Die Terrassentür hatte der Serientäter aufgehebelt um bei einer jungen Familie einzubrechen. Foto: stock.adobe.com/Rawf8

Drei Jahre und drei Monate lautet Urteil im Prozess um den Seriendieb aus Horb. Drogen seien das Wichtigste im Leben des vor dem Rottweiler Landgericht angeklagten Mannes aus Horb.

So urteilte Richter Selig und schob nach, dass der 42-jährige Täter zwölf Jahre seines Lebens in Haft gesessen sei. „Der Wunsch nach Drogen ist so groß, dass sie aufgrund ihrer Beschaffungskriminalität immer wieder straffällig wurden“, wandte sich der Richter bei der Urteilsverkündung direkt an den Angeklagten.

 

Angeklagter beschloss die Tat im Drogenrausch

Da der Angeklagte einen Maßregelvollzug ablehnte, wurde er gestern zu drei Jahren und drei Monaten Haftstrafe verurteilt. „Eigentlich hätte die Strafe höher ausfallen müssen, dies war aber nicht möglich aufgrund des Verschlechterungsverbotes“ – der Angeklagte war bereits vom Amtsgericht Horb verurteilt worden, ging damals aber in Berufung. Richter Selig sah es für erwiesen an, dass viele der von den Diebstählen betroffenen Personen traumatisiert seien und ihr Leben danach teils radikal änderten.

Eine Spur traumatisierter Menschen

So hatte etwa ein Securitymitarbeiter der Deutschen Bundesbahn, der dem Angeklagten nach einem Schuh-Diebstahl im „Deichmann“ ein Messer abgenommen hatte, am Tag darauf seine Arbeitsstelle gekündigt. Zudem gab er an, fremden Menschen gegenüber jetzt sehr misstrauisch und ängstlich zu sein. Die Familie, in deren Haus der Angeklagte einbrach, wird aus Horb wegziehen und sich ein einbruchsicheres Haus bauen lassen – auch dies eine gravierende Folge des Einbruchs, den nur ein beherztes Eingreifen der jungen Mutter zweier Kleinkinder vereiteln konnte.

Ein Urteil weit unter dem eigentlichen Strafmaß

Im Drogenrausch hatte der 42-Jährige beschlossen, das Haus der jungen Horber Familie auszuspionieren und gleich auch einzubrechen. Mit einer Gartenschaufel hebelte er die Terrassentüre auf und verschaffte sich Zutritt zum Haus. Doch die junge Mutter hatte Geräusche gehört, die vom Ausreißen der Jalousie stammten und war in das Zimmer geeilt. Dort schob sie den Einbrecher aus der Tür heraus und bugsierte ihn zwischen Jalousie und Tür. Sie schloss die Tür und rief die Polizei, die den potenziellen Dieb festnehmen konnte. „Sie wussten, dass es unrecht war, was sie taten“, betonte der vorsitzende Richter – Erinnerungslücken gebe es beim Angeklagten zwar, aber dieser hatte seine Taten bereits am Dienstag eingeräumt.

Das Urteil blieb in allen Fällen, für die der Angeklagte verurteilt wurde, weit unter dem eigentlich anzusetzenden Strafmaß, da der Mann unter einer Polytoxikomanie, also dem Gebrauch mehrerer Substanzen, leidet und daher nur vermindert schuldfähig ist. Auch seine letzte Tat, ein Diebstahl von Schuhen beim Real-Markt, hatte Folgen für die betroffenen Mitarbeiter, die verängstigt und eingeschüchtert waren und ab dem Zeitpunkt der Straftat nur noch geschlossen und gemeinsam den Markt verließen. „Wären mehr Menschen traumatisiert gewesen und hätte es mehr derartige Folgen gegeben, dann hätten wir ein deutlich höheres Strafmaß angelegt“, erklärte der Richter.

Der Verteidiger hatte eine Strafe „über zwei Jahre“ gefordert, damit sich der Angeklagte einer Entgiftungskur unterziehen könnte. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Gesamtstrafe von vier Jahren und einem Monat. Das Gericht, bestehend aus zwei Richtern und zwei Schöffen, verurteilte den 42-Jährigen zu drei Jahren und drei Monaten.