Ein harmloser Abend unter Freunden wurde zum Eklat: Nach einer vermutlich politischen Diskussion kam es zwischen einem damals 50-Jährigen und seinen Bekannten zu Handgreiflichkeiten – der Angeklagte griff daraufhin zum Messer und verletzte seine Bekannten schwer. Jetzt steht er vor Gericht.
Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen zum Schutze eines Opfers und des Angeklagten sowie gewisse Erinnerungslücken der beiden Opfer prägten am Montag den Auftakt eines mit drei Verhandlungstagen angesetzten Prozesses am Landgericht Konstanz.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte gegen einen 50-Jährigen aus Villingen-Schwenningen Anklage wegen Mordversuchs und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen des unerlaubten Handels von Betäubungsmittel und diverser Vergehen gegen das Waffengesetz erhoben.
Die Tatvorwürfe Der angeklagte Eduard K. sitzt wegen dieser schwerwiegenden Tatvorwürfe seit Anfang März 2023 in Untersuchungshaft. Am 5. März soll der 50-Jährige während eines Trinkgelages in einer Wohnung in Schwenningen einem 39-Jährigen mit einem Messer Schnittwunden an dessen Hals und am Schulterbereich zugefügt haben. Dabei soll die Halsschlagader nur knapp verfehlt worden sein. Der Angriff auf das Opfer soll überraschend und wortlos erfolgt sein. Oberstaatsanwalt Kiefer wirft dem Angeklagten deswegen vor, in Heimtücke gehandelt zu haben. Weiter soll der Angeklagte einem anwesenden 51-jährigen Bekannten anschließend ebenfalls Schnittwunden zugefügt haben. Der attackiert Trinkgenosse hatte dadurch eine Schnittwunde an der Hand und am Oberkörper davon getragen.
274 Gramm Heroin wurden sichergestellt
Dem am Hals schwer verletzten 39-Jährigen war es nach der Messerattacke gelungen aus der Wohnung zu fliehen und wurde dann auf der Harzerstraße von zufällig vorbeikommenden Passanten erstversorgt. Durch die Verletzungen waren ein längerer Krankenhausaufenthalt und eine heute noch gewisse Taubheit des rechten Ohres die Folge.
Auf der Suche nach weiteren Waffen fand die Polizei dann in der Wohnung des Angeklagten insgesamt 91 Gramm Amphetamin und 274 Gramm Heroin, daneben eine geladene Schreckschusswaffe und eine Vielzahl von Messern, darunter auch ein Butterflymesser und ein Springmesser. Annähernd zweieinhalb Stunden erzählte der Angeklagte von seinem Leben und nahm zu den Tatvorwürfen der Staatsanwaltschaft Stellung.
Das Leben des Angeklagten Eduard K. lebte bis 1994 in Russland und siedelte damals, nachdem er seinen Militärdienst absolviert und einige Jahre bei der Kriminalmiliz gedient hatte, mit seiner Familie nach Deutschland über. Nach Heirat und Geburt eines Sohnes arbeitete er als Metallarbeiter, wobei er mit Sprachproblemen zu kämpfen hatte. Nach der Scheidung hatte er seinen Führerschein wegen seines Alkoholkonsums verloren und neigte auch dazu Drogen zu nehmen. Seine späteren mutmaßlichen Opfer waren ein Arbeitskollege und ein guter Bekannter. Man habe hin und wieder die Freizeit zusammen verbracht. So auch an dem verhängnisvollen Samstag Anfang März 2023.
Nach einem gemeinsamen Essen an diesem Samstagabend habe man einiges an Alkohol getrunken. Plötzlich sei er ins Gesicht geschlagen und später dann sei er von seinen beiden Kumpels angegriffen worden. Man habe ihm fünf Schläge ins Gesicht versetzt. „Das Ganze war geplant und vorbereitet von den Beiden“, so der Angeklagte.
War der Ukraine-Krieg schuld am Zwischenfall?
Aus Angst habe er sich dann entschieden, sich mit dem Messer zu verteidigen. Eduard K. vermutet, dass eine zuvor geführte Diskussion über den Ukraine-Krieg oder die Rolle Putins Auslöser für die Auseinandersetzung gewesen sein könnte. Wer allerdings welche Position vertreten hatte, blieb bei der Darstellung des Angeklagten und den Aussagen der beiden mutmaßlichen Opfer strittig.
Das sagt der Angeklagte Eduard K. erläuterte dem Gericht weiter, wie er mit dem Messer umgegangen ist und nahm zu Zwecken der Demonstration einen Kugelschreiber in die Hand. Nur eine kurze Fläche der Messerspitze habe er benutzt, erklärte er, so dass dadurch schwerwiegende Verletzungen vermieden werden können. Schließlich sei er bei der Kriminalmiliz in Russland mit der Handhabung mit Messern ausgebildet und über die menschliche Anatomie geschult worden, so dass bei ihm eine Tötungsabsicht ausgeschlossen werden könne.
„Ich wusste, dass der Kehlkopf an der Halsvorderseite nicht verletzt wird“, so der 51-Jährige bei seinen ausführlich dargestellten Schilderungen. „Ich war in Panik und dachte, du musst etwas tun, bevor du stirbst“, so die Rechtfertigung für seine Messerattacken.
Das sagen die Opfer Obwohl der Angeklagte bei seinen Taten erheblich unter Alkoholeinfluss und unter Umständen auch unter dem Einfluss von Marihuana gestanden sei, konnte der 51-Jährige fast jedes Detail des Abends schildern und wies die Anschuldigungen von sich.
Auch die in seiner Wohnung aufgefundenen Drogen würden ihm nicht gehören. Die beiden mutmaßlichen Opfer schilderten, dass man sich aus früheren Arbeitsverhältnissen oder gemeinsamen Zusammenkünften kennen würde.
Eduard K. würde immer Messer mit sich führen. Ein Messer am Gürtel, ein Messer in der Jacke und ein altes Rasiermesser in einem der Socken versteckt. Hinsichtlich der Geschehnisse des Tatabends wiesen ihre Aussagen allerdings gewisse Erinnerungslücken auf, die die beiden Opfer auf ihren übermäßigen Alkoholkonsum zurückführten. Übereinstimmend schilderten beide Männer jedoch, dass der Angeklagte vom 51-jährigen Gastgeber einen Faustschlag ins Gesicht bekommen hatte, da der Angeklagte in der Wohnung laut herumgeschrien habe. Nach etwa einer halben Stunde sei es dann zu den folgenschweren Messerattacken gekommen. Bis zum Prozessende in einer Woche gilt für den Angeklagten weiter die Unschuldsvermutung.