Die Staatsanwaltschaft sah den Tatbestand des Betrugs als erfüllt an: Der Angeklagte war mehrere Monate arbeitslos. Er bezog noch staatliche Leistungen, als er längst wieder eine Arbeit gefunden hatte. Doch das zeigte er erst drei Monate später an.
Nagold - Der Angeklagte war mehrere Monate arbeitslos. Weil sich die Prüfung seiner Angaben zum Bezug staatlicher Leistungen in die Länge zog, musste der Familienvater nach eigener Aussage einen Kredit aufnehmen. Als das Geld auf seinem Konto einging, hatte der LKW-Fahrer wieder eine Arbeit gefunden, zeigte das aber erst drei Monate später an.
Staatsanwaltschaft plädiert auf 2000 Euro Strafe
Das Amtsgericht Nagold verurteilte ihn zu einer geringen Geldbuße. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Betrug plädiert und zuerst 1500 Euro und wegen Uneinsichtigkeit des Beschuldigten 2000 Euro gefordert.
Er habe wiederholt beim Arbeitsamt angerufen, verteidigte sich der Fahrer in der Verhandlung. Entweder sei der Hörer bei der Arbeitsagentur nicht abgenommen worden oder die Leitung belegt gewesen. "Sie hätten auch einen Brief schreiben können", warf ihm Staatsanwältin Schmid vor. Das hatte er auch getan, aber nicht unmittelbar nach der Arbeitsaufnahme, sondern drei Monate später, ging aus den Akten hervor. Folglich hatte er 2660 Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht bezogen.
"Holprige Abwicklung" des Antrags
Richter Martin Link bedauerte die "holprige" Abwicklung seines Antrags. Trotzdem wäre es seine Pflicht gewesen, sich unverzüglich zu melden. Er habe es doch oft versucht, wiederholte der LKW-Fahrer seine Aussage, deshalb müsse er freigesprochen werden.
Für die Staatsanwältin war der Tatbestand des Betrugs erfüllt. Deshalb sei der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 1500 Euro zu verurteilen. Für Richter Link kam auch eine Ordnungswidrigkeit infrage. Weil sich der Angeklagte in der Verhandlung hartnäckig weigerte, ein schuldhaftes Verhalten einzuräumen, erhöhte sie den Strafantrag in ihrem Plädoyer auf 2000 Euro, auch wenn der Nagolder nicht vorbestraft sei und den unrechtmäßig erhaltenen Betrag inzwischen zurücküberwiesen habe.
Das Gericht beließ es bei einer Geldbuße von 300 Euro. Der LKW-Fahrer akzeptierte das Urteil.