur Überzeugung gelangt, dass der 25-Jährige, der sich bereits mehrfach wegen verschiedener Delikte vor Gericht verantworten musste, den ihm vorgeworfenen bewaffneten Handel mit Marihuana und Amphetaminen begangene hat – und dass er auch mehrere Waffen unrechtmäßig besessen hat.

Allerdings erkannte das Gericht – entgegen der Staatsanwaltschaft – einen minder schweren Fall der Vergehens und ahndete die Taten nicht mit einer langjährigen Haftstrafe von mindestens fünf Jahren. Vielmehr kam das Gericht zum Ergebnis, „dass eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten tat- und schuldangemessen ist“, wie es Kalkschmid formulierte.

Verteidiger: Mandant räumt die Taten weitgehend ein

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte in seinem Plädoyer eine Verurteilung zu fünf Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe gefordert. Der Verteidiger indes hatte darauf gesetzt, dass das Gericht seinen Mandanten wegen eines minder schweren Vergehens „nur“ zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt, die dann auch zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können. Einer der Gründe, die der Verteidiger anführte: sein Mandant habe die Taten weitgehend eingeräumt und sei auch bereit, eine Therapie zu machen, um endlich dem eigenen Drogenkonsum zu entkommen.

Dass der Angeklagte den Handel mit Marihuana und Amphetaminen eingeräumt hatte, dies laut dem 25-Jährigen, vor allem, um die eigene Sucht zu finanzieren, und dass er sich auch bereiterklärt, eine Therapie zu machen, wertete das Gericht als durchaus positiv. Auch habe die Beweisaufnahme ergeben, dass der Handel offenbar nicht in der eigenen Wohnung erfolgt war. In dieser hatte die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung wegen eines anderen Delikts im März dieses Jahres eher zufällig Drogen, Medikamente und Amphetamine sowie mehrere Messer, einen Schlagring, einen Baseballschläger sowie eine Schreckschusspistole und eine Softairpistole entdeckt.

„In einen Strudel geraten, der ihn nach unten gezogen hat“

Der durch zahlreiche Negativerfahrungen in seiner Jugend geprägte junge Mann sei, so die Einschätzung des Gerichts, immer mehr „in einen Strudel geraten, der ihn nach unten gezogen hat“, so Kalkschmid bei der Urteilsbegründung. Dass die Untersuchungshaft, in der sich der 25-Jährige seit 20. März dieses Jahres befindet, den Angeklagten offenbar „durchaus beeindruckt hat“ und dadurch eine positive Entwicklung in Zukunft möglich sei, zu diesem Urteil ist das Gericht infolge der Aussagen von drei Polizisten gelangt, die von der Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten berichteten, die infolge einer angenommenen Urkundenfälschung angeordnet worden war.

Dass die Polizei dabei Drogen und Amphetamine in erheblicher Menge sowie die Waffen und mehrere Pfeffersprays entdeckt habe, da habe der Angeklagte eben kein Glück gehabt. Angesichts der Tatsache, dass der Handel mit BTM offenbar nicht in der eigenen Wohnung in Bad Liebenzell stattgefunden habe, sei auch die Gefahr eines Waffeneinsatzes gegen eine andere Person „eher abstrakter Natur“ gewesen, so die Einschätzung des Gerichts.