Ein Führerschein und die Zulassungspapiere eines Fahrzeugs. (Symbolbild) Foto: Becker

38-Jähriger verurteilt. Fahrerlaubnis ist Fälschung. Polnische Fahrschule wirbt für falsche Führerscheine.

Rottweil - Zu zwei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung aufgrund von Betrug und einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro wegen des Fahrens eines Lkw ohne Führerschein in 17 Fällen wurde ein 38-Jähriger von dem Amtsgericht in Rottweil verurteilt.

Er ist bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Betrugs, Diebstahls, Trunkenheit am Steuer sowie Körperverletzung. Dieses Mal ist er sich jedoch keiner Schuld bewusst, denn in seinen Augen durfte er legal hinter dem Steuer sitzen. Was er angeblich nicht wusste: Sein Führerschein war eine Totalfälschung.

"Nach etwa fünf Monaten kam der Führerschein per DHL"

Der Angeklagte lebte mit seiner Ehefrau und Tochter im bayrischen Altdorf bei Landshut. 2006 erwirbt er seinen Führerschein legal in Polen und schreibt ihn in Deutschland um, verliert ihn aber fünf Jahre später wegen Trunkenheit am Steuer. 2017 sieht er auf Facebook über eine Werbeanzeige die Chance, ihn erneut zu erwerben, bei einer vermeintlichen Fahrschule in Polen.

"Voraussetzung war, dass man schon mal einen Führerschein hatte", erklärt er der Richterin. Daraufhin fuhr der Mann nach Absprache mit dem angeblichen Fahrlehrer zwei Mal nach Polen: zur Anmeldung sowie zur theoretischen und praktischen Prüfung im Pkw. "Nach etwa fünf Monaten kam der Führerschein per DHL", erläutert der 38-Jährige, der viele Jahre in Rottweil lebte und arbeitete, im Gerichtssaal mit ruhiger Stimme.

"Haben Sie sich nie gefragt, wie das sein kann, ohne viel Aufwand den Führerschein zu erwerben? Besonders mit der Genehmigung, einen Lkw zu fahren, ohne jemals in einem gesessen zu haben?", fragt die Richterin den Angeklagten deutlich verwundert. "Nein", erwidert dieser. 2019 fährt er, ohne zu zweifeln, aus beruflichen Gründen in 17 Fällen einen Lastwagen ohne gültige Erlaubnis.

Die Richterin sieht es am Ende als erwiesen an, dass der Angeklagte fahrlässig gehandelt hat. Er hätte sich wenigstens informieren müssen, ob er wirklich mit dem EU-Führerschein für Pkw auch die Erlaubnis besitzt, einen Lastwagen zu fahren. Deshalb verurteilt sie ihn zu einer Geldstrafe. 180 Tagessätze à 40 Euro. Für den Erwerb des gefälschten Führerscheins wird der Angeklagte wegen fehlender Beweiskraft freigesprochen.

Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verloren

Darüber hinaus war er wegen Betruges angeklagt, da er seine "gute Erfahrung" mit Gleichgesinnten teilen wollte. Der angebliche Fahrlehrer soll den Angeklagten beauftragt haben, Kunden ohne gültigen Schein an die Fahrschule zu vermitteln. "Ich habe dafür etwa 50 bis 150 Euro Anteil erhalten", erläutert der 38-Jährige. Zwei Geschädigte fielen auf dieselbe Masche wie der Angeklagte herein und zahlten je 3000 Euro für die Totalfälschung.

"Das Geld ist bis heute weg", sagte eines der Betrugsopfer als Zeuge im Gerichtssaal. "Ich hatte den Schein wegen Trunkenheit am Steuer verloren." Über ein Kleinanzeigen-Portal entstand der Kontakt zum Angeklagten, der zu helfen wusste. Das erste Gespräch fand telefonisch statt, dann ging der 58-Jährige zu dem Angeklagten nach Hause und zahlte bar.

"Er zeigte mir seinen Führerschein, da glaubte ich ihm", schilderte das Opfer. Dasselbe Prozedere: nach der theoretischen und praktischen Prüfung in Polen kam der Führerschein per Post.

Wissentlich die Miete nicht bezahlt

"Er wollte anderen helfen", sagte der Pflichtverteidiger über den Angeklagten. "Er wusste nicht, dass der Führerschein gefälscht ist. Er stellte seinen Kunden sogar eine Quittung aus. Das macht kein Betrüger." Das sehen am Ende auch der Staatsanwalt und die Richterin so, und der 38-Jährige wird im Fall der Urkundenfälschung freigesprochen.

Schuldig spricht ihn die Richterin jedoch im Fall des Betrugs. Der 38-Jährige soll sich 2016 eine Zwei-Zimmer-Wohnung in Aldingen gemietet haben, wohl wissend, dass er sich diese nicht leisten konnte.

"Er hatte zwar ein Einkommen, aber die Ausgaben waren zu hoch", betont der Staatsanwalt. Dafür erhält der Angeklagte von der Richterin eine zweimonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung.