Ein 66-Jähriger aus dem Kreis Rottweil musste sich am Donnerstag vor dem Oberndorfer Amtsgericht den Tatvorwürfen des strafbaren Verkehrs mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie der fahrlässigen Körperverletzung stellen. Nach gut drei Stunden stand fest: Die Fortführung der Verhandlung ist ein Fall für das Rottweiler Schöffengericht.
Kreis Rottweil - Für die Richterin stand nach der Befragung des Angeklagten sowie der Zeugen fest: Der Tatvorwurf der fahrlässigen Körperverletzung ist nicht nur bestätigt, sondern es kann von schwerer Körperverletzung gesprochen werden. Der Fall wird daher an das Schöffengericht in Rottweil abgegeben.
Angeklagter bestreitet Vorwürfe
Im Dezember 2020 hatte der Angeklagte mutmaßlich Kugelbomben an zwei damals 21-Jährige aus Albstadt (Zollernalbkreis) verkauft, was er vor Gericht jedoch bestritt. Über die Gefährlichkeit der Bomben hatte er sie offenbar nicht aufgeklärt. Zudem hatten die beiden Männer, wie sich vor Gericht herausstellte, gar nicht die Erlaubnis, Feuerwerkskörper dieser Art zu erwerben.
Am Silvesterabend hatte einer der beiden Männer versucht die Kugelbombe zu zünden. Beim Anzünden der Zündschnur war die Bombe sofort hochgegangen und hatte ihn sehr schwer verletzt. So hatte er neben erheblichen Verbrennungen im Gesicht auch mehrere Knochenbrüche, unter anderem der Nase und des Jochbeins, erlitten. Zudem wurden seine Augen so schwer in Mitleidenschaft gezogen, dass die Sehkraft auf einem Auge komplett und unwiderruflich verloren ging, wie er vor Gericht aussagte.
Bereits mehrere Vorfälle
Die beiden Geschädigten waren aufgrund des coronabedingten Verkaufsverbots von Feuerwerkskörpern durch den Tipp eines Bekannten auf den Angeklagten gestoßen. Die sehr detailreichen Erzählungen der beiden Zeugen schätzte die Richterin als "glaubhaft" ein. Besonders zur Last gelegt wurde dem Angeklagten, dass er bereits mehrfach wegen des Verkaufs von nicht zertifizierten Produkten belangt wurde und wegen verschiedener Verstöße insgesamt 17 Eintragungen im Bundeszentralregister hat.
Großvater geht zur Polizei
Der Großvater des Geschädigten war im Januar 2021 zur Polizei gegangen und hatte sie auf den Vorfall aufmerksam gemacht und ihr die zweite, nicht benutzte Kugelbombe ausgehändigt. Diese war von der Spurensicherung untersucht und in die Kategorie "F4" eingeteilt worden, was bedeute, dass sie nur von ausgebildeten Pyrotechnikern abgebrannt werden dürfe, hieß es vor Gericht.
Der Verteidiger war mit der "Verlegung" der Verhandlung nach Rottweil nicht zu 100 Prozent einverstanden. "Man hätte das Ganze auch gleich in Rottweil ansetzen können. Der Vorwurf der Vorhersehbarkeit des Unfalls ist dem Angeklagten aus meiner Sicht nicht zu erstellen." Ein Termin für die Verhandlung in Rottweil steht noch nicht fest.