Wegen Bedrohung und weil er sich nicht an das Gewaltschutzgesetz gehalten hat, verurteilte das Amtsgericht Nagold einen 40-jährigen Handwerker. Foto: Köncke

Ein 40-Jähriger aus der Nagolder Umgebung hat seine Noch-Ehefrau trotz Annäherungsverbots bedroht und sich nicht an die Vorgaben gehalten. Nun stand er deshalb in Nagold vor Gericht. Für die Vorfälle führt er seine schwierige Lage an. Schlussendlich sind sich Richter, Staatsanwältin und Verteidigung beim Urteil einig.

Er hätte seiner von ihm getrennt lebenden Frau  nicht zu nahe kommen und sie bedrohen dürfen. Richter Martin Link gab das dem Angeklagten in der Verhandlung  vor dem Nagolder Amtsgericht deutlich zu verstehen.

 

Er verurteilte den 40-jährigen Handwerker aus der Nagolder Umgebung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Monaten.  Der Familienvater zeigte sich einsichtig und erklärte, er denke daran wegzuziehen, um seiner im selben Ort wohnenden Ex-Frau nicht mehr begegnen zu müssen.

Wie es zum Zerwürfnis in der Ehe kam  und warum das Gewaltschutzgesetz angewendet werden  musste, kam in der Verhandlung nicht zur Sprache. Zwar waren Zeugen geladen, wurden aber  nach einem Vorschlag des Richters  mit  Zustimmung von Staatsanwältin Isabell Mühlenbruch und Verteidigerin Sandra Klumpp  nach Hause geschickt.

Letztlich ging es nur noch um die Frage, ob der Angeklagte  zugeben würde, das Annäherungsverbot von 15 Metern  übertreten  und seine Noch-Ehefrau  mit einer Handynachricht  bedroht  zu haben, was der 40-Jährige  zögernd und nur teilweise zugab. 

Monate in psychiatrischer Klinik zugebracht

Der  Richter  arbeitete alle elf  Vorwürfe  Stück für Stück ab.  Der Angeklagte soll seine Ex-Frau auf der Straße, vor der Schule seiner Söhne,  beim Gang zum Jugendamt und auf  anderen Plätzen angesprochen und einmal ihr Auto gestoppt haben, als sie über eine Brücke fahren wollte.

Manche Begegnungen seien  purer Zufall gewesen, verteidigte sich der Beschuldigte.  Seine Frau habe jedes Mal aggressiv reagiert und sofort mit der Polizei gedroht.  Er  sei völlig fertig mit den Nerven,  habe Monate in einer psychiatrischen Klinik zugebracht,  leide nach Bandscheibenvorfällen  unter körperlichen Schmerzen und sei seit zehn Monaten krankgeschrieben. 

Das sei bedauerlich, zeigte Link Verständnis für seine Situation,  aber noch lange kein Grund, sich nicht an die Anordnungen zu halten. Am besten wäre, wegen der  räumlichen Nähe  zu seiner Ex-Frau und den ebenfalls  nicht weit entfernten Schwiegereltern  den Wohnort zu wechseln.

Das habe er auch vor, erklärte der Angeklagte; eventuell nach Rohrdorf oder wegen einer freundschaftlichen Beziehung nach  Karlsruhe. „Ich will weg und neu anfangen“, erklärte der Vorarbeiter dem Richter.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft sind sich einig

Weil der Familienvater  nicht vorbestraft ist  und sein Fehlverhalten zugegen habe, beantragte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten, die man zur Bewährung aussetzen könne. Die Verteidigerin schloss sich an  und das Gericht kam zu dem gleichen Ergebnis. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. In dieser Zeit  darf sich der Verurteilte nichts zuschulden kommen lassen.