Auf einem Computer wurden beim Angeklagten zahlreiche pornografische Dateien gefunden. Foto: yamasan – stock.adobe.com

Ein 18-Jähriger aus dem Kreis Rottweil ist am Freitag wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Bildern und Videos zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Außerdem muss der geständige Angeklagte Termine bei einer Suchtberatung wahrnehmen.

Kreis Rottweil - Bei einer Hausdurchsuchung im Februar 2021 fanden Beamte gut 220 kinderpornografische Bilder und Videos auf einem Computer und einem Handy. In deutlich geringerer Anzahl wurden auch jugendpornografische Inhalte aufgefunden. An die Dateien war der Angeklagte über eine Chat-Plattform gekommen – dieser Vorgang geschah aber bis zu zwei Jahre vor der Durchsuchung. "Ich hatte damals Interesse daran und war neugierig. Heute bereue ich die Taten und habe ein sehr schlechtes Gewissen", erläuterte der 18-Jährige.

Verurteilt zu 40 Sozialstunden

Verurteilt wurde der 18-Jährige aus einer Kreisgemeinde wegen des Besitzes von Kinder- und jugendpornografischen Bildern und Videos zu 40 Sozialstunden, die innerhalb von vier Monaten nach Urteilsspruch abgearbeitet werden müssen. Zudem muss er drei Termine bei der Suchtberatung absolvieren und die Überführung in eine ambulante Suchtmitteltherapie wird empfohlen.

Der Angeklagte hatte während der Vernehmung zu Protokoll gegeben, zu viel Alkohol zu trinken. Die Rede war von zwei Flaschen Wein pro Abend, bis zu dreimal die Woche. Außerdem gab er zu, regelmäßig Marihuana zu konsumieren.

Sachverständiger: Angeklagter voll schuldfähig

Ein Sachverständiger stellte in seinem Gutachten fest, dass der Angeklagte aus seiner Sicht als voll schuldfähig anzusehen ist. Bereits im Kindesalter war er in therapeutischer Behandlung, die nach eigener Aussage aber "nicht viel gebracht hat". Diagnostiziert wurden damals ADHS und das Asperger Syndrom. In den gemeinsamen Gesprächen habe sich der 18-Jährige kooperativ gezeigt.

Dies konnte auch eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe bestätigen. Sie bescheinigte dem Angeklagten nach dem Termin im August 2021 jedoch "wenig Empathievermögen". Aus ihrer Sicht sei das Jugendstrafrecht anzuwenden, da der Angeklagte in seiner Entwicklung eher wie ein Jugendlicher einzustufen sei. Als einzigen Gegenpunkt nannte sie die nicht geringe Anzahl an Bildern und Videos.

Als einziger Zeuge war ein Polizeibeamter geladen, der bei der Durchsuchung vor Ort war. Auf eine Vernehmung wurde aber schlussendlich verzichtet, da kein Informationsbedarf mehr bestand

Öffentlichkeit von Plädoyers ausgeschlossen

Die Schlussplädoyers von Staatsanwalt und Verteidiger fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Diese mussten im Laufe der Beweisaufnahme bereits einmal kurzfristig den Raum verlassen.

Am Ende der etwas über zwei Stunden dauernden Verhandlung am Rottweiler Amtsgericht, gab der Richter nach sehr kurzer Beratungszeit, dem Angeklagten folgendes mit auf den Weg: "Sie haben sich heute schonungslos offen gezeigt und den Eindruck erweckt, ihre Taten zu bereuen. Sie müssen aber raus aus ihrer jetzigen Lethargie. Zudem mache ich mir bezüglich ihres Alkoholkonsums Sorgen, dieses Thema müssen sie angehen."

Im Verlaufe der Verhandlung hatte er bereits erwähnt, dass die selben Taten zu einem späteren Zeitpunkt, womöglich ein anderes Urteil ergeben hätten. Im Mai 2021 wurden härtere Strafen beim Besitz von kinderpornografischen Dateien beschlossen, die zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten sind.