Kaltschnäuzig soll ein Firmen-Mitarbeiter monatelang und palettenweise Industrie-Material gestohlen haben und wurde dafür schuldig gesprochen. Zu Ende ist der Fall damit nicht.
Tatort war ein großer Industriebetrieb in Schopfheim: Über Monate hinweg verschwand aus dessen Lager Material. Mal fehlten einige Kisten, mal ganze Paletten etwa mit Messingteilen, schilderte die als Zeugin geladene Werksleiterin vorm Schopfheimer Amtsgericht. „Es wurde immer mehr, und es hat immer regelmäßiger etwas gefehlt.“
Kameras zeichnen Taten auf
Zog die Firmenleitung zunächst Zähl- und Buchungsfehler in Erwägung, so erhärtete sich nach und nach der Verdacht, „dass das Material auf andere Art verschwindet.“ Schließlich, im März 2023, erstattete der Geschäftsführer Anzeige bei der Polizei , und beauftragte eine Sicherheitsfirma mit der Überwachung seiner Firma.
Die am Werkstor und in der Lagerhalle installierten Kameras lieferten dann schließlich das Videomaterial, das den Angeklagten in den Augen von Staatsanwalt und Richter zumindest in drei Fällen zwischen November 2023 und Januar 2024 als Schuldigen überführte. Auch für den vorhergehenden Materialschwund war der Angeklagte verantwortlich, so die Überzeugung – das aber war nicht zweifelsfrei nachweisbar.
Zehntausende Euro Schaden
Allein das in den betreffenden drei Nächten abtransportierte Material indes hatte schon einen beträchtlichen Wert: Mal waren es 5000 Euro, mal 7000 Euro, und mal 40 000 Euro auf einen Schlag, die in Form von Fertigungsteilen den Weg vom Lagers ins Auto des Täters und runter vom Firmengelände fanden. Das Material habe er dann, so der allerdings ebenfalls nicht nachweisbare Verdacht, in der Schweiz verkauft.
Wie der mit dem Fall betraute Ermittler des Schopfheimer Polizeireviers im Zeugenstand erklärte, sprachen etliche Indizien für die Schuld des Angeklagten. Angefangen bei zur gestohlenen Ware gehörenden Lieferscheinen, die in einer Hosentasche des Angeklagten gefunden wurden, über Abdrücke und Beschädigungen im Kofferraum von dessen Auto, die zur Form einer entwendeten Palette und einem Missgeschick beim Beladen passten, das auf den Videoaufzeichnungen zu sehen war, bis überhaupt zu jenen Videoaufzeichnungen, die ausschnittweise auch im Gerichtssaal abgespielt wurden.
Beste Ortskenntnisse
Zu erkennen und über das Kennzeichen zu identifizieren war hier beispielsweise das Auto des Angeklagten bei der nächtlichen Einfahrt aufs Werksgelände.
Das Gesicht des Täters wiederum ist auf den Videoaufzeichnungen aus dem Lager nicht zu erkennen. Wohl aber wird deutlich, dass da jemand zu Gange ist, der sich auf dem Firmenareal und im Lager bestens auskennt und beinahe bewundernswert unaufgeregt und zielstrebig – in den Worten von Richter und Staatsanwalt wahlweise „dreist“ oder „kaltschnäuzig“ – zu Werke geht. Der genau weiß, wo er das diebstahl-würdige Material findet und den Hubwagen („Ameise“), mit dem er es transportieren, kann.
Zielstrebiges Rangieren
Der mit dieser „Ameise“ trotz Dunkelheit zielstrebig zwischen den Lagerregalen hindurchrangiert, der genau weiß, an welcher Stelle sich der Schalter befindet, der das Rolltor hebt, der in Maßarbeit das Autos mit Paletten belädt, das er zuvor Heck-voraus vor die Lagerhalle rangiert hat. Der (s)einen Schlüssel nutzt, um überhaupt mit dem Auto aufs Betriebsgelände zu kommen, und dann in das Lager hinein.
Zumindest für Eingeweihte sehr wohl erkennbar sind zudem ein bestimmter Gang und sonstige Bewegungsabläufe gerade im Umgang mit der „Ameise“, die sich dem Angeklagten zuordnen lassen. Das machte die Werksleiterin vor Gericht mit absoluter Überzeug deutlich. So habe ihr ehemaliger Mitarbeiter ein „sehr ausgeprägtes Gangbild“ und eine ganz bestimmte Art, die „Ameise“ zu führen – „das ist unverkennbar.“
Polizei führt den Mann ab
Eben dies hatte sie Anfang 2024 auch schon auf dem Polizeirevier hinterlegt, als sie die Videoaufnahmen dort vorgespielt bekam. Der Angeklagte war daraufhin während der Arbeit aus dem Betrieb geholt worden, sein Spind in der Firma wie seine Wohnung wurden durchsucht. Eine fristlose Kündigung folgte.
„Viel kaltschnäuziger kann man seinen Arbeitgeber nicht beklauen“, hielt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer fest. Er sah den Angeklagten des gewerbsmäßigen und daher besonders schweren Diebstahls überführt und forderte eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung. Den nachweisbaren Verlust von 53 000 Euro solle er ersetzen und zudem eine Geldstrafe von 5000 Euro an eine Organisation zahlen, so die Forderung.
Berufung angekündigt
Amtsrichter Götz setzte in seinem Urteil die Geldstrafe auf 3000 Euro herab, folgte den Forderungen im Übrigen – und wies dabei darauf hin, dass der Staatsanwalt sich „mit der relativ geringen Freiheitsstrafe mehr als gnädig“ gezeigt habe.
Wo für Richter und Staatsanwalt an der Schuld des Angeklagten „nicht der allerleiseste Zweifel“ (Amtsrichter Götz) bestand, blieb der Angeklagte bei seiner Unschulds-Version: Er bestritt die Vorwürfe auch in seinem letzten Wort und kündigte noch im Gerichtssaal an, in Berufung zu gehen – den Prozess also vorm Landgericht als nächsthöherer Instanz nochmals aufrollen zu lassen.