Der 37-Jährige soll seine Frau geschlagen haben. (Symbolfoto) Foto: Gambarini

Bis zuletzt bestritt der Angeklagte, seine Ehefrau geschlagen zu haben. Die Beleidigungen gab der 37-Jährige in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Nagold zu. Verurteilt wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung.

Nagold - Vor eineinhalb Jahren war das Paar nach Nagold umgezogen. Das Zusammenleben gestaltete sich problematisch. "Wenn mein Mann Alkohol getrunken hat, ist er ausfällig geworden", beschrieb die als Zeugin und Nebenklägerin auftretende Ehefrau den häuslichen Umgang miteinander. Im Sommer vergangenen Jahres habe sie es nicht mehr ausgehalten und sich von ihm getrennt.

Der Angeklagte habe ihr daraufhin, so der Tatvorwurf, fünf Whatsapp-Nachrichten mit beleidigendem, überwiegend sexuellem Inhalt geschickt, auf dem Smartphone den Stinkefinger gezeigt und verbotene, rechtsradikale Symbole abgebildet.

Das sei richtig, gab der Arbeitslose zu. Er sei wütend gewesen, weil seine Frau ihn finanziell ausgenutzt habe und er aus der Wohnung geflogen sei. Dass er seine Ex mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen habe, würde aber nicht stimmen. "Ich habe sie lediglich leicht geschubst."

Damit die Ehe nicht so enden würde, habe sie auch nach der Trennung versucht, mit ihm vernünftig zu reden, betonte die 26-jährige in der Verhandlung. Leider habe das nichts gebracht. Schuld seien seine Aggressivität und Alkoholprobleme gewesen. "Er hat täglich mehrere Flaschen Bier und zusätzlich Wein getrunken." Als sie sich wegen der Beendigung des Mietverhältnisse in der gemeinsamen Wohnung noch einmal trafen, kam es zur tätlichen Auseinandersetzung. "Er hat mich am Arm gepackt und eine Backpfeife gegeben." Deshalb habe sie ihn bei der Polizei angezeigt.

Nach der Trennung hat sich der Angeklagte mit einem ihrer früheren Ehemänner in Verbindung gesetzt und eine Sprachnachricht geschickt, in der er seine Wut über die Exfrau zum Ausdruck brachte. Der leitete sie postwendend an die Klägerin weiter, um deutlich zu machen, dass sie "eine Zumutung für jeden Mann ist", wie er bei der Polizeianhörung am 4. Dezember 2020 zu Protokoll gab. Nicht umsonst habe man ihr damals das Sorgerecht für das gemeinsame Kind entzogen. Die Sprachnachricht des Angeklagten an den früheren Ehemann seiner Frau spielte Richter Martin Link in der Verhandlung ab.

Acht Vorstrafen auf dem Kerbholz

Acht Vorstrafen stehen auf dem Konto des Angeklagten. Die Palette reicht von Beleidigung, Bedrohung und vorsätzlicher Körperverletzung bis zum Hausfriedensbruch und unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln. Die einschlägigen Verurteilungen spielten beim Plädoyer von Staatsanwalt Dennis Lasch eine Rolle. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung. Der Vertreter der Nebenklage, Rechtsanwalt Günter Scheible, nahm in seiner Stellungnahme darauf ebenfalls Bezug.

Für Verteidiger Martin Hammer ist die Klägerin kein Unschuldslamm. Ob die Sprachnachricht und die darin geäußerten Bedrohungen in direktem Zusammenhang mit dem Tatvorwurf stehen, "und nur darum geht es heute", müsse bezweifelt werden. Bei einem Schlag ins Gesicht hätte die Exfrau bestimmt anders reagiert, deshalb glaube er, dass sein Mandant sie nur berührte.

Richter Martin Link verurteilte den Angeklagten zu fünf Monaten Gefängnis, weil er sich selbst nach drei Bewährungsstrafen nicht am Riemen reißen würde.