Restaurantbetreiber aus Grenzach-Wyhlen sollen Umsätze in der Buchhaltung unterschlagen haben.Foto: Frank Rumpenhorst/dpa Foto:  

Ein Paar ist wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Weil es falsche Angaben gemacht habe, könnte laut erster Schätzung ein Steuerschaden von 1,3 Million Euro entstanden sein.

Anders, als es der Aushang vermuten ließ, wurde die Verhandlung am Montag durch Richterin Birgitta Stückrath bereits nach der Verlesung der Anklageschrift durch Staatsanwalt Timo Schmidt abgebrochen, um mit den Verfahrensbeteiligten ein sogenanntes Verständigungsgespräch zu führen. Diese können bei strittigen Sachverhalten finanzgerichtlicher Art geführt werden.

 

Falsche Angaben beim Umsatz gemacht?

Wie Richterin Stückrath auf Nachfrage mitteilte, war die Berechnungsgrundlage für den mutmaßlich entstandenen Steuerschaden Thema des Gespräches. Die Steuerschulden des Paares würden bis Freitag neu berechnet, wenn das Verfahren fortgesetzt wird.

Das Paar soll zwischen 2008 und 2023 ein Restaurant in Grenzach-Wyhlen betrieben haben. Der Frau wird laut Anklageschrift zur Last gelegt, zwischen 2015 und 2023 als Inhaberin des Unternehmens in 32 Fällen gegenüber dem Finanzamt Lörrach falsche Angaben gemacht zu haben, was die Betriebseinnahmen und -ausgaben des Unternehmens angeht.

Als Inhaberin sei sie, wie Staatsanwalt Schmidt erläuterte, zur „Angabe vollständiger und inhaltlich zutreffender Steuererklärungen beziehungsweise Steueranmeldungen verpflichtet.“

Wie die Behörde die Steuer berechnete

Als Folge habe die Behörde die Einkommensteuer, einschließlich der Solidaritäts- und Umsatzsteuer sowie die Gewerbesteuer niedriger angesetzt, als es den tatsächlichen Umsätzen entsprochen hätte, hieß es. Als Folge seien laut Anklageschrift Steuerrückstände in Höhe von rund 997 000 Euro entstanden

Ihrem Ehemann wird zur Last gelegt, zwischen 2008 und 2015 als Inhaber des Unternehmens in neun Fällen gegenüber dem Finanzamt Lörrach falsche Angaben gemacht zu haben. Auch hier habe die Behörde die Einkommenssteuer, einschließlich der Solidaritäts- und Umsatzsteuer sowie die Gewerbesteuer niedriger angesetzt, als es den tatsächlichen Umsätzen entsprochen hätte. Als Folge seien laut Anklageschrift Steuerrückstände in Höhe von rund 388 000 Euro entstanden, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft.