Es sollte ein schöner Tag mit der Familie im Garten werden. Stattdessen trug sich mutmaßlich etwas Schreckliches zu. So soll der 29-jährige Angeklagte die damals fünfjährige A. aufgefordert haben, sein Geschlechtsteil anzufassen. Nun muss er sich vor dem Rottweiler Amtsgericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29-jährigen Angeklagten vor, er habe am 10. Juni 2023 bei einem Familientreffen die fünfjährige Stieftochter seines Bruders aufgefordert, sein Geschlechtsteil anzufassen.
Weiter wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, mehrfach Widerstand gegen Staatsbedienstete geleistet zu haben, als er einer richterlichen Anordnung zur Blutentnahme nicht freiwillig nachkommen wollte.
Eine Blutkonzentration von 1,9 Promille und eine Konzentration von 7,6 Nanogramm Tetrahydrocannbinol, dem Wirkstoff von Cannabis, im Blutserum hatte der entnehmende Arzt auf dem Polizeirevier festgestellt.
Angeklagter weist sofort jede Schuld von sich
Als Zeugen waren am ersten Verhandlungstag vor dem Rottweiler Amtsgericht die Mutter des Kindes, die Großmutter, ein Polizist und der Angeklagte geladen. Richter Oliver Niefer wies ausdrücklich darauf hin, die Zeugen mögen bitte deutlich machen, an welche Details sie sich wirklich erinnern und wobei sie sich unsicher seien. Dies sei von großer Wichtigkeit.
Mutter und Großmutter von A. saßen am Tattag, laut ihrer Aussagen, nach getaner Gartenarbeit und Grillen im Garten, während der Angeklagte, der laut Großmutter wohl sehr viel getrunken hatte, mit dem Kind Fangen spielte. Auf einmal sei es ganz ruhig gewesen, und als sich die Mutter von A. gerade aufmachen wollte, um nachzusehen, sei ihre Tochter ihr entgegengerannt und habe gesagt: „Mama, der R. möchte, dass ich seinen Penis anfasse, ich will das aber nicht.“
Dabei habe sie ängstlich und unsicher gewirkt, als habe sie sich gefragt, ob sie richtig gehandelt habe, hieß es vor Gericht. Die Mutter sei daraufhin sofort ins Haus gestürmt, um den Angeklagten zu stellen. Dieser habe sogleich laut gerufen, er habe nichts gemacht.
Das Opfer sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Richter Niefer berichtete im Anschluss, A. habe ausgesagt, sie sei dem Angeklagten auf die Toilette gefolgt, als dieser musste. Die Türe sei halboffen gewesen, sie habe sich durch den Spalt gezwängt, ihn aber nicht beim Urinieren gesehen. Daraufhin habe der Angeklagte sie aufgefordert, sein Geschlechtsteil anzufassen.
Der Angeklagte spricht
Der Angeklagte beteuerte vor Gericht seine Unschuld. Er habe Blasenprobleme und müsse immer sofort auf die Toilette, wenn er Harndrang verspüre, sagte er aus. So sei es auch beim Fangenspielen gewesen, woraufhin er aufs Klo gegangen sei.
Beim Urinieren sei plötzlich das Mädchen aufgetaucht, woraufhin er sich erschreckt habe. Er habe sie aufgefordert zu gehen. Dem sei sie zuerst nachgekommen, sei dann aber nochmal hereingekommen, schilderte er. Er sei daraufhin sehr laut geworden und habe sie in nicht kindgerechter Sprache dazu aufgefordert, entweder spielen zu gehen oder Klopapier zu suchen – ein Vorwand, um das Mädchen loszuwerden, wie er sagte. Er gab zu, Lautstärke und Wortwahl hätten durchaus beängstigend wirken können.
Warum er seine Unschuld direkt beteuert hatte, noch bevor ihm etwas vorgeworfen worden war, erklärt er mit einem früheren Erlebnis. Bei einer früheren Zusammenkunft der Familie habe er aus dem Fenster des Badezimmers mal Bier ausgekippt, woraufhin der Lebensgefährte der Großmutter des Kindes handgreiflich geworden sei und ihn angegangen habe.
Vieles bleibt am ersten Verhandlungstag unklar
Um einem ähnlichen Erlebnis vorzubeugen, habe er sofort gesagt, er habe nichts getan, als er an jenem Tag im Juni 2023 die wütenden Schritte gehört habe. Laut Aussagen der Mutter und Großmutter des Opfers hatte der erste von ihm geschilderte Vorfall allerdings nicht bei einem vorherigen Treffen, sondern am selben Tag wie der mutmaßliche versuchte sexuelle Übergriff geschehen.
Für den nächsten Prozesstag am 21. Oktober ist unter anderem der Lebensgefährte der Großmutter als Zeuge geladen.