Gegen den 23-Jährigen, der einer Seniorin in Kehl das Leben genommen haben soll, wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.
Der öffentliche Teil der Verhandlung am Montagvormittag vor dem Offenburger Landgericht dauerte nur gut zehn Minuten: Kaum hatte der Prozess begonnen, forderte Verteidiger Wolfgang Reichert, die Öffentlichkeit auszuschließen. In dem Verfahren werde es um die Schuldfähigkeit seines Mandanten gehen, bei dem eine psychische Erkrankung vorliege, erklärte der Jurist aus Lahr. Der Antrag kam für das Gericht nicht überraschend, Reichert hatte ihn zuvor bereits schriftlich eingereicht.
Der Vorsitzende Richter Stephan Hofsäß zog sich zur Beratung zurück, trat nach wenigen Minuten wieder ein, um jetzt die rund 40 Besucher aufzufordern, den Saal zu verlassen: Dem Antrag der Verteidigung (gegen den Staatsanwältin Christine Baumann nichts einzuwenden gehabt hatte) werde stattgegeben.
Was hat der Vorsitzende Richter gesagt?
Die recht ungewöhnliche Entscheidung – immerhin ist der Angeklagte volljährig – begründete Hofsäß mit dessen psychischer Erkrankung, die zwei forensische Sachverständige bestätigt hätten. Bei dem Verfahren würden Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich des Angeklagten zur Sprache gebracht, deren öffentliche Erörterung dessen schutzwürdige Interessen verletzen würde, so Hofsäß. Das wiege schwerer als das Interesse der Öffentlichkeit, über das Verfahren informiert zu werden. Außerdem weise die Tat – die Vergewaltigung und Tötung einer Seniorin in Kehl im August 2025 – Besonderheiten auf, die mit der Erkrankung des Angeklagten zu tun hätten.
Hofsäß nannte noch einen weiteren Grund, weshalb nun hinter verschlossener Tür verhandelt wird: Der 23-Jährige sei im Oktober von der Justizvollzugsanstalt Offenburg in das Zentrum für Psychiatrie Emmendingen verlegt worden, wo er seither aber seine Medikamente nicht genommen habe. Es sei daher nicht klar, wie er sich im Verlauf der Verhandlung verhalten werde, so durfte man den Richter verstehen.
Was weiß man über den Angeklagten?
Der 23-jährige Deutsche betrat den Saal in Handschellen und tief sitzender Hose, die Kapuze seines Hoodie tief über das Gesicht gezogen. Er drehte sich fortwährend nach rechts zur Richterbank, weg von den Zuschauern. Man musste in den Zuhörerreihen schon ganz vorne links sitzen, um zumindest seine Nasenspitze sehen zu können. Richter Hofsäß bat ihn zu Beginn zweimal, die Kapuze abzusetzen, woraufhin der Angeklagte jedes mal kurz erwiderte, dass er das nicht wolle: Die Kapuze blieb oben.
Der Mann war der Polizei bereits vor der Tat in Kehl bekannt, in seiner Strafakte stehen mehrere Diebstähle. Er hatte keinen festen Wohnsitz, als er zwei Tage nach dem tödlichen Überfall auf die Seniorin festgenommen wurde.
Was wird dem Kehler konkret vorgeworfen?
Bereits die Verlesung der Anklage war nicht öffentlich, aber auf der Homepage der Staatsanwaltschaft Offenburg finden sich deren Details. Demnach werden dem 23-Jährigen unter anderem Mord, Raub und Vergewaltigung mit Todesfolge vorgeworfen. In den frühen Morgenstunden des 10. August 2025, einem Sonntag, soll er über die unverschlossene Balkontür in das Wohnhaus der Seniorin in der Straße „Am Rheinköpfle“ in Kehl eingedrungen zu sein, um Wertsachen zu stehlen. Als die Frau wach wurde und auf den Einbrecher stieß, soll er sie „mit Gegenständen“ bewusstlos geschlagen haben. Danach habe er sie unter schweren Gewalteinwirkungen sexuell missbraucht und erstickt. Die Geldbörse der 84-Jährigen habe er mitgenommen, mit der EC-Karte darin habe er in Kehl und Offenburg „Kleinsteinkäufe“ in Kehl und Offenburg getätigt.
„Die Staatsanwaltschaft sieht das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht an, weil die Getötete von dem Eindringen in ihre Wohnung überrascht wurde und ihr keine Möglichkeit blieb, dem unmittelbaren Angriff in irgendeiner Form zu begegnen. Darüber hinaus geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeschuldigte habgierig und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs getötet hat“, heißt es auf der Internetseite der Behörde.
Entdeckt wurde die Tat am Sonntagnachmittag, 10. August, von einer Freundin der 84-Jährigen, die mit ihr zum Kaffee verabredet gewesen war. Die Besucherin bemerkte zunächst, dass die Haustür leicht offen stand. Nachdem auf ihr Klopfen und Rufen niemand reagierte, ging sie das Haus hinein und fand die teilweise entkleidete 84-Jährige leblos im Schlafzimmer. Der Notarzt konnte nur noch den Tod der Frau feststellen.️
Wie kam die Polizei auf die Spur des Angeklagten?
Zwischen dem Angeklagten und der 84-Jährigen gab es keinen Bezug. Eine Mordermittlung mit einem Zufallsopfer ist für die Polizei normalerweise besonders schwierig, in diesem Fall brauchte die eigens eingerichtete Sonderkommission allerdings nur zwei Tage bis zur Festnahme des Verdächtigen.
Der Täter hatte in dem Einfamilienhaus ein Chaos hinterlassen, auf dem Boden lagen zahlreiche Utensilien verstreut, darunter auch Gegenstände, die nicht dem Opfer gehört hatten. Bei den kriminaltechnischen Spurensicherungen wurde auch DNA des mutmaßlichen Täters gefunden – sie stimmte mit einer in der bundesweiten Datenbank gespeicherten Vergleichsprobe des 23-jährigen Kehlers überein. Daraufhin ließen ihn die Soko-Mitarbeiter zur Festnahme ausschreiben. Kurz danach geriet er in eine Routinekontrolle der Bundespolizei am Bahnhof Offenburg und wurde festgenommen. Er hatte die Bankkarte des Opfers bei sich. In seinen ersten Vernehmungen machte er keine Angaben zur Tat.
Was kommt auf den Angeklagten zu?
Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zu Verfahrensbeginn – als die Öffentlichkeit noch nicht ausgeschlossen war – deutete Richter Hofsäß an, dass aufgrund der psychischen Erkrankung des Angeklagten die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Frage kommt – sofern ihm die Tat nachgewiesen wird. Dazu werden auch zwei Sachverständige angehört, die den Beschuldigten in der Psychiatrie in Emmendingen untersucht haben.
Wann fällt das Urteil?
Sieben Verhandlungstage sind für den Prozess am Offenburger Landgeicht vorgesehen. Das Urteil soll am Freitag, 27. März, verkündet werden – und zwar öffentlich, teilte Richter Hofsäß am Montag mit. Die Uhrzeit der Urteilsverkündung stehe noch nicht fest.