Wegen Bedrohung und weil er sich nicht an das Gewaltschutzgesetz gehalten hat, verurteilte das Amtsgericht Nagold einen 40-jährigen Handwerker. Foto: Köncke

Ein 40-Jähriger aus der Nagolder Umgebung hat seine Noch-Ehefrau trotz Annäherungsverbots bedroht und sich nicht an die Vorgaben gehalten. Nun stand er deshalb in Nagold vor Gericht. Für die Vorfälle führt er seine schwierige Lage an. Schlussendlich sind sich Richter, Staatsanwältin und Verteidigung beim Urteil einig.

Er hätte seiner von ihm getrennt lebenden Frau  nicht zu nahe kommen und sie bedrohen dürfen. Richter Martin Link gab das dem Angeklagten in der Verhandlung  vor dem Nagolder Amtsgericht deutlich zu verstehen.