In einer Flüchtlingsunterkunft soll es zu sexueller Belästigung gekommen sein. Eine offenbar traumatisierte Zeugin bricht vor Gericht in Tränen aus.
„Sie müssen bedenken, dass wir Flüchtlinge sind, ich wollte nichts gefährden, nichts schlimmes verursachen“, sagt die junge Frau, die als Zeugin am Amtsgericht Rottenburg aussagt. Ihrem Mann habe sie deswegen nicht sofort erzählt, was ihr an einem Abend im vergangenen November in der Gemeinschaftsküche einer Flüchtlingsunterkunft im Kreis Tübingen widerfahren sein soll.
Sie habe nach dem Abendessen gegen 23 Uhr den Abwasch gemacht. „Als ich in der Küche war, ist dieser Herr hinzugekommen.“ Sie meint den Angeklagten, dem die Staatsanwaltschaft sexuelle Belästigung vorwirft und der in der gleichen Unterkunft wohnte. Die junge Frau beschreibt, dass sie während des Übergriffs wie gelähmt gewesen sei. „Ich konnte nicht mehr atmen und wäre in Ohnmacht gefallen. Mir ging es plötzlich sehr schlecht. Ich konnte nicht einmal schreien.“
Enorme psychische Folgen
Seitdem leide die Frau unter den psychischen Folgen. Sie gehe nirgends mehr ohne ein kleines Gerät mit Alarmknopf hin, das sie vom Tübinger Verein Frauen helfen Frauen bekommen habe. Dort habe sie psychische Hilfe in Anspruch genommen. Außerdem filme sie immer die Umgebung, egal wohin sie gehe. Bis zu dem Vorfall habe sie das Rauchen aufgegeben gehabt. „Seitdem rauche ich wieder. Ich bin in einem schlechten psychischen Zustand“, sagt sie. Doch da ist noch mehr in ihrer Biografie. Sie deutet ein traumatisches Erlebnis aus ihrer Kindheit innerhalb der Familie an und bricht in Tränen aus. „Jetzt kommt das Ganze wieder hoch“, sagt sie.
Warum sie ihrem Mann nach dem Vorfall nichts gesagt habe, möchte die Staatsanwältin genauer wissen. Sie antwortet: „Ich hatte Angst, wusste nicht, wie es dann verlaufen wird. Ob ich dann Streit habe, ob es dann ausarten wird.“ Sie habe mit einer Freundin gesprochen und mit einer Sozialarbeiterin. Die Freundin habe schließlich für sie bei der Polizei angerufen. Eine neue Wohnung, wie zunächst erhofft, habe sich nicht gefunden. „Wir wurden lediglich in eine andere Etage verlegt“, berichtet die Frau.
Weitere Streitigkeiten
Dass es in der Flüchtlingsunterkunft wohl auch andere Streitigkeiten gegeben haben muss, kommt in dem Prozess ebenfalls zur Sprache. So soll der Mann der Geschädigten beschuldigt worden sein, das Kind einer anderen Frau geschlagen zu haben. Er sei aber angeblich von dem Vorwurf freigesprochen worden.
Meistens hätten die Bewohner aber friedlich zusammengelebt und regelmäßig Haushaltsgegenstände geteilt. So sieht es jedenfalls der Angeklagte. Er sagt: „Ich habe sie nicht sexuell belästigt, habe mich nicht angenähert und sie nicht angefasst.“ Vielmehr habe er ihr oft dabei geholfen, Probleme zu lösen. „Ich war wie ein Bruder für sie. Sie ist jung, fast wie meine Tochter.“ Er sei überrascht, dass er wegen sexueller Belästigung angeklagt ist.
Andere Darstellung
Eine in Teilen von der ersten Zeugin abweichende Darstellung präsentiert eine damalige Mitbewohnerin: Gegen 23 Uhr oder Mitternacht sei die Geschädigte zu ihr ins Zimmer gekommen und habe von der sexuellen Belästigung berichtet. „Sie war mit ihrem Ehemann bei mir im Zimmer“, berichtet die Zeugin – ein Umstand, den die Geschädigte anders dargestellt hatte.
Das Urteil
Schwierige Beweisaufnahme
Die teilweise voneinander abweichenden Schilderungen weiterer Zeugen bringen Staatsanwältin und Richterin letztlich zu dem Schluss, das Verfahren gegen eine Auflage von 40 gemeinnützigen Arbeitsstunden für den Angeklagten einzustellen. Die Staatsanwältin sagt: „Die Beweisaufnahme war schwierig, einiges spricht für die Glaubwürdigkeit der Aussagen, einiges dagegen.“ Fest steht für das Gericht allerdings, dass es nach der Beweisaufnahme schwierig anzunehmen sei, dass die Geschädigte sich alles aus den Fingern gezogen habe. Bei einer Einstellung des Verfahrens drohen dem Angeklagten keinerlei Konsequenzen. Seine letzen Worte in der Verhandlung sind: „Ich habe nichts getan.“