Ein 24-Jähriger stand wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Oberndorf. (Symbolbild) Foto: VARMMY PICCA - stock.adobe.com

Wegen Körperverletzung stand am Mittwoch ein 24-jähriger Vöhringer vor dem Amtsgericht in Oberndorf. Die Aussage der Geschädigten wirft allerdings einige Fragen auf.

Ein Streit zwischen einem Paar in Vöhringen eskalierte angeblich in Schlägen und der Forderung, das ungeborene Kind abzutreiben. So schildert es zumindest die 20-jährige Geschädigte vor dem Amtsgericht in Oberndorf. Doch das Gericht hat Grund zum Zweifeln.

 

Am 3. Januar des vergangen Jahres soll es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem 24-Jährigen und seiner Partnerin gekommen sein. Gegen 19 Uhr habe er ihr mehrfach mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und soll sie zu Boden gestoßen haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Geschädigte per Videoanruf im Gerichtssaal dabei

Der Angeklagte selbst schwieg vor Gericht zu den Tatvorwürfen. Seine frühere Partnerin, die zwischenzeitlich weggezogen ist, wurde auf Grund der Entfernung per Videoanruf zur Sitzung zugeschalten.

Sie berichtet, dass sie gemeinsam mit ihrem Ehemann bei den Schwiegereltern gewohnt habe. Dort soll es öfters zu Problemen gekommen sein, weswegen sie ihrem Partner vorgeschlagen habe, das Haus der Schwiegereltern zu verlassen und auszuziehen. Dieser Vorschlag habe dem 24-Jährigen nicht gefallen und es sei zum Streit gekommen.

Schwiegermutter habe Abtreibung gefordert

Im Verlauf des Streits soll er sie auf die Backe geschlagen und mit Eintreten der Schwiegermutter in das Zimmer zu Boden geschubst haben. Und das, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt im fünften Monat schwanger gewesen sei, wie die 20-Jährige berichtet.

Die Schwiegermutter habe dann gefordert, dass sie am nächsten Tag ins Krankenhaus gehen und das Kind abtreiben lassen solle, berichtet die 20-Jährige. Außerdem solle sie das Haus verlassen und zurück zu ihrer Mutter gehen, schildert die Frau.

Frau geht auf Gegenfragen nicht ein

Gemeinsam mit ihrer Tochter sei sie dann auf der Straße von einer fremden Frau angesprochen worden, die auf ihre Erzählungen hin die Polizei angerufen habe. Mit Hilfe der Polizei und einer Organisation sei sie in ein Hotel gekommen und schließlich weggezogen.

Diese Geschichte deckte sich allerdings nicht ganz mit ihrer Aussage bei der Polizei. Demnach solle die Mutter des Angeklagten ihren Sohn zu den Schlägen angestiftet haben. Auf Nachfragen der Richterin und des Verteidigers antwortet sie stets mit den selben Erzählungen und ging auf die Frage der Diskrepanz zwischen der Aussage bei der Polizei und jener vor Gericht nicht ein.

Da sowohl der Verteidiger als auch die Richterin erhebliche Zweifel an der Aussage der Zeugin hatten, wurde das Verfahren gegen den 24-Jährigen schließlich ohne die Anhörung der Zeugen eingestellt. Das Gericht konnte nicht abschließend klären, inwieweit die Schwiegermutter in die Situation verwickelt war. Auflagen gegen den Angeklagten wurden von der Staatsanwältin nicht erhoben. Der 24-Jährige atmete zum Schluss sichtlich auf und verließ mit einem zögernden, leichten Lächeln den Gerichtssaal.