Ein 40-Jähriger aus der Nagolder Umgebung hat seine Noch-Ehefrau trotz Annäherungsverbots bedroht und sich nicht an die Vorgaben gehalten. Nun stand er deshalb in Nagold vor Gericht. Für die Vorfälle führt er seine schwierige Lage an. Schlussendlich sind sich Richter, Staatsanwältin und Verteidigung beim Urteil einig.
Er hätte seiner von ihm getrennt lebenden Frau nicht zu nahe kommen und sie bedrohen dürfen. Richter Martin Link gab das dem Angeklagten in der Verhandlung vor dem Nagolder Amtsgericht deutlich zu verstehen.
Er verurteilte den 40-jährigen Handwerker aus der Nagolder Umgebung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Monaten. Der Familienvater zeigte sich einsichtig und erklärte, er denke daran wegzuziehen, um seiner im selben Ort wohnenden Ex-Frau nicht mehr begegnen zu müssen.
Wie es zum Zerwürfnis in der Ehe kam und warum das Gewaltschutzgesetz angewendet werden musste, kam in der Verhandlung nicht zur Sprache. Zwar waren Zeugen geladen, wurden aber nach einem Vorschlag des Richters mit Zustimmung von Staatsanwältin Isabell Mühlenbruch und Verteidigerin Sandra Klumpp nach Hause geschickt.
Letztlich ging es nur noch um die Frage, ob der Angeklagte zugeben würde, das Annäherungsverbot von 15 Metern übertreten und seine Noch-Ehefrau mit einer Handynachricht bedroht zu haben, was der 40-Jährige zögernd und nur teilweise zugab.
Monate in psychiatrischer Klinik zugebracht
Der Richter arbeitete alle elf Vorwürfe Stück für Stück ab. Der Angeklagte soll seine Ex-Frau auf der Straße, vor der Schule seiner Söhne, beim Gang zum Jugendamt und auf anderen Plätzen angesprochen und einmal ihr Auto gestoppt haben, als sie über eine Brücke fahren wollte.
Manche Begegnungen seien purer Zufall gewesen, verteidigte sich der Beschuldigte. Seine Frau habe jedes Mal aggressiv reagiert und sofort mit der Polizei gedroht. Er sei völlig fertig mit den Nerven, habe Monate in einer psychiatrischen Klinik zugebracht, leide nach Bandscheibenvorfällen unter körperlichen Schmerzen und sei seit zehn Monaten krankgeschrieben.
Das sei bedauerlich, zeigte Link Verständnis für seine Situation, aber noch lange kein Grund, sich nicht an die Anordnungen zu halten. Am besten wäre, wegen der räumlichen Nähe zu seiner Ex-Frau und den ebenfalls nicht weit entfernten Schwiegereltern den Wohnort zu wechseln.
Das habe er auch vor, erklärte der Angeklagte; eventuell nach Rohrdorf oder wegen einer freundschaftlichen Beziehung nach Karlsruhe. „Ich will weg und neu anfangen“, erklärte der Vorarbeiter dem Richter.
Verteidigung und Staatsanwaltschaft sind sich einig
Weil der Familienvater nicht vorbestraft ist und sein Fehlverhalten zugegen habe, beantragte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten, die man zur Bewährung aussetzen könne. Die Verteidigerin schloss sich an und das Gericht kam zu dem gleichen Ergebnis. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. In dieser Zeit darf sich der Verurteilte nichts zuschulden kommen lassen.