Geldnot brachte den Senior wohl dazu, Vereinsgelder zu veruntreuen. (Symbolbild) Foto: perfectlab - stock.adobe.com

Am Amtsgericht Nagold ist ein Senior verurteilt worden, nachdem er fast 8000 Euro veruntreut hatte. In der Verhandlung zeigt sich ein Bild aus Reue und finanzieller Not.

Es war ein zwiespältiger Fall, der vor dem Amtsgericht Nagold aufgerufen wurde: Ein Mann aus dem Kreis Calw, Mitte 80, hat als Kassier für seinen Verein fast 8000 Euro veruntreut. Abhebungen und Kartenzahlungen, insgesamt 55 an der Zahl, hat er in etwa vier Jahren auf Vereinskosten getätigt. Den Verein brachte das an den Rand der Pleite.

 

Auf der anderen Seite steht das Motiv. Der Mann veruntreute das Geld aus Verzweiflung. Die Rente von seiner Frau und ihm ist äußerst schmal. Auch im Alter musste das Paar noch arbeiten, um über die Runden zu kommen. Dann kam die Corona-Pandemie – und damit fiel die Einnahmequelle für den Rentner weg, schildert er im Gericht. Für Sozialhilfe ist die Rente nur wenige Euro zu hoch.

Anfangs Geld geborgt – dann „ging die Spirale los“

Er habe sich anfangs in der Not Geld vom Verein geborgt, erklärte sein Rechtsanwalt. „Dann ging die Spirale los.“ Der Angeklagte berichtete im Gericht, irgendwann den Überblick verloren zu haben über Bareinzahlungen und Barauszahlungen an Mitglieder, die für den Verein Anschaffungen getätigt hatten.

Der Verein unterhielt außerdem zwei Konten bei zwei Banken. Er habe als Kassier für ein einziges Konto plädiert, das sei am Widerstand der Mitglieder gescheitert. Das Computerprogramm, mit dem er arbeitete, sei zudem irgendwann nicht mehr unterstützt worden – all das habe dafür gesorgt, dass er den Überblick verlor.

Der Verein habe sich dazu „salopp“ verhalten, drückte es sein Verteidiger aus. Eine Kassenprüfung fand nicht statt. Als schließlich ein neuer Vorstand eingesetzt wurde, kam die Sache heraus. Der Angeklagte, der mit der „Schande“ nicht leben wollte, wollte daraufhin den Freitod wählen.

Der Fall wurde am Amtsgericht verhandelt. (Archivbild) Foto: Bernklau

Dass er Geld veruntreut hat, leugnet er nicht. „Die einzelnen Taten werden in vollem Umfang eingeräumt“, erklärte sein Rechtsanwalt im Gericht. Tatsächlich habe der Mann sich selbst anzeigen wollen – der Verein sei ihm allerdings zuvor gekommen.

Nicht nur die angeklagten Taten räumte er ein. Es gab mehr, diese sind allerdings strafrechtlich verjährt. „Mir tut das alles furchtbar leid“, sagte er in seinem Schlusswort. Durch die Tat habe er Freunde und seinen geliebten Verein verloren.

Für sich habe er Geld abgehoben, wenn es etwa für die Miete nicht gereicht hatte. Andere Zahlungen sind bei Supermärkten ausgewiesen, teilweise im einstelligen Bereich, zwischendurch taucht eine Tankrechnung auf. „Ich wusste mir nicht zu helfen. Wir haben das Geld zum Leben gebraucht“, sagte er.

Ein Jahr auf Bewährung – fast ohne Auflagen

Schlussendlich wurde der Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Auflagen gibt es – bis auf die Meldung jedes Wohnsitzwechsels – keine.

Diese seien nicht sachgemäß, denn der Mann – gesundheitlich in mehrerer Hinsicht angeschlagen – könne keine Arbeitsstunden leisten. Geld hat er nicht. Es wurde angeordnet, das veruntreute Geld einzuziehen, beziehungsweise den entsprechenden Wert. Außerdem muss der Mann die Verfahrenskosten tragen.

„Sie haben das Vertrauen erheblich missbraucht und den Verein in große Schwierigkeiten gebracht“, erklärte Richter Martin Link zum Urteil. Allerdings stellte er auch fest: Der Angeklagte hatte sehr unter seinem eigenen Verhalten gelitten.