Der Streit um die Sonnenbrille geht weiter. Doch das Verfahren verläuft anders als in der Auftaktverhandlung noch zu vermuten war. So lautet das Urteil.
Am Bahnhof in Rottenburg beleidigt ein 54-jähriger Mann zwei 18-Jährige. Die beiden Mädchen warteten auf ihren Bus und aßen etwas, als der Angeklagte anfing, sie zu beschimpfen. Doch ist das die ganze Geschichte? Zwei Zeugen aus der Gruppe des Angeklagten sollen bei einem Fortsetzungstermin den 54-Jährigen entlasten und scheinbar eine ganz andere Geschichte erzählen als die beiden Mädchen im Prozessauftakt.
Dort berichteten die 18-Jährigen, dass der Angeklagte etwas aus seiner Gruppe gerufen habe, das sie nicht verstanden hätten. Auf Nachfrage einer der Mädchen sei der Angeklagte aggressiv geworden und hätte sie immer weiter beleidigt. Als das nicht besser wurde, rief eine der beiden die Polizei an. „Wer weiß, was sonst noch passiert wäre“, sagt sie vor Gericht.
Mann noch paar mal in der Stadt gesehen
„Ich habe Angst vor diesem Mann“, sagt eines der Mädchen und schaut etwas unwohl zu dem Angeklagten. Das Geschehen gehe ihr heute noch nach, da sie den Mann auch nach dem Vorfall noch ein paar Mal in ihrer Stadt gesehen hat – immer alkoholisiert, wie sie sagt.
Beide Freundinnen verneinten, dass sie selbst beleidigend geworden seien. Das bestritt der Angeklagte jedoch vehement. Er hätte ihnen auch nur einen guten Appetit gewünscht, worauf die Mädchen gefragt hätten, was ihn ihren Hunger angehe und hätten versucht, einen Streit zu entfachen. Zum Schluss beschwerte er sich, dass keine Zeugen aus seiner Gruppe geladen worden seien. Sie würden seine Version bestätigen können.
Vorwurf fallen gelassen
Doch dann kam alles ganz anders. Da der unbeteiligte Zeuge nicht geladen werden konnte und somit vermutlich kein objektives Bild entstehe, wurde das Verfahren eingestellt.
Auch bei dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzungen in der Auftaktverhandlung wurden Abstriche gemacht. Da die Schlägerei wegen des Streits um die Sonnenbrille in zwei Zeitabschnitte unterteilt werden kann, wurde der erste Vorfall ebenfalls fallengelassen, berichtet die Richterin. Die zweite Auseinandersetzung mit dem Schlag und einem Tritt wurde als gefährliche Körperverletzung weiterverhandelt.
Tritt gegen den Kopf sei nicht nötig gewesen
Die Staatsanwaltschaft schlug in Anbetracht der Vorstrafen, der glaubwürdigen Aussage des Zeugen und der Bilder zu den nicht unbedeutenden Verletzungen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung vor. Hinzu kommen 80 Stunden gemeinnützige Arbeit. Ein Tritt mit dem beschuhten Fuß gegen den Kopf sei auch mit Notwehr und in Anbetracht der freundschaftlichen Beziehung zueinander nicht notwendig gewesen.
Die Richterin verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung, da sie von einem minderschweren Fall ausging. Denn: Der Betroffene habe mehrfach eingeräumt, dass er mit Schuld an der Situation gewesen sei. Hinzukommen 80 Stunden gemeinnützige Arbeit für den 54-Jährigen.