In einem Dönerimbiss in Rottweil sollen unter anderem durch Schwarzeinkäufe große Summen Steuern hinterzogen worden sein. Das Inhaber-Ehepaar muss sich jetzt vor dem Amtsgericht Rottweil verantworten. Auch Ermittlungen bei einem Karlsruher Lieferanten spielen dabei eine große Rolle.
Einem Ehepaar aus Rottweil wird vorgeworfen, in den Jahren 2013 bis 2017 im großen Stil Steuern hinterzogen zu haben. In jedem der fünf Jahre sollen laut der Staatsanwaltschaft Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer nicht vollständig bezahlt worden sein. Daraus ergeben sich 15 eigenständige Fälle.
Im Zentrum des Vorwurfs steht ein Lieferant von Dönerspießen aus dem Raum Karlsruhe. Er habe sogenanntes „Rechnungssplitting“ – also das Trennen der Rechnungen in einen offiziellen und einen inoffiziellen, „schwarzen“ Teil – betrieben. Auch der Imbiss in Rottweil soll dort Dönerspieße bezogen haben und eben in Teilen schwarz. Diese Schwarzeinkäufe, so der Vorwurf laut Anklage, wären dann auch nicht besteuert worden.
Steuerschulden über 100 000 Euro
Der 61-jährige Inhaber des Rottweiler Imbisses soll jedoch zusätzlich noch Mehrgewinne aus Getränkeverkäufen und aus Gewinnspielautomaten in seinem Verkaufsraum der Besteuerung entzogen haben, wie in der Anklageschrift steht. Insgesamt kämen dabei Steuerschulden von über 100 000 Euro zusammen. Diese sind allerdings laut den bei der Verhandlung anwesenden Mitarbeitern des Finanzamts Rottweil mittlerweile beglichen.
Die 58-jährige Ehefrau des Inhabers saß ebenfalls auf der Anklagebank, sie soll in dem Imbiss für die Buchhaltung zuständig gewesen sein. Diese wies laut Anklage zusätzlich zu den nicht ausgegeben Mehrgewinnen weitere Mängel auf. Die Mängel waren vom Finanzamt zu einem früheren Zeitpunkt bereits beanstandet worden, das entsprechende Verfahren wurde jedoch eingestellt.
Laden wechselte Inhaber
„Das Gericht und das Finanzamt wissen, dass ich unschuldig bin“, das sagt die Dolmetscherin des 61-Jährigen für ihn – er selbst spricht nicht gut Deutsch. Und dass seine Frau ebenfalls angeklagt war, das könne er nicht verstehen. „Meine Frau hatte mit den Bestellungen und Einkäufen nichts zu tun.“ Auch die Rechnungen und Belege habe er verwaltet, seine Frau hätte die Unterlagen lediglich zum Steuerberater gebracht. Außerdem habe sie ihm geholfen, Dokumente zu verstehen – die Deutschkenntnisse der 58-Jährigen sind wesentlich besser.
Seine Frau stimmte dem zu. Als das Ehepaar 1995 den Betrieb übernommen hatte, wäre zunächst sie die Inhaberin gewesen – und auch für alles zuständig. Ihr Mann habe zu dem Zeitpunkt noch keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gehabt. Wann genau der 61-Jährige den Laden offiziell übernommen hatte, konnte sie nicht mehr sagen, es sei jedoch um die Jahrtausendwende gewesen. Seit dieser Übernahme hätte ihr Mann alles im Laden gemacht. Sie selbst sei mit der Betreuung der Kinder beschäftigt gewesen.
Mitarbeiterin im Büro
Die 58-Jährige sagte außerdem, dass der Imbiss bis etwa 2010 eine Mitarbeiterin für Bürotätigkeiten – also auch das Einsortieren der Belege – hatte. Das wäre jedoch zu teuer geworden, danach hätte der 61-jährige Inhaber alle Belege gesammelt. Seine Ehefrau habe dann die Belege zwar einsortiert, jedoch nicht inhaltlich geprüft. Sie habe die Beträge außerdem in Tabellen eingetragen, diese entsprächen laut dem Finanzamt aber keiner ordnungsgemäßen Buchführung. Als die Kinder etwas älter waren, habe die 58-Jährige auch im Laden ausgeholfen.
Hinweis aus Unterlagen des Karlsruher Finanzamts
Ein – mittlerweile pensionierter – Steuerfahnder des Finanzamts Rottweil war als Zeuge geladen. Der 67-Jährige war an den Ermittlungen gegen das Ehepaar wesentlich beteiligt und auch bei der Durchsuchung der Laden- und Wohnflächen dabei. Aufhänger für die Ermittlungen seien demnach die Dokumente des Finanzamts Karlsruhe gewesen, die bei dem Lieferanten festgestellt wurden.
Aus Tourenlisten dieser Ermittlung ging hervor, dass auch der Rottweiler Imbiss schwarz eingekauft hatte und diese Einkäufe nicht in den Steuerunterlagen aufgeführt waren. Bei den Ermittlungen in Rottweil fiel dann eine Differenz zwischen den erklärten und tatsächlichen Einkäufen in allen Bereichen – nicht nur bei dem Dönerfleisch – auf.
Vergnügungssteuer vollständig entrichtet
Eben auch bei den Getränken und den Glücksspielautomaten wären dem Finanzamt gegenüber falsche Angaben gemacht worden, so der Fahnder. Die Auslesestreifen aus den Glücksspielautomaten seien zwar vollständig an die Stadt Rottweil übergeben worden und auch die Vergnügungssteuer sei komplett entrichtet worden, in den Unterlagen an das Finanzamt seien die Auslesestreifen allerdings nur unzureichend vorhanden.
Insgesamt zeichnete der Steuerfahnder ein Bild einer schlechten Buchführung mit teils großen Lücken und einigen Hinweisen auf Schwarzeinkäufe. Beim Dönerfleisch fehlten demnach rund 75 000 Euro Warenwert in der Buchführung – das entspricht dem Zeugen nach rund 41 Prozent des Gesamteinkaufs. Bei den Getränken wurde sogar ein nicht besteuerter Mehrerlös von 155 000 Euro errechnet.
Durchsuchung in Karlsruhe
Am Nachmittag nimmt dann der Steuerfahnder des Finanzamts Karlsruhe im Zeugenstand Platz. Er war damals für den Fall des Lieferanten zuständig und auch bei der Durchsuchung in dessen Unternehmen beteiligt. Die dort gefundenen Daten – unter anderem Tourenlisten und Rechnungsdaten – ließen für das Finanzamt keinen Zweifel zu.
Es wurden für die meisten Kunden zwei Rechnungen erstellt – eine offizielle auf die Kundennummer und eine anonymisierte, inoffizielle. Anhand der Daten aus Rechnungen, Produktion und Tourenlisten war es den Steuerfahndern aus Karlsruhe jedoch möglich, die Schwarzbestellungen den offiziellen Bestellungen zuzuordnen – und anhand der Kundennummern auf den offiziellen Rechnungen dann die Schwarzbestellungen den Kunden. Und damit eben auch dem Rottweiler Imbiss.
Es sind noch zwei weitere Prozesstage angesetzt.