Den Prozess um eine 32-Jährige ehemalige Krankenschwester, die Patienten ohne besonderen Grund fotografiert hatte, nahm der Direktor des Amtsgerichts Rottenburg selbst in die Hand – und das Urteil von Stefan Fundel fiel trotz der Schwere der Vorwürfe milde aus.
Juristisch gesehen ist die Frau nach der Verhängung einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 50 Euro dann nicht vorbestraft und kann so in einem anderen Beruf Fuß fassen. Sie hatte im Jahr 2021 Fotos von verletzten Patienten gemacht und zeigte sie ihrem damaligen Partner. Pikant daran ist, dass dieser die Patientin erkannte – so flog die Sache auf. Der Mann zeigte die Angeklagte an und diese musste sich aufgrund der Verletzung von Persönlichkeitsrechten vor dem Rottenburger Amtsgericht verantworten.