Ein 31-Jähriger kam durch eine Baggerschaufel ums Leben. (Symbolbild) Foto: www.imago-images.de/Bildagentur Muehlanger via www.imago-images.de

Ein Baggerfahrer stand in Nagold vor Gericht, weil er fahrlässig den Tod seines Kollegen verursacht hat. Der Richter kam ihm beim Urteil auf ungewöhnliche Art entgegen.

Der Fall von fahrlässiger Tötung, der am Gericht Nagold verhandelt wurde, sucht an Tragik seinesgleichen. Im Juli 2024 waren zwei Bauarbeiter, damals 35 und 31 Jahre alt, mit Kanalarbeiten in Nagold beschäftigt. Der 31-Jährige stand im Loch mit den Arbeiten, als der andere mit dem Bagger heranfuhr. Am Ende löste sich die 3,5 Tonnen schwere Schaufel, direkt am Rand und erfasste den 31-Jährigen. Er erlag noch vor Ort seinen Verletzungen.

 

Rund eineinhalb Jahre später saß nun der heute 36-Jährige Baggerfahrer auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, dass die Schaufel zu nah an der Abbruchkante gelegen habe. Das sei fahrlässig gewesen.

Mann sollte laut Strafbefehl 14.400 Euro zahlen

Der Mann hatte gegen den Strafbefehl über 14.400 Euro Einspruch eingelegt. Nicht etwa, weil er sich für unschuldig hält. Er wollte Verantwortung übernehmen. Allerdings war der Ablauf etwas anders als die Anklage – das wollte er vor Gericht schildern. Eine Sicherung an der Schaufel sei defekt gewesen. Deshalb hatte sich diese gelöst, als sie an der Kante aufkam und so ein Drehmoment entstand. „Ich habe noch gehupt und geschrien – aber es hat nichts mehr geholfen.“ Aber: Bereits zwei Tage war ihm bekannt, dass die Sicherung defekt war. Er hatte es nicht gemeldet.

Wie es gewesen sein mag, fahrlässig war es. Der Baggerfahrer steht zu dem, was er versäumt hat. Der Schmerz über das, was geschehen ist, ist ihm im Gericht deutlich anzusehen. Sein erster Satz und sein letzter beim Prozess: Es tut mir unendlich leid, was passiert ist.“

Nach dem Unfall habe er viel mit Freunden und Bekannten gesprochen, auch ein Seelsorger habe ihm geholfen. „Das verfolgt mich jetzt mein Leben lang. Ich habe die Bilder im Kopf“, erzählt er. Von seiner Frau und den Kindern versuche er es fernzuhalten. Mittlerweile arbeitet er wieder, aber „es war schwierig für mich, wieder in den Bagger zu steigen.“ Er habe Angst, dass etwas passiere und kontrolliere vermehrt.

Ob er einmal eine Umschulung gedacht hätte, wollte die Staatsanwältin wissen. Er wisse nicht, was er sonst tun solle, meinte er. Er habe Baggerfahrer gelernt und war und sei es gern.

Mit Lebensgefährtin des Verstorbenen auf Baustelle

Mit der Freundin des verstorbenen 31-Jährigen war er auf der Baustelle. Sie wollte sehen, wo es passiert war. „Ich wollte erst gar nicht auf die Baustelle“, berichtet er. Er war bei der Beerdigung seines Kollegen.

Einspruch hatte er nur eingelegt, weil die hohe Summe für ihn kaum zu stemmen ist. Er ist zweifacher Familienvater, muss zwei Kredite abbezahlen. „Wenn es um die Höhe geht, die bringen wir runter“, sagte die Staatsanwältin gegen Ende zu. „Als wir den Strafbefehl ausgestellt haben, wussten wir nichts von zwei kleinen Kindern.“

Normalerweise gelten Geldstrafen als „leichtere Strafe“ im Vergleich zur Haft. Aber im diesem Fall liege das etwas anders. Für den Mann sei eine Bewährungsstrafe erträglicher als die hohe Geldstrafe, stellte der Richter fest. Deshalb wandelte er die Geldstrafe in eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten um. Nach zwei Jahren endet die Bewährungszeit. Als Auflage muss er 3000 Euro an den Weißen Ring in Raten zahlen.

Sein Verteidiger begrüßte die Umwandlung. Eine Haft werde verhängt, wenn sie „unerlässlich“ sei. Im Fall seines Mandanten sei sie „unerlässlich“, wegen der enormen Belastung. Im Grunde sei es eine Verkettung tragischer Umstände. Wäre die Schaufel an einer anderen Stelle heruntergefallen, wäre nichts geschehen.

„Ich glaube, Ihnen wird sowas nie wieder passieren“, meinte Richter Link am Ende. Und: „Sie haben einen Fehler gemacht. Aber alles danach war einwandfrei.“