Eine fortdauernde Zahlung des Arbeitsamts bringt einen Mann aus dem Kreis Rottweil jetzt in finanzielle Schwierigkeiten. Der Grund ist einfach.
Ein Fall von Betrug wurde jetzt am Amtsgericht Oberndorf am Neckar verhandelt. Die Staatsanwaltschaft warf einem Angeklagten aus dem Kreis Rottweil vor, von September bis Oktober 2024 Arbeitslosengeld bezogen zu haben, obwohl er in einem Arbeitsverhältnis gestanden habe. Diese Tätigkeit sei dem Arbeitsamt nicht gemeldet worden, und so habe der Angeklagte eine Summe von 2676 Euro zu Unrecht erhalten.
Der Angeklagte gab an, dass er sich im fraglichen Zeitraum in einer Reha-Maßnahme befunden habe und der Meinung gewesen sei, das Geld stünde ihm während dieser Auszeit noch zu.
Zahlung läuft weiter
Er habe 40 Jahre in derselben Firma gearbeitet und sei nach seinem Ausscheiden schlecht beraten worden, sodass es offenbar zu Missverständnissen gekommen sei. Er zahle das Geld außerdem bereits in Raten von 500 Euro zurück.
Eine Sachbearbeiterin des Arbeitsamtes führte anschließend aus, dass die Zahlung trotz Abmeldung des Angeklagten fälschlicherweise weitergelaufen sei. Der Angeklagte habe aber nicht reagiert, obwohl er bemerkt habe, dass er zu viel Geld erhalte.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu 100 Euro und die Übernahme der Verhandlungskosten. Der Beschuldigte unterstrich, dass es ihm nicht möglich sei, die geforderte Geldstrafe zu bezahlen. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verkündete nach kurzer Beratung das entsprechende Urteil.