Eine Frau hält ihre Hände vor das Gesicht (gestellte Szene). In einem Prozess in Rottenburg berichtet eine Frau von Bedrohung und Gewalt durch ihren Ex-Partner. Foto: Fabian Sommer/dpa

Ein Mann bedroht seine Partnerin – auch mit Mord. Aber das will er nicht so gemeint haben, sagt er vor Gericht. Doch das Urteil lautet: Sechs Monate Haft.

Der Angeklagte hat es nicht weit zum Prozess, er kommt aus der direkt benachbarten Justizvollzugsanstalt Rottenburg. Bevor das Verfahren vor dem Amtsgericht richtig begonnen hat, richtet er eine Bitte an die Richterin. Er möchte, dass ihm seine schweren Handschellen abgenommen werden. Er habe Papiere vorbereitet, die er später verlesen möchte, sagt er, dazu benötige er freie Hände. Die Richterin Angelika Schneck stutzt kurz und schaut den Beschuldigten mit ernstem Blick an. Dann sagt sie: „Sie brauchen nicht noch mehr Strafen. Ich habe Ihr Ehrenwort, dass Sie keinen Unsinn machen!“ Das klingt wie eine leise Drohung. Die Handschellen werden dem Mann abgenommen.

 

Illegal nach Deutschland eingereist

Die Anklage lautet offiziell „Bedrohung in drei Fällen“, außerdem soll er nach einer Abschiebung illegal aus dem Kosovo wieder nach Deutschland eingereist sein. Mehrmals habe der Angeklagte gedroht, seine ehemalige Partnerin umzubringen, er habe ihr Videos gezeigt, auf denen er mit einer Waffe zu sehen ist. „Die Bedrohte hatte sich um ihr Leben gesorgt“, so die Staatsanwaltschaft. Einmal sei er vor ihrer Wohnung erschienen und habe ihr ebenfalls gedroht. „Keine Polizei, sonst wird es Blut geben“, habe der Angeklagte gesagt.

„Ich habe Fehler gemacht, das gebe ich zu“, räumt der Angeklagte ein. Aber dass er seine Ex und deren Familie umbringen wolle – das habe er doch lediglich aus Wut gesagt und das habe seine Ex auch gewusst, behauptet er. Er sei eben ausgerast. Dann fügt er hinzu: „Wenn ich sie hätte töten wollen, hätte ich das schon vor langer Zeit gemacht.“

Mit 15 verheiratet

Doch dann entfaltet der Mann auf der Anklagebank seine mitgebrachten Papiere und beginnt seine Geschichte zu erzählen. Er sei eines von fünf Kindern einer Romafamilie, aufgewachsen sei er bei den Großeltern, 1993 sei er – damals noch ein Kind - nach Deutschland gekommen. Als er mit seiner Partnerin verheiratet wurde, sei er 15 Jahre alt gewesen, sie sei 13 gewesen. Später im Prozess wird die Richterin dazu sagen: „Viel zu jung!“

Der Angeklagte ist ein emotionaler Mann, mehrmals sagt er, „alles war gut und schön gewesen“ mit seiner Partnerin und ihren drei Kindern. Die Abschiebung nach einer Haftstrafe sei für ihn eine Katastrophe gewesen, berichtet der Angeklagte weiter. Er habe seine Frau, seine Kinder und seine Großeltern zurücklassen müssen. „Ich habe 32 Jahre in Deutschland gelebt“, der Kosovo sei ihm völlig fremd gewesen, dort habe er „kein Haus und keine Familie“. „Ich fühle mich in Deutschland zu Hause, ich möchte für meine Kinder dasein.“ Und mehrfach richtet der Beschuldigte den emotionalen Satz an die Richterin: „Ich hoffe, Sie werden mich nicht bestrafen, weil ich nach Hause gekommen bin.“ Er sagt auch: „Ich will wieder ein normales Leben führen.“

Partnerin sagt aus

Dann erscheint seine Partnerin vor Gericht. Sie ist 41 Jahre alt, trägt ein Kopftuch und als Familienstand gibt sie ledig an. Sie sei mit dem Angeklagten seit 1997 „in einer Beziehung gewesen“, es gebe drei gemeinsame Kinder im Alter von 15 bis 24 Jahren. Ihre Beziehung, meint sie aber, sei die meiste Zeit „sehr schlecht“ gewesen, lediglich in den ersten ein, zwei Jahren sei es besser gewesen. Sie habe „immer Schläge bekommen“, zeitweise sei sie ins Frauenhaus geflüchtet. Der Angeklagte reagiert auf die Aussagen der Frau mit einem aggressiven Ausbruch, die Richterin muss ihn mehrfach und lautstark zur Ordnung rufen.

Die Staatsanwaltschaft hat sichtlich Probleme, den Fall einzuordnen und zu beurteilen. Es handele sich um eine „schwierige Beziehung“, starke Emotionen hätten eine entscheidende Rolle gespielt, es habe Provokationen gegeben. Der Angeklagte sei in den wesentlichen Punkten geständig, allerdings müssten beim Urteil auch die erheblichen Vorstrafen berücksichtigt werden. Alles in allem plädiere er für eine Haftstrafe von neun Monaten, ohne Bewährung, es gebe keine positive Sozialprognose. Die Verteidigung ist milder, der Beschuldige bleibe ohnehin wegen anderer Strafen bis 2026 in Haft, „nochmals neun Monate drauf, damit ist niemanden gedient“, so der Verteidiger. Die Strafzumessung überlasse er dem Gericht.

Sechs Monate Haft

Die Richterin verhängt sechs Monate Haft ohne Bewährung. Aber auch sie tut sich sichtlich schwer, wenn es um die persönliche Beurteilung des Angeklagten geht. „Sie wurden mit 14 Jahren zusammengetan“, sagt sie. „Viel zu jung.“ Auch spricht sie „vom Auf und Ab in der Beziehung“, von der „Sehnsucht“ des Angeklagten, als er in den Kosovo abgeschoben worden war. Zuletzt richtet sie noch einen gut gemeinten Rat an den Verurteilten: Suchen Sie keinen Kontakt mehr zu ihrer Partnerin. „Diese Beziehung wird nicht mehr funktionieren.“